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CSS Zahnzusatzversicherung bei angeratener Behandlung

Montag, 22. Juni 2009

Frage: Ich komme gerade von meinem Zahnarzt. In den letzten Sitzungen wurden mir eine Krone und Inlays gesetzt.
Übrig bleiben ein weiteres Inlay und einige kleine Füllungen, die mit Keramik gefüllt werden sollen.
Mir wurde empfohlen die CSS Zahnzusatzversicherung  bzw. eine Zahnversicherung abzuschließen, die auf meine bisherige Behandlung abgestimmt ist.
Die kleinen Füllungen sind erst in ein paar Monaten fällig, sodaß ich bei kurzfristigem Versicherungsabschluß hoffe,
dort einen Zuschuß zu erhalten.

Antwort: Sich eine Zahnzusatzversicherung zu suchen, die auf die bei Antragstellung aktuelle Gebisssituation abgestimmt ist, ist sicherlich sinnvoll. Ihr Zahnarzt tat also gut daran, Sie an fachlich ausgebildete Stelle zu verweisen. Was Ihre weiteren Fragen bezüglich einer Kostenübernahme für die noch bestehenden Behandlungen angeht, hier muss ich Sie leider enttäuschen.

Grundsätzlich ist bestehender Zahnersatz z.B. bei der CSS Zahnzusatzversicherung mitversichert. Lediglich fehlende Zähne können bei der CSS Zahnzusatzversicherung  nicht mitversichert werden.

Was laufende Behandlungen bzw. zahnärztlich angeratene Zahnersatzmaßnahmen angeht, ist es leider nicht möglich, eine Zahnzusatzversicherung nach Anraten abzuschließen, um sich die hohen Kosten dann von der Versichertengemeinschaft ersetzen zu lassen. Andernfalls würde wohl jeder so vorgehen, dass er eine Zahnzusatzversicherung stets erst dann abschließen würde, wenn er wüsste, dass hohe Kosten auf ihn zukommen. Dies widerstrebt dem Versicherungsgedanken und würde zum “Aus” eines Versicherungsunternehmens führen.
Was zukünftige Zahnersatzmaßnahmen betrifft, diese sind sicherlich versicherbar.

Hier kann auch die CSS Zahnzusatzversicherung abgeschlossen werden, solange die laufende Behandlung jedoch noch nicht abgeschlossen ist, wird bei Antragstellung eine zahnärztlicher Befundbericht benötigt. Da auf diesem sehr genau vermerkt wäre, wie Ihr derzeitiger Gebisszustand aussieht, könnte es sein, dass die CSS Zahnzusatzversicherung den Antrag trotzdem ablehnen oder weitere Zähne vom Versicherungsschutz  ausschließen würde, die als kariös gekennzeichnet sind.

Sinnvoller wäre es , die laufenden Behandlungen zunächst abzuschließen und einen Antrag für die CSS Zahnzusatzversicherung erst dann einzureichen, wenn das Gebiß nicht mehr behandlungsbedürftig ist. Alle dann auf  zukommenden Zahnersatzmaßnahmen sind dann genauso wie die Reparatur bestehenden Zahnersatzes mitversichert.