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JA dental : Neue Zahnzusatzversicherung im Mittelklassesegment
Im Bereich der hochklassigen Zahnzusatzversicherungen gab es in den letzten 2-3 Jahren enorme Fortschritte und viele neue Tarifvarianten. Was dabei viele ausser acht gelassen haben, war das mittelpreisige Segment. Also Zahnzusatzversicherungen ohne großen Schnickschnack, zum anständigen Preis und eine durchaus empfehlenswerten Erstattungsleistung für Zahnersatz.
Der Tarif Arag Z70 war in diesem Zusammenhang ein würdiger Vertreter mit einer Erstattungsleistung von 70% des Rechnungsbetrags ohne nennenswerte Leistungseinschränkungen bezüglich hochwertigen Zahnersatzes, dazu zu einem sehr ansprechenden Preis. Das Problem was in diesem Segment viele andere Zahnzusatzversicherungen oft hatten, war, dass wichtige Leistungsbereiche, wie die Augmentation (Knochenaufbau), Funktionsanalyse fehlten, bzw. generelle Summenbegrenzungen oder Begrenzungen bezüglich der Anzahl an Implantaten und Inlays vorhanden waren.
Wechsel Arag Z70 in Arag Z100
Frage: Ich besitze den Tarif Arag Z70 seit mehreren Jahren und möchte in den besseren Arag Z100 Tarif wechseln. Ist dies möglich? Was ist dabei zu beachten? Fallen erneute Wartezeiten an.
Antwort: Der Wechsel vom Arag Z70 in den höherwertigen Zahntarif Arag Z100 ist natürlich grundsätzlich möglich. Hierbei ist zu beachten, dass die Fragen zum Zahnstatus bei diesem Tarifwechsel erneut zu beantworten sind. Das bedeutet also, dass bereits angeratene oder derzeit durchgeführte Behandlungen nicht unter den höherwertigen Versicherungsschutz fallen.
Die allgemeinen Wartezeiten von 3 Monaten (für Zahnbehandlung) und die besonderen Wartezeiten von 8 Monaten (Zahnersatz und Kieferorthopädie) fallen hierbei nur für den Tarifteil an, der hinzugewählt wurde.
Ein Gerichtsurteilt stellte hierbei klar, dass dies analog für die anfängliche Summenbegrenzung gilt. Die Summenbegrenzung beträgt beim Arag Z100 im ersten Jahr 500 Euro und im 2. Versicherungsjahr 1000 Euro. Leistet der Arag Z70 nun 70% bezogen auf den Rechnungsbetrag bei Zahnersatz, so würden die Wartezeiten nur für die Mehrleistungen des Arag Z100 gelten. Auch die Summenbegrenzung in den ersten beiden Jahren gilt nur für den Leistungsteil, um den der Arag Z100 Zahntarif den Arag Z70 Zahntarif überschreitet.
Sofern der Versicherer bei einem derartigen Tarifwechsel darauf aufmerksam macht, dass Wartezeiten bei Höherstufung in einen leistungsstärkeren Tarif nur für die Mehrleistungen gilt, so entschied das Gericht, dass dies auch für die Summenbegrenzung gelte.
Alles andere wäre aus logischer Sicht des Verbrauchers auch wenig sinnvoll, da durch einen Wechsel vom Arag Z70 in den Tarif Arag Z100 ja eine Besserstellung ohne vorübergehende Schlechterstellung des Versicherungsschutzes erreicht werden soll.
Envivas Dental Top – Techniker Krankenkasse Zahnversicherung
Frage:Leider kann ich in Ihrem Zahnzusatzversicherung Vergleich den Tarif der Techniker Krankenkasse Envivas Dental Top nicht entdecken. Was ist von diesem Tarif zu halten?
Antwort:
Es gibt ca. 300 Tarife am Markt, nicht alle von diesen können wir in unserem Tarif unterbringen.
Gerne schreibe ich Ihnen jedoch, was von dem Tarif Dental Top der Envivas zu halten ist, bzw. wo mögliche Gefahren für den Verbraucher liegen könnten.
Dieser Tarif leistet 50% bezogen auf den Rechnungsbetrag.
Sehr schlecht bei diesem Tarif ist die Tatsache, dass in den ersten 5 Jahren eine sehr strenge Summenbegrenzung vorhanden ist. Summenbegrenzungen sind natürlich sinnvoll, um insbesondere schlechte Risiken von der Versichertengemeinschaft fernzuhalten, 2500 Euro maximale Erstattung innerhalb der ersten 5 Jahre sind allerdings wirklich sehr wenig. Bei Unfällen entfällt die Begrenzung zwar, aber für teure Zahnersatzmaßnahmen ist der Envivas Dental Top nicht geeignet.
Bedenkt man einen Monatsbeitrag von beispielsweise 13,34 Euro für eine 40 jährige Frau, so hätte diese innerhalb der ersten 5 Jahre bereits ca. 800 Euro an Versicherungsprmien entrichtet. Angesichts einer maximalen Leistung von 2500 Euro innerhalb der ersten 5 Jahre (ausser Unfall), ist es fraglich, ob ein solcher Tarif den Versicherungsgedanken erfüllt. Da ein Zeithorizont von 5 Jahren auch bei Zahnersatz relativ unüberschaubar ist, sollte lieber eine Zahnversicherung gewählt werden, deren Summenbegrenzungen entweder maximal 2- 4 Jahre gilt oder bei der die Begrenzungen großzügiger bemessen sind. 5000 Euro innerhalb von 4-5 Jahren sollten mindestens versichert sein.
Eine komplette Gebisssanierung, beispielsweise in Folge von Krankheit, kann bis zu 30.000 Euro kosten. In den ersten 5 Jahren wäre man mit dem Envivas Dental Top Zahntarif nicht ausreichend versichert. Generell sind aber 50% bezogen auf den erstattungsfähigen Rechnungsbetrag immernoch zu wenig.
Im Zusammenhang mit Implantaten ist leider nicht eindeutig geregelt, ob die Envivas Dental Top Zahnzusatzversicherung auch für teure Knochenaufbaumaßnahmen leistet. Derartige Behandlungen machen einen großen Teil der Rechnung aus und zählen zumindest bedingungsgemäß nicht zu den erstattungsfähigen Aufwendungen. Das gleiche gilt für funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen, die nicht unerhebliche Kosten im Zusammenhang mit Zahnersatzmaßnahmen verursachen können.
Im Endeffekt wird sich dadurch der erstattungsfähige Rechnungsbetrag deutlich vom tatsächlichen Rechnungsbetrag unterscheiden. Man wird so nur in seltenen Fällen auf einen Erstattungssatz von wirklich 50% bezogen auf den tatsächlichen Rechnungsbetrag kommen.
Zwar sollen nach Auskunft der Envivas im Einzelfall diesbezügliche Leistungen erstattet werden, doch eine Garantie gibt es dafür nicht. Insbesondere bei sehr hohen Rechnungen, in denen ein guter Versicherungsschutz existentiell wichtig ist, ist es sehr fraglich, ob derartig teure Leistungen, die in den Bedingungen nicht geregelt sind, freiwillig erbracht werden. Tarife wie die CSS Zahnzusatzversicherung hingegen stellen in ihren Versicherungsbedingungen klar, dass eindeutig für Funktionsanlytik und Knochenaufbau geleistet wird.
Insofern hilft es dem Verbraucher wenig, wenn ein Vermittler oder Versicherungsangestellter die Tarifbedingungen zunächst positiv für den Verbraucher interpretiert, im Leistungsfall ist nur auf die Dinge Verlass, die in den Tarifbedingungen eindeutig geregelt sind. Da eine Versicherung generell nichts zu verschenken hat, kann es hier im Leistungsfall zu Streitigkeiten kommen.
Eine sinnvolle Alternative zur Envivas Dental Top Zahnversicherung ist die Arag Z70, welcher zum einen 70% der erstattungsfähigen Rechnungsbetrages erstattet und zudem für alle wichtigen Nebenleistungen beim Zahnersatz Leistungen erstattet. Dabei ist dieser Tarif kaum teurer. Zwar gibt es auch in diesem Tarif eine Summenbegrenzung, allerdings nur innerhalb der ersten 2 Jahre. Der Arag Z70 kostet dabei kaum mehr als der Tarif Envivas Dental Top.
Zwar wird auch hier in den Bedingungen nicht direkt von einer Erstattung bezüglich funktionsanalytischer Maßnahmen und Knochenaufbau gesprochen, doch in einem offiziellen Leistungskatalog bestätigt die ARAG diese Leistungen. Nach Angabe eines Envivas-Mitarbeiters soll ein ähnlicher Fragen und Antwortenkatalog auch für den Envivas Dental Top Zahntarif existieren. Da dieser nicht offiziell veröffentlicht wird, bietet dies dem Verbraucher keine rechtliche Sicherheit. Eine Prospekthaftung tritt hier nicht ein.