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Techniker Krankenkasse schließt Wahltarif “TK Privat Praxis”

Die große deutsche Krankenkasse TKK warb in den letzten 2 Jahren massiv mit Ihrem Wahltarif “TK Privat Praxis” , bei dem Gesetzlich Versicherte ohne Gesundheitsprüfung bei Beantragung des Kostenerstattungsprinzips für einen kleinen Mehrbeitrag zum Privatpatient werden konnten. Der Tarif erstattet bei Leistungen des Gesetzlichen Katalogs die Mehrkosten bei privat in Rechnung gestellten Arzthonoraren. Dadurch versprachen sich die Versicherten natürlich bessere und zügigere Behandlung durch ihren Arzt im ambulanten Bereich.

Was den Versicherten, die diesen Wahltarif Privat praxis wählten jedoch nicht so ohne weiteres gesagt wurde, war dass die TKK einen Wahltarif jederzeit auch wieder beenden kann und es keinen Bestandsschutz in der Gesetzlichen Krankenversicherung gibt.

Diejenigen, die schwer krank waren, als sie in den Wahltarif wechselten sind dabei noch am wenigsten benachteiligt, da sie sowieso keinen Anbieter finden noch gefunden hätten, der ihnen einen richtigen ambulanten Zusatztarif angeboten hätte, der die Restkosten bei der Wahl des Kostenerstattungsprinzips erstatten würde.

Diejenigen, die jedoch in der Zwischenzeit erkrankt sind, dürften nun Schwierugkeiten haben eine entsprechenden ambulante Zusatzversicherung zu finden. Natürlich sind ambulante Zusatzversicherungen bei einer privaten Versicherung deutlich teurer als der Wahltarif der Techniker, kein Wunder, denn im Gegensatz zur Gesetzlichen Krankenkasse werden bei einem Privaten Anbieter, die Beiträge nachhaltig kalkuliert und berücksichtigen den Verbleib bis zum Lebensende in diesem Tarif und die sich mit dem Alter häufende Inanspruchnahme der Versicherung.

Wer eine weiterhin bevorzugte Behandlung wünscht und zudem auch bei Privatärzten eine Erstattung wünscht, der sollte sich solange er noch gesund ist um eine passende ambulante Zusatzversicherung bemühen. Eine wirklich leistungsstarke Alternative für den ambulanten Bereich stellt dabei der Tarif Arag 182 dar.

Kinder – welche Versicherungen wichtig sind

Frage:Wir sind gerade Eltern einer wunderschönen kleinen Tochter geworden. Da wir uns mit dem Thema Versicherung sind so besonders gut auskennen, wollten wir einmal fragen, welche Absicherung denn nun wichtig wäre, es gibt da ja soviele Möglichkeiten. Braucht man z.B. schon eine Zahnzusatzversicherung oder Rentenversicherung?
Antwort: Also extrem wichtig ist zunächst einmal eine Krankenversicherung. Sofern Sie gesetzlich krankenversichert sind, ist Ihre Tochter natürlich beitragsfrei mitversichert bei Ihnen. Sofern Sie in einer Krankenvollversicherung versichert sind, haben Sie das Recht Ihr Kind innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt rückwirkend im gleichen Tarf zu versichern wie Ihren eigenen.

Sehr wichtig ist zudem der Abschluss einer Unfallversicherung für Kinder. Da ein Kind die Vorversicherungszeiten der gesetzlichen Rentenversicherung logischerweise noch nicht erfüllt sind, hat ein Kin bei einer Invalidität durch Unfall keine Ansprüche aus der gesetzlichen Renten- oder Unfallversicherung. In einem solchen Fall wäre das Kind also im schlechtesten Fall ein lebenslanger Sozialfall. Eine Unfallversicherung für Kinder sollte mindestens eine Grundsumme von 100.000 Euro absichern und eine Progression von mindestens 225% oder mehr vorsehen. Im Fall einer lebenslangen Arbeitsunfähigkeit durch einen Unfall könnte bei einer Kapitalauszahlung von 250.000 Euro ihen Kapitalverzehr eine lebenslange Rente von ca. 1000 Euro pro Monat erreicht werden.

Eine entsprechende Unfallversicherung für Kinder ist in der regel für 50-100 Euro im Jahr zu haben. Unbedingt sollte darauf geachtet werden, dass die gewählte Unfallversicherung Dinge wie Vergiftungen und Ertrinken, aber auch Insektenstiche mitversichert sind. Es kommt also auch bei einer Unfallversicherung für Kinder nicht allein auf die Versicherungssummen oder den Preis zu schauen, sondern ebenfalls auf eventuelle Ausschlüsse oder eine gute oder schlechte Gliedertaxe. Die Gliedertaxe bestimmt, wie hoch ein Invaliditätsgrad bei einer bestimmten Verletzung einzustufen ist, wonalch sich letztendlich die Versicherungsleistung bemisst.

Ebenfalls empfehlenswert ist der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung mit Kieferorthopädie. Selbst, wenn ein Kleinkind natürlich noch keine Zähne hat und folglich auch keine zahnärztlichen oder kieferorthopädischen Leistungen benötigt. Wird genau das später von Relevanz. Da ein kieferorthopäde bereits im Kleinkindalter ersehen kann, welches Kind sehr wahrscheinluch später eine kieferorthopädische Behandlung benötigt und welches nicht, kann es bereits als vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung verstanden werden, wenn im Vorschulalter eine entsprechende Zahnzusatzversicherung abgeschlossen wird, aber bereits Röntgenbilder existieren, aus denen hervorgehen kann, dass eine kieferorthopädische Behandlung notwendig wird.

Wichtiger als eine Zahnzusatzversicherung wäre jedoch der Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung für Kinder. Zum einen ist eine gute Krankenhauszusatzversicherung für 4-8 Euro pro Monat zu haben. Für einen kleinen Monatsbeitrag kann insofern eine sehr wichtige Absicherung gesichert werden. Durch eine stationäre Zusatzversicherung werden nicht nur komfortablere Unterbringung und bessere Behandlung für ein Kind gesichert, vielmehr besteht Zugriff auf die besten Ärzte und die freie Krankenhauswahl. Egal, woran das Kind also später erkranken mag, der Zugruff auf die beste medizinische Behandlung ist sicher gestellt.

Wer keine Kosten für sein Kind scheut, wenn es um die optimale medizinsche Versorgung seines Kindes geht, der sollte für ca. 23 Euro pro Monat eine ambulante Zusatzversicherung nach dem Kostenerstattungsprinzip abschließen. So wird das Kind im ambulanten Bereich trotz der Mitgleidschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse, die ja bekanntlich nur Mindestleistungen vorsieht, zum Privatpatienten. Der Zugriff auf die besten Ärzte udn bessere Behandlungsformen und Medikamente ist so auch finanziell abgesichert. Denn die ambulante Zusatzversicherung nach dem Kostenerstattungsprinzip sichert die Restkosten ab, die im Zusammenhang mit einer höherwertigen, aber eben auch teureren Behandlung als Privatpatient entstehen können.

Wenn das Kind älter wird, sollte darauf geachtet werden, dass die Haftpflichtversicherung der Familie zum einen die Ausfalldeckung mitversichert, aber auch für deliktunfähige Kinder haftet. Sofern Eltern die Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, haften sie im Fall eines Schadens des Kindes sowieso nicht. Trotzdem ist es sinnvoll, eine Haftpflichtversicherung zu besitzen, die in diesen Fällen einspringt, denn auch ohne rechtliche Haftungspflicht, kann es doch belastend sein, wenn der Schaden eines Kindes nicht erstattet wird und der Geschädigte auf dem Schaden sitzen bleibt.

Andere Absicherungen, wie eine Rentenversicherung für das Kind oder einen Fondssparplan wären sicherlich auch sinnvoll. Da anzunehmen ist, dass es in 60-70 Jahren keine wirkliche gesetzliche Rente mehr gebn wird, wird die private Vorsorge immer wichtiger. Mit wenigen Euro im Monat kann bei einer entsprechend langen Sparzeit eine Menge erreicht werden. So braucht das Kind sich später keine Sorgen mehr um die Rentenversorgung zu machen.

Gesetzlich versichert – Zusatzversicherung wie Privatpatient

Frage: Ich bin seit über 10 Jahren privat bei der DKV mit einem Rundum-Sorglos-Paket versichert, das ich im letzten Jahr um eine SB erweitert habe, da ich Elterngeld bezogen habe und dann den kompletten Beitrag selbst zahlen musste.
Nun arbeite ich seit diesem Monat wieder in Teilzeit, wodurch ich unter die Beitragsbemessungsgrenze falle und somit zurück in die GKV muss. Da ich allein erziehend bin, ist mein Sohn auch über mich versichert.
Da ich gar nicht mehr auf dem Laufenden bin, was die GKV so alles zahlt bzw. nicht zahlt, habe ich versucht im Internet Infos zu finden. Dabei bin ich auf das Kostenerstattungsprinzip gestoßen. Hier nun meine Frage:
Ist es aus Ihrer Sicht sinnvoll das Kostenerstattungsprinzip mit einer Zusatzversicherung (ARAG oder CSS) zu wählen oder besser eine \”normale\”
Zusatzversicherung zu wählen (z.B. von Kinderzusatz von HUK oder Zusatzbausteine für Erwachsene von Victoria)? Was habe ich genau davon und ist davon denn tatsächlich irgendetwas vergleichbar mit der PKV?

Antwort:

In der gesetzlichen Krankenkasse gilt in den meisten Fällen das Sachleistungsprinzip, sofern das Kostenerstattungsprinzip nicht explizit beantragt wurde. Das bedeutet, dass Sie Ihre Versichertenkarte einfach dem Heilbehandler, z.B. dem Haus- oder Facharzt geben, welcher Ihnen die derzeit im gesetzlichen Leistungskatalog stehenden Leistungen zur Verfügung stellt.
Mehrleistungen z.B: bei der Vorsorge oder beim Zahnersatz können natürlich trotzdem in Anspruch genommen werden, es wird Ihnen dann der Mehrkostenbetrag in Rechnung gestellt.

Seit 2004 haben Sie die Möglichkeit das Kostenerstattungsprinzip zu wählen. Das hiesst grundsätzlich sind Sie erst einmal dem Privatpatientenstatus komplett gleichgestellt, so wie Sie es bisher kennen.
Sie haben also Zugriff auf alle Leistungen, die Ihnen nach der GOZ oder GOÄ in Rechnung gestellt werden.

Da die Eigenbeteiligungen, die dabei entstehe können nicht unerheblich sind, denn eine bessere Behandlung bedeutet natürlich auch höhere Kosten, bräuchten Sie eine Zusatzversicherung nach der Kostenersattung.

Sinn macht eine bessere und zügigere Behandlung im Prinzip nur im ambulanten Bereich, beim Zahnarzt ist der Zahnersatz das wichtige und im Krankenhaus genügt eine normale Krankenhauszusatzversicherung, bei der Sie dann trotzdem Privatpatient sind und die Zusatzversicherung die über die Regeleleistung hinausgehenden Kosten in Rechnung stellt (Chefarzt, 1 Bettzimmer usw.)

Im ambulanten Bereich können Sie aber auch das Kostenerstattungsprinzip wählen, Ihre Krankenkasse zahlt dann die 20-30 Euro, die Sie sonst dem Arzt für eine bestimmte gesetzlich festgelegte Leistung gezahlt worden wäre, an Sie aus.
Da die Rechnung nach der GOÄ meist jedoch höher ausfällt, übernimmt die Zusatzversicherung für den ambulanten Bereich die Restkosten bis zu 100%.

“Normale” Zusatzversicherungen sichern nur Selbstbehalte für Rezeptgebühren, Praxisgebühr usw. ab. Damit ist jedoch nicht eine höherwertige Behandlung (Verordnung von Heilmitteln, Medikamenten, schnellere Terminvergabe usw.) versichert.
Es ist also wenige verwunderlich, dass übliche Ergänzungsversicherungen weniger kosten.
Des Weiteren ermöglicht ein Kostenerstattungstarif im ambulanten Bereich die Behandlung durch Privatärzte und erstattet für Behandlungen, die im gesetzlichen Leistungskatalog nicht vorkommen.
Vergleichbar ist dies mit einem PKV, allerdings nicht ganz so leistungsstark in den meisten Fällen, weil insbesondere bei Ärzte ohne Kassenzulassung dann trotzdem nur 60% erstattet wird.

Es handelt sich in diesem Fall um eine spezielle ambulante Zusatzversicherung, wie beispielsweise der sehr empfehlenswerte TArif Arag 182, welche das größtmögliche Maß an hochwertige Behandlung im ambulanten Bereich sichert, vergleichbar mit einer privaten Krankenvollversicherung.

Im Bereich des zahnärztlichen Versorgung ist das Kostenerstattungsprinzip ebenfalls möglich. Allerdings bieten hier gute Tarife wie Arag Z100 und CSS Zahn Top auch nach dem Sachleistungprinzip genügend Versicherungsschutz, da Mehrkosten für über die Regelversorgung hinausgehende Versorgung hier erstattungsfähig sind.


Schweinegrippe – Risiko für Kassenpatienten

Die aggressive Schweinegrippe, die ihren Ursprung vermutlich in Mexiko hat, verbreitet sich rasend schnell über den Erdball. Die Furcht an dieser lebensbedrohlichen Grippe zu erkranken ist allerorts groß. Auch in Deutschland besteht schon jetzt oder zumindest in Kürze die Gefahr einer Ansteckung. Ärzte gehen hier zwar bisher von keiner großen Gefahr der Ansteckung aus und warnen vor Panikamche. Doch einige pessimistische Experten rechnen mit vielen tausend Toten in ganz Europa.

Bisher gab es schon einige Verdachtsfälle in Deutschland und dieser Umstand wird sich sicher weiter verschärfen. Weltweit sind mittlerweise fast 200 Menschen an den Folgen des Grippevirus A/H1N1 gestorben. Eine Impfung gegen das Virus steht bis dato nicht zur Verfügung, doch sollen herkömmliche Grippemedikamente den möglicherweise tödlichen Verlauf der Schweinegrippe verhindern.

Wenn es zu einer Schweinegrippe Pandemie in Deutschland kommt, dann füllen sich die Arztpraxen, soviel ist sicher. Schon jetzt ist eine zügige Behandlung beim Arzt einem Kassenpatienten oft verwehrt. Es heisst für ihn warten. Warten auf ein möglicherweise lebenswichtiges Medikament.

Wer frühzeitig vorsorgen möchte, für den empfiehlt sich der Wechsel in das Kostenerstattungsprinzip und der Abschluss einer ambulanten Zusatzversicherung. Dies ermöglicht einen Versicherungsstatus, gleich dem eines Privatpatienten. in Notfällen, wie der Schweinegrippe ist eine schnelle Behandlung natürlich lebensnotwendig. Privatpatienten sindhier klar im Vorteil und werden stets die notwendige medizinische Versorgung erhalten, die sie benötigen. Auch bei der Schweinegrippe.

Gesetzliche Krankenkassen – Wettbewerb und die Folgen

Seit Beginn des Jahres müssen Krankenkasse mit einem einheitlichen Beitragssatz aufkommen. Während in den letzten Jahren ein Buhlen um neue Mitglieder über eine Aussicht auf Beitragsersparnis für die Versicherten ging, ist dies nun bei einem einheitlichen Beitragssatz nicht mehr möglich.

Um als gesetzliche Krankenkasse eine Daseinsberechtigung zu behalten, versuchen die meisten, egal ob AOK, BKK oder die Ersatzkrankenkassen durch Wahltarife und hohe Bonuszahlungen an die gesunden Versicherten, diese als Kunden zu behalten bzw. neue gesunde und gut verdienende Beitragszahler als Mitglieder zu gewinnen. Bis zu 500 Euro und mehr werden so dem Versicherten in Aussicht gestellt. Bei Teilnahme an einem Bonusprogrammen zahlt die gesetzliche Krankenkasse diese Summen für Versicherungsbeiträge, Zusatzversicherungen oder für das Fittnessstudio, Rückenschule oder ähnliches.

Dies macht durchaus Sinn und ist sicher zum Vorteil für einen jeden gesunden Versicherten. Doch was sich auf den ersten Blick sehr positiv und sinnvoll anhört birgt große Gefahren für die medizinische Versorgung und die langfristige Bereitstellung einer ambulanten ärztlichen Versorgung. Während dem gesunden Versicherten eine hohe Prämie in Aussicht gestellt wird, die er bei Teilnahme an Bonusprogrammen erhält, fehlt dieses Geld denjenigen, die es benötigen.
Beispielsweise steht für die Behandlung eines Hautkranken beim Facharzt nur ein Budget von nicht einmal 7 Euro im Monat zur Verfügung. Egal wie oft dieser eine Behandlung in Anspruch nehmen muss. Unter diesem Vorraussetzungen sind viele ambulante Arztpraxen sogar Insolvenz gefährdet. Die besten Ärzte wandern ins Ausland ab und Arztpraxen in ländlichen Gebieten müssen schließen.

Es ist nicht einmal so, dass dem gesetzlichen Krankenversicherungssystem so viel Geld fehlen würde, dies wird nur in völlig falscher Art und Weise verteilt. Statt es genau für die Dinge auszugeben, für die es von den Beitragszahlern in einem Solidarsystem eingesammelt wird, wird mittlerweile ein großer Teil beispielsweise für den Vertrieb und Mitgliedergewinnung und Rückgewinnung ausgegeben. Ein großer Irrsinn, angesichts der Tatsache, dass alle Krankenkassen an den gesetzlichen Leistungskatalog gebunden sind und somit auch die selben Leistungen bereitstellen müssen.

In derartiger Weise führt der Weg der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung sicherlich in die völlig falsche und sogar in eine gefährliche Richtung. Wer kann sollte sich von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien lassen und in eine private Krankenversicherung wechseln.

Gesetzlich versicherte Beitragszahler, die sich nicht von der Versicherungspflicht befreien lassen können, sollten sich zumindest von der Budgetierung der Krankenkassen lösen. Gerade diese Personen sollten von Bonuszahlungen und Bonusprogrammen der Krankenkassen versuchen möglichst viel ihrer Beiträge zurückzuerhalten, gleichzeitig sollten sie nicht auf die gesetzliche Krankenkasse mit ihrem Sachleistungsprinzip bauen, sondern in das Kostenerstattungsprinzip wechseln.

Dazu sollte eine ambulante Zusatzversicherung abgeschlossen werden. So ist man nicht mehr von den Budgetierungen der Krankenkassen abhängig. Die Folge ist eine langfristig gesicherte hochwertige medizinische Versorgung im ambulanten Bereich und der Status wie ein Privatpatient.

GKV – Ärzte verweigern Behandlung

Die kürzlich in Kraft getretene Honorarreform führt zu erheblichen finanziellen Einbußen der Fachärzte in Deutschland. Teilweise erhalten Fachärzte pro Patienten nur noch wenige Euro im Quartal.  Stellt sich zu Beginn einer Behandlung heraus, dass es sich um eine kostenintensive  Behandlung bei einem Patienten handelt, verweisen viele Ärzte Patienten gleich ins Krankenhaus, da sie von dem kleinen Budget, welches ihnen das gesetzliche Versicherungssystem zugesteht nicht annähernd kostendeckend arbeiten können.

Das Verweisen ins Krankenhaus mit kostenintensiven stationären Aufenthalten wiederum schadet dem gesamten System, da es im Endeffekt ein vielfaches teurer ist. Es trifft dann zwar nicht den einzelnen Arzt, führt aber zu einem insgesamt enormen Kostenanstieg. Die Folge sidn weitere Prämienerhöhungen der Krankenkassen bzw. eine Verschlechterung der medizinischen Versorgung.

Patienten, die sich dem gesetzlichen Krankenversicherungssystem aufgrund der Versicherungspflicht nicht entziehen können bleibt trotzdem eine Möglichkeit die Budgetierung der Krankenkassen zu umgehen. Durch Wahl des Kostenerstattungsprinzip und dem Abschluss einer ambulanten Zusatzversicherung wird die Behandlung wie ein Privatpatient möglich. Beispielsweise empfehlenswert ist der Tarif ARAG 182 , da diese ambulante Zusatzversicherung ohne Begrenzungen leistet.

Der vorherige Kassenpatient erhält dann eine Privatrechnung und der Arzt darf dann die Behandlungen in Rechnung stellen, die auch wirklich notwendig sind und durchgeführt wurden. Die ambulante Zusatzversicherung übernimmt dann die Kosten, die die Krankenkasse nicht bezahlt.

Die Fälle in denen ein Arzt Hilfe verweigert oder selbst lebensnotwendige Untersuchungen auf unbestimmte Zeiten verschoben werden, wird es für Inhaber einer ambulanten Zuatzversicherung bei Wahl des Kostenerstattungsprizip nicht geben.

Ambulante Krankenzusatzversicherung und Angebote der Krankenkasse

Frage: Einige Krankenkassen bieten in Verbindung mit ihren Wahltarifen ambulante Krankenzusatzversicherungen an, mit denen man wie ein Privatpatient behandelt werden soll. Was ist hiervon zu halten und funktioniert dies überhaupt?

Antwort: Das ist richtig, einige Krankenkassen sehen derartige Zusatzversicherungen vor, sogar ohne Gesundheitsfragen.  Dazu muss das Kostenerstattungsprinzip beantragt werden. Das bedeutet, dass der Arzt dem Patienten eine Privatrechnung stellt, von der die Krankenkasse dann den Teil bezahlt, den sonst der Arzt erhalten hätte.Bei den von den Krankenkassen angebotenen Tarifen, handelt es sich eher um Augenwischerei. Denn es werden nur die Leistungen erstattet, die die Krankenkasse sowieso bezahlt hätte. Eine Behandlung durch Privatärzte oder die Inanspruchname von Leistungen außerhalb der gesetzlichen Leistungskataloges ist nicht möglich.

Wer einen wirklichen Versicherungsschutz sucht und als GKV Versicherter wie ein Privatpatient behandelt werden möchte, sollte sich eine amblante Zusatzversicherung suchen, die einen wirklichen Versicherungsschutz bietet.

Das bedeutet, dass vor allen Dingen in den Fällen geleistet werden muss, wenn die gesetzliche Krankenkasse keinerlei Leistungen vorsieht. Nur in diesen Fällen macht ein solcher Zusatzschutz Sinn. hinzu kommt, dass die Tarife zur Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenkassen in keinsterweise ausreichend kalkuliert sind. Da ein Gesundheitsrisiko nicht beurteilt wird bei der Antragstellung, wird eine solche Zusatzleistung langfristig nicht finanzierbar sein. Die Beiträge werden enorm steigen, ohne dass diese Zusatzversicherung dem GKV Versicherten jemals einen Mehrwert lieferte. Allenfalls der Arzt freut sich, da er ein wenig mehr abrechen kann.

Anders mit ambulanten Krankenzusatzversicherungen zur Kostenerstattung von privaten Anbietern, wie der Tarif Arag 182. Zwar kostet er einen gewissen Beitrag im Monat, doch der Kunde erhält wirkliche Zusatzleistungen und eine wirklich hochwertige medizinische Versorgung auf Privatniveau. Vergleicht man das Preis/Leistungsverhältnis der ambulanten Zusatzversicherung mit derm der gesetzlichen Krankenkasse, so ist festzustellen, dass die gesetzliche Krankenkasse 3 mal so teuer ist wie die ambulante Zusatzversicherung, die Leistungen der GKV aber nur ein drittel derjenigen beträgt, was die private ambulante Zusatzversicherung mit dem Kostenerstattungsprinzip leistet.

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Nur noch 3 Arztbesuche pro Quartal für GKV Patienten?

Durch die neue Gesundheitsreform steht Fachärzten bei der medizinischen Versorgung ihrer gesetzlich versicherten Patienten nur noch eine Pauschale von ca. 30 Euro pro Quartal zur Verfügung. Egal wie oft jemand den Arzt aufsucht oder wie lange die Behandlung dauert, es wird nur eine pauschale an den Arzt gezahlt. Diesen Beitrag weiterlesen »

Zusatzversicherung GKV Privatpatient

Frage: Ich suche eine Zusatzversicherung, die mich als gesetzlich Versicherter trotzdem so versichert, dass ich wie ein Privatarzt behandlelt werde. Gibt es da eine Möglichkeit? Antwort: Für pflichtversicherte Mitglieder besteht die Möglichkeit, vom bekannten Sachleistungsprinzip auf eine Abrechnung nach dem Kostenerstattungsprinzip umzustellen...... Diesen Beitrag weiterlesen »