Artikel-Schlagworte: „angeratene Behandlung Zahnzusatzversicherung“

Rat zur richtigen Zahnzusatzversicherung

Fragen:
Sehr geehrte Damen und Herren.
ich selbst bin 28 Jahre alt und interessiere mich eventuell für eine
Zahnzusatzversicherung.

a) Wenn ich die Werbung der \”Ergo Versicherungsgruppe\” richtig verstehe
leistet diese selbst dann, wenn bereits Vorschäden vorliegen bzw.
diagnostiziert worden sind, ist das so korrekt?

b) Soweit ich weiß schließen die anderen Versicherungen so etwas nämlich
aus bzw. haben eine Wartezeit oder?

c) Es ist so, dass ich nie Probleme mit meinen Zähnen hatte und jetzt auf
einmal ist mir im Frühjahr ein Teil eines Backenzahns abgefallen (wurde
porös), an einem besteht die theoretische Gefahr, dass dies irgendwann
auch einmal passiert, hier wird man mir wohl eine Füllung geben und an
drei Zähnen hat sich der Zahnschmelz auf der Kauffläche abgenutzt. Dieser
muss nun vom Zahnarzt behandelt werden und der eine Backenzahn erhält
jetzt irgendeine Füllung, aber keine Krone!
Ansonsten hatte ich in meinem bisherigen Leben lediglich ein paar Mal
Karies und eine kieferorthopädische Behandlung.
Die Gesamtkosten der nun bald stattfindenen Behandlung würde etwa 250€
betragen.
c1) Wären dies Dinge, die irgendwelche Versicherungen (beispielsweise CSS,
Barmenia oder Ergo) noch übernehmen würden?

c2) Falls dem nicht so ist und ganz generell:
stellt dieser Sachverhalt Tatsachen dar, die einen Zahnzusatzversicherung
im Grunde nicht mehr notwendig machen, weil eventuell zu viele
\”Vorschäden\” bestehen?
Mir ginge es bei einer Zahnzusatzversicherung vor allem um Punkte wie den
Zahnersatz und Wurzelbehandlungen. Zahnreinigungen benötige ich im Grunde
nicht (kein Alkohol und kein Raucher).

Antwort:

a)

Nur der Tarif “Ergo direkt Zahnersatz sofort” mit einer 2 Jahre Mindest-Laufzeit für rund 30 Euro im Monat (Einzahlung also mindestens ca. 700 Euro) leistet sofort, aber auch nur in Form einer Verdoppelung des Festzuschusses.

Bei einer Krone wäre das rund 125 Euro Zuschuss, angesichts einer Einzahlung von 700 Euro und einem verbleibenden Selbstbehalt von rund 40-50% ein absolutes Minusgeschäft für 95% der Versicherten und eine klare Werbelüge.

b)

Das ist korrekt, allerdings würde ein Tarif der 20-30 Euro kostet auch 90% des Rechnungsbetrages zahlen, darüber hinaus Zahnbehandlungen, Prophylaxe und Implantate etc.

Aus diesem Grund würden wir eher raten die verbleibenden Kosten in Höhe von 250 Euro lieber selbst zu zahlen als 125 Euro von einer Versicherung zu erhalten, bei der man 24 mal 29 Euro einzahlen muss und bei der man bei sehr teuren Zahnersatzmaßnahmen trotzdem noch über 50% selbst tragen müsste.

Empfehlenswerter sind daher “echte” Zahnversicherungen wie JA dental plus, Universa dentprivat, Arag Z90Bonus oder Barmenia ZG Plus.

So ärgerlich das mit dem kaputten Zahn auch ist, der Abschluss des Ergo-Sofort Tarifs ist nicht empfehlenswert, da Sie 2 Jahre gebunden sind und deutlich mehr einzahlen als die Behandlung kostet.Ein ausreichender Versicherungsschutz würde trotzdem nicht bestehen.

c1)

Sofern der Versicherungsfall bereits eingetreten ist, also die Behandlung angeraten ist, würde keine gute Zahnzusatzversicherung die Kosten tatsächlich übernehmen, auch der Ergo Zahnersatz sofort Tarif, zahlt ja nur einen Bruchteil der zu zahlenden Monatsbeiträge der Versicherten.

Sinnvoller wäre es die laufende Behandlung abzuschließen und danach einen leistungsstarke Zahntarif abzuschließen. Einen solchen finden Sie in unserem Zahnzusatzversicherung Vergleich

c2)

Sofern die Behandlungen abgeschlossen sind und der Zahnarzt Ihnen sagt, dass derzeit alles in Ordnung und nicht behandlungsbedürftig ist, würde eine Zahnzusatzversicherung natürlich zukünftig angeratene Behandlungen versichern.

Die Tatsache, dass Sie ansonsten gute gepflegte Zähne haben und kein Raucher sind, spricht dafür, dass für Sie eine Zahnzusatzversicherung nicht unbedingt unbegrenzt oft die Professionelle Zahnreinigung erstatten muss.

CSS Zahnzusatzversicherung bei angeratener Behandlung

Frage: Ich komme gerade von meinem Zahnarzt. In den letzten Sitzungen wurden mir eine Krone und Inlays gesetzt.
Übrig bleiben ein weiteres Inlay und einige kleine Füllungen, die mit Keramik gefüllt werden sollen.
Mir wurde empfohlen die CSS Zahnzusatzversicherung  bzw. eine Zahnversicherung abzuschließen, die auf meine bisherige Behandlung abgestimmt ist.
Die kleinen Füllungen sind erst in ein paar Monaten fällig, sodaß ich bei kurzfristigem Versicherungsabschluß hoffe,
dort einen Zuschuß zu erhalten.

Antwort: Sich eine Zahnzusatzversicherung zu suchen, die auf die bei Antragstellung aktuelle Gebisssituation abgestimmt ist, ist sicherlich sinnvoll. Ihr Zahnarzt tat also gut daran, Sie an fachlich ausgebildete Stelle zu verweisen. Was Ihre weiteren Fragen bezüglich einer Kostenübernahme für die noch bestehenden Behandlungen angeht, hier muss ich Sie leider enttäuschen.

Grundsätzlich ist bestehender Zahnersatz z.B. bei der CSS Zahnzusatzversicherung mitversichert. Lediglich fehlende Zähne können bei der CSS Zahnzusatzversicherung  nicht mitversichert werden.

Was laufende Behandlungen bzw. zahnärztlich angeratene Zahnersatzmaßnahmen angeht, ist es leider nicht möglich, eine Zahnzusatzversicherung nach Anraten abzuschließen, um sich die hohen Kosten dann von der Versichertengemeinschaft ersetzen zu lassen. Andernfalls würde wohl jeder so vorgehen, dass er eine Zahnzusatzversicherung stets erst dann abschließen würde, wenn er wüsste, dass hohe Kosten auf ihn zukommen. Dies widerstrebt dem Versicherungsgedanken und würde zum “Aus” eines Versicherungsunternehmens führen.
Was zukünftige Zahnersatzmaßnahmen betrifft, diese sind sicherlich versicherbar.

Hier kann auch die CSS Zahnzusatzversicherung abgeschlossen werden, solange die laufende Behandlung jedoch noch nicht abgeschlossen ist, wird bei Antragstellung eine zahnärztlicher Befundbericht benötigt. Da auf diesem sehr genau vermerkt wäre, wie Ihr derzeitiger Gebisszustand aussieht, könnte es sein, dass die CSS Zahnzusatzversicherung den Antrag trotzdem ablehnen oder weitere Zähne vom Versicherungsschutz  ausschließen würde, die als kariös gekennzeichnet sind.

Sinnvoller wäre es , die laufenden Behandlungen zunächst abzuschließen und einen Antrag für die CSS Zahnzusatzversicherung erst dann einzureichen, wenn das Gebiß nicht mehr behandlungsbedürftig ist. Alle dann auf  zukommenden Zahnersatzmaßnahmen sind dann genauso wie die Reparatur bestehenden Zahnersatzes mitversichert.