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Vorteile einer Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung

Frage:Ich bin gerade in einer Zahnbehandlung und auf der Suche nach einer Zahnzusatzversicherung. Ich habe zudem 5 fehlende Backenzähne, die nicht unbedingt ersetzt werden müssen. Welche Vorteil würde mit eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung bieten?
Antwort: Grundsätzlich bietet eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung nicht automatisch Vorteile, denn auch sie übernimmt niemals die Kosten einer bereits angeratenen oder laufenden Behandlung. In besonderen Fällen ist eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung, wie der leistungsstarke Tarif Universa Dentprivat, der bis zu 90% der Kosten einer hochwertigen Zahnbehandlung oder Zahnersatzmaßnahme absichert, aber durchaus zu empfehlen.

Einerseits dann, wenn mehrere Zähne fehlen, die aber nicht ersetzt werden sollen. Bei Tarifen wie Arag Z100 oder der CSS flexi Zahnzusatzversicherung ist eine Annahme bereits dann nicht mehr möglich, wenn mehrere Zähne fehlen, die nicht ersetzt wurden. Auch bei Vorlage eines zahnärztlichen Zeugnisses können bei diesen Tarifen selbst mit einem Leistungsausschluss auch die gesunden Zähne nicht abgesichert werden.

Eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung ist also der ideale Weg alle zukünftig eintretenden Versicherungsfälle abzusichern ohne aufgrund einer zurückliegenden Behandlung oder derzeitig laufender Behandlungen aufgrund einer negativen Risikoeinschätzung abgelehnt zu werden.

Wer mit absolut gesunden Zähnen vor hat eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen wie die Universa dentprivat abzuschließen, die ja insbesondere auch aufgrund ihrer hervorragenden Leistungen zu empfehlen ist, der sollte bei Vertragsabschluss am besten durch ein Zahnzeugnis belegen, dass bei ihm alle Zähne derzeit nicht behandlungsbedürftig sind. Zum einen hat dies den Vorteil, dass auf die besonderen Wartezeiten von 8 Monaten verzichtet wird, zum anderen gibt es speziell bei diesem Tarif einen Bonus für Prophylaxemaßnahmen. Kommt es dann irgendwann zum Versicherungsfall funktioniert zudem die Leistungsbearbeitung um so schneller, da dem Versicherer ja bereits bekannt ist, welche Behandlungen bei Vertragsabschluss angeraten waren und welche nicht.

Oft ist es so, dass nicht nur allein die Zahnfragen im Antrag einer Zahnzusatzversicherung zu einer Ablehnung eines Antragstellers führen können. Auch der Beruf oder Tätigkeitsstatus kann bei einigen Zahnzusatzversicherungen bereits zu einer Ablehnung führen. Beispielsweise wird kaum eine Zahnzusatzversicherung einen Artisten versichern, sofern dieser Beruf im Antrag angegeben wird. Eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung stellt keine Fragen zum Beruf, kann also auch einzelne Personen nicht aufgrund eines “Risikoberufes” ablehnen.

Auch Hartz-IV- Empfänger sind für einzelne Versicherungen ein ungewolltes Risiko. Die CSS flexi Zahnzusatzversicherung lehnt beispielsweise Antragsteller ab, die bei Vertragsabschluss ALG II beziehen, unabhängig ihres Gebisszustandes, gleiches gilt für die Continentale CEZP , bei der Arbeitslose keine Chance haben, dass ihr Antrag angenommen wird.