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Arag Z100 bei laufender kieferorthopädischen Behandlung

Frage: Ich habe gehört, die Zahnzusatzversicherung Arag Z100 wäre eine der besten Zahnversicherungen. Da der Tarif auch kieferorthopädische Leistungen enthält, befürchte ich jedoch, bei einer Antragstellung abgelehnt zu werden, da ich mich gerade in einer laufenden BEhandlung beim Kieferorthopäden befinde. Gibt es trotzdem eine Möglichkeit die Zahnversicherung Arag Z 100 abzuschließen?

Antwort: In der Tat ist es auch bei einer laufenden kieferorthopädischen Behandlung möglich, die Arag Z100 Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Dabei ist es möglich, sofern keine anderen zahnärztlichen Behandlungen neben der kieferorthopädischen Behandlung angeraten sind, diese Zahnzusatzversicherung sogar ohne Einreichen eines zahnärztlichen Beffundberichts abzuschließen. Natürlich ist die laufende oder angeratene kieferorthopädische Behandlung nicht mitversicherbar, wohl aber alle anderen nach Vertragsabschluss eintretenden Versicherungsfälle.

Wer sich also in einer kieferorthopädischen Behandlung befindet und die Arag Z100 Zahnzusatzversicherung trotzdem abschließen möchte, sollte im Antrag die Frage nach einer laufenden oder angeratenen Behandlung zwar mit “Ja” beantworten, im Antrag jedoch vermerken, dass sich dieses “Ja” nur auf eine laufende oder angeratene Kieferorthopädische Maßnahme bezieht und dass man mit einem diese Behandlung und ihre Folgen betreffenden Leistungsausschluss einverstanden ist.

Eine Annahme wäre dann problemlos möglich und man hätte mit der Arag Z100 Zahnzusatzversicherung für den Bereich Zahnbehandlung und Zahnersatz auch ohne den Teilbereich Kieferorthopädie einen hervorragenden Versicherungsschutz.

Arag Z100 und Vorleistung der Krankenkasse

Frage: Ich habe eine Frage zu dem Punkt, dass die ARAG Z100 keine Mehrkosten für Zahnbehandlungen/Kieferorthopädie erstattet, wenn die GKV leistet.
Bedeutet das, sobald die GKV einen Teil der Leistungen übernimmt, erstattet die ARAG nichts mehr von dem Gesamtbetrag, oder habe ich das falsch verstanden? Was genau bedeute “Mehrkosten”?
Es wäre sehr nett, wenn Sie mir das etwas erläutern könnten.

Antwort:

Sie haben das genau richtig verstanden. Die ARAG Z100 Zahnversicherung leistet im Gegensatz zur CSS flexi Zahn top in den Fällen für Zahnbehandlung und Kieferothopädie nicht, wenn eine Vorleistung der Krankenkasse stattfindet.
In der Kieferorthopädie bedeutet dies beispielsweise, dass in den Kieferindikationsgruppen 1und 2 (leichte bis mittlere Kieferfehlstellung) beide Tarife gleichermaßen leisten, da hier die Krankenkasse sowieso nie etwas zahlt, bei Erwachsenen ist dies wiederum egal, da die Kasse hier nie etwas zahlt, somit müsste auch die ARAF Z100 bei KIG3-5 leisten. Hierbei muss man eben bedenken, dass die Krankenkasse stets nur die einfachste Form also das „Kassenmodell“ bezahlt. Mehrkosten könnten anfallen für „unsichtbare „ Zahnspangen etc.

Das gleiche gilt für den Bereich Zahnbehandlung:
Hier leistet die Krankenkasse z.B. für eine Parodontitsbehandlung, allerdings erst ab einer Taschentiefe von mehr als 3,5 mm (sehr spät), Arag und CSS leisten schon viel früher. Wenn nun jedoch eine schwere Parodontitis vorläge(also über 3,5mm)so würde für eine höherwertige Behandlung auf Privatpatientenniveau nur die CSS die Kosten erstatten, denn bei einer Vorleistung „streikt“ der Arag Z100 ja. Andere Beispiele sind die Wurzelbehandlung, hier leistet die Kasse für die günstigste Variante, es gibt jedoch auch wesentlich bessere und erfolgversprechendere Methoden, die allerding wesentlich mehr kosten.
CSS leistet stets für diese Mehrkosten, bei der Arag erhalten Sie eine solche Behandlung nur dann, wenn aufgrund einer bestimmten Diagnose die Krankenkasse eben gar nicht leistet.

Des Weiteren erstattet die CSS Keramikverblendungen bis zum letzten Zahn, während die ARAG Z100 nur bis zum jeweils 5. Zahn erstattet (6er und 7er also ausgeschlossen, aber nur bezüglich der optischen Verblendung, nicht bezüglich des Zahnersatzes selbst). Eine Keramikverblendung kosten ca. 80-100 Euro, diese würde bei der Arag für die betreffenden Zähne dann nicht erstattet werden.

CSS ist also etwas leistungsstärker, allerdings bildet der Tarif eben keine Alterungsrückstellungen und wird jährlich etwas teurer, während der Beitrag bei der ARAG Z 100 Zahnversicherung gleichbleibt. Insgesamt kann man die Arag Z100 aufgrund der wirtschaftlich sinnvollen Leistungseinschränkungen durchaus als beitragsstabil einschätzen.

Sinn der Summenbegrenzung bei einer Zahnversicherung

Es gibt Zahnversicherungen mit und es gibt Zahnversicherungen ohne Summenbegrenzung. Hierbei ist noch zu unterscheiden zwischen anfänglichen und generellen Summenbegrenzungen einer Zahnversicherung.

Anfängliche Summenbegrenzungen

Bei einer Zahnversicherung, die anfängliche Summenbegrenzungen vorsieht, kann der Versicherungsnehmer innerhalb der ersten Jahre nur Leistungen bis zu bestimmten Höchstgrenzen zur Erstattung einreichen. Einige Zahnversicherungen, wie die Arag Z100 Zahnzusatzversicherung erstattet beispielsweise innerhalb des ersten Jahres nur maximal 500 Euro und innerhalb des 2. Versicherungsjahres maximal 1000 Euro. Erst ab dem dritten Versicherungsjahr entfallen die Summenbegrenzungen.

Zudem gibt es jedoch auch Zahnzusatzversicherungen, wie beispielsweise die Central prodent, bei der bereits innerhalb des ersten Jahres bis zu 2500 Erstattung möglich sind. Die Höchstgrenzen sind hier also relativ hoch veranschlagt. Dafür gelten die, wenn auch großzügig bemessenen Summenbegrenzungen hier während der ersten 6 Jahre, also relativ lange. Wie auch bei diesen Tarifen entfallen die anfänglichen Summenbegrenzungen bei den meisten Zahnzusatzversicherungen bei einem Unfall.

Generelle Summenbegrenzungen einer Zahnzusatzversicherung

Beide eben genannten Zahnzusatzversicherungen sehen im Prinzip nur anfängliche Summenbegrenzungen vor, die danach komplett entfallen. Es gibt jedoch auch Zahnzusatzversicherungen, die während der gesamten Laufzeit nur innerhalb fest gelegter Höchsterstattungsgrenzen leisten. Ein derartiger Tarif ist beispielsweise die Zahnzusatzversicherung Allianz ZahnBest. Dieser Tarif sieht sowohl innerhalb der ersten Jahre eine anfängliche Summenbegrenzung vor, darüber hinaus gibt es aber noch eine generelle Summenbegrenzung. Denn auch nach einigen Jahren werden hier maximal 8000 Euro Leistungen innerhalb eines Versicherungsjahres erbracht. Generelle Summenbegrenzungen sind insbesondere bei möglichen Großschäden, also schweren Erkrankungen oder Unfällen problematisch, da genau hier große Zahnersatzmaßnahmen die Folge sein könnten, deren Kosten locker auch über 8000 Euro liegen könnten.

Zahnzusatzversicherungen ohne Summenbegrenzungen

Darüber hinaus gibt es aber auch Zahnzusatzversicherungen wie die CSS Zahnzusatzversicherung oder die Barmenia ZG Zahnversicherung, bei denen nach Wegfall der anfänglichen Wartezeit von acht Monaten das volle Leistungsspektrum des Tarifs zur Verfügung steht. Auf anfängliche und generelle Summenbegrenzungen verzichten diese Tarife.

Bedeutung von Summenbegrenzungen

Zwar sind Zahnversicherungen ohne Summenbegrenzungen für den Verbraucher auf den ersten Blick durchaus eine schöne Sache und werbetechnisch sicherlich auch sehr wirksam, doch es müssen die mittel- bis langfristigen Folgen eines Weglassens von Summenbegrenzungen aufgezeigt werden.

Zwar lassen sich bei der CSS Zahnzusatzversicherung keine fehlenden Zähne mitversichern, doch anfängliche Summenbegrenzungen (und auch keine Wartezeiten für Zahnbehandlung) sieht dieser Tarif nicht vor. Die Folge könnte sein, dass vor allem Personen mit schlechten Zähnen (schlechte Risken), die ewig lange nicht beim Zahnarzt waren (also kann eine Behandlung auch noch nicht angeraten worden sein) dazu geneigt sein könnten, eine solche Zahnzusatzversicherung ohne Summenbegrenzung abzuschließen.

Bereits nach kurzer Zeit könnten diese Personen sich auf Kosten der Versichertengemeinschaft die Zähne sanieren lassen. Versicherungsnehmer mit gesunden Zähnen haben von diesem Weglassen der Summenbegrenzung hingegen nicht wirklich viel. Bei dieser Personengruppe wird es möglicherweise erst Jahre später zu einem Bedarf an Zahnersatz kommen. Die durch schlechte Risiken verursachten Kosten sind über den Beitrag und dadurch verursachte Beitragsanpassungen auch von diesen Personen mitzuzahlen.

Zahnzusatzversicherungen mit anfänglichen Summenbegrenzungen sind insofern in den meisten Fällen beitragsstabiler insofern ist eine anfängliche Summenbegrenzung, sofern alle sonstigen Leistungspunkte stimmen, nicht unbedingt schlecht. Eine Zahnzusatzversicherung, die generelle Summenbegrenzungen oder sonstige Leistungseinschränkungen, die über die ganze Laufzeit der Zahnversicherung gelten, vorsieht ist nicht empfehlenswert und sollte nur in letzter Instanz gewählt werden.

Personen mit gesunden und guten Zähnen sollten eine Zahnzusatzversicherung wählen, die gute Prophylaxeleistungen vorsieht und möglicherweise in den ersten Jahren eine kleine Summenbegrenzung vorsieht, die bei Unfällen sowieso entfällt. Eine solche anfängliche Leistungseinschränkung sollte für diese Personengruppe keine Probleme darstellen.