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Arag Z100 bei laufender kieferorthopädischen Behandlung

Freitag, 11. Dezember 2009

Frage: Ich habe gehört, die Zahnzusatzversicherung Arag Z100 wäre eine der besten Zahnversicherungen. Da der Tarif auch kieferorthopädische Leistungen enthält, befürchte ich jedoch, bei einer Antragstellung abgelehnt zu werden, da ich mich gerade in einer laufenden BEhandlung beim Kieferorthopäden befinde. Gibt es trotzdem eine Möglichkeit die Zahnversicherung Arag Z 100 abzuschließen?

Antwort: In der Tat ist es auch bei einer laufenden kieferorthopädischen Behandlung möglich, die Arag Z100 Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Dabei ist es möglich, sofern keine anderen zahnärztlichen Behandlungen neben der kieferorthopädischen Behandlung angeraten sind, diese Zahnzusatzversicherung sogar ohne Einreichen eines zahnärztlichen Beffundberichts abzuschließen. Natürlich ist die laufende oder angeratene kieferorthopädische Behandlung nicht mitversicherbar, wohl aber alle anderen nach Vertragsabschluss eintretenden Versicherungsfälle.

Wer sich also in einer kieferorthopädischen Behandlung befindet und die Arag Z100 Zahnzusatzversicherung trotzdem abschließen möchte, sollte im Antrag die Frage nach einer laufenden oder angeratenen Behandlung zwar mit “Ja” beantworten, im Antrag jedoch vermerken, dass sich dieses “Ja” nur auf eine laufende oder angeratene Kieferorthopädische Maßnahme bezieht und dass man mit einem diese Behandlung und ihre Folgen betreffenden Leistungsausschluss einverstanden ist.

Eine Annahme wäre dann problemlos möglich und man hätte mit der Arag Z100 Zahnzusatzversicherung für den Bereich Zahnbehandlung und Zahnersatz auch ohne den Teilbereich Kieferorthopädie einen hervorragenden Versicherungsschutz.