Artikel mit ‘ambulante Krankenzusatzversicherung’ getagged

Private Krankenversicherung und Schweinegrippe Impfung

Donnerstag, 13. August 2009

Die Schweinegrippe ist da und die gesetzlichen Krankenkassen streiten mit dem Bund, wer die Kosten einer möglichen Impfung gegen Schweinegrippe übernehmen soll. Eigentlich ist die Sache ganz klar, denn die Krankenkenkassen sind für die medizinische Versorgung der Bevölkerung zuständig und der Bund kann ebensowenig dafür, wenn eine Grippe-Epedemie das Land heimsucht.

Bei den privaten Krankenversicherungen gestaltet sich die Regelung bei einer Grippeimpfung relativ eindeutig. Eine private Krankenversicherung, übrigens auch eine ambulante Zusatzversicherung muss für die Kosten jeder Impfung aufkommen, zumindest nach ihrem Versicherungsanteil.

Private Krankenversicherungen können im Gegensatz zur gestezlichen Krankenversicherungen per Verordnung dazu verpflichtet werden, Kosten für neuartige Schutzimpfungen zu erstatten. Dazu gehört natürlich auch eine Impfung gegen Schweinegrippe.

Während also die gesetzliche Krankenversicherung weiter streitet, ist das Thema für privat Versicherte schon längst gelöst. Wollen wir hoffen, dass die Beihilfe und die gesetzliche Krankenkasse nachzeiht und ebenfalls ihren Teil beiträgt, um dieses “Schweinegrippe-Problem” anständig und zügig zu lösen.

Ambulante Krankenzusatzversicherung und Angebote der Krankenkasse

Dienstag, 17. März 2009

Frage: Einige Krankenkassen bieten in Verbindung mit ihren Wahltarifen ambulante Krankenzusatzversicherungen an, mit denen man wie ein Privatpatient behandelt werden soll. Was ist hiervon zu halten und funktioniert dies überhaupt?

Antwort: Das ist richtig, einige Krankenkassen sehen derartige Zusatzversicherungen vor, sogar ohne Gesundheitsfragen.  Dazu muss das Kostenerstattungsprinzip beantragt werden. Das bedeutet, dass der Arzt dem Patienten eine Privatrechnung stellt, von der die Krankenkasse dann den Teil bezahlt, den sonst der Arzt erhalten hätte.Bei den von den Krankenkassen angebotenen Tarifen, handelt es sich eher um Augenwischerei. Denn es werden nur die Leistungen erstattet, die die Krankenkasse sowieso bezahlt hätte. Eine Behandlung durch Privatärzte oder die Inanspruchname von Leistungen außerhalb der gesetzlichen Leistungskataloges ist nicht möglich.

Wer einen wirklichen Versicherungsschutz sucht und als GKV Versicherter wie ein Privatpatient behandelt werden möchte, sollte sich eine amblante Zusatzversicherung suchen, die einen wirklichen Versicherungsschutz bietet.

Das bedeutet, dass vor allen Dingen in den Fällen geleistet werden muss, wenn die gesetzliche Krankenkasse keinerlei Leistungen vorsieht. Nur in diesen Fällen macht ein solcher Zusatzschutz Sinn. hinzu kommt, dass die Tarife zur Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenkassen in keinsterweise ausreichend kalkuliert sind. Da ein Gesundheitsrisiko nicht beurteilt wird bei der Antragstellung, wird eine solche Zusatzleistung langfristig nicht finanzierbar sein. Die Beiträge werden enorm steigen, ohne dass diese Zusatzversicherung dem GKV Versicherten jemals einen Mehrwert lieferte. Allenfalls der Arzt freut sich, da er ein wenig mehr abrechen kann.

Anders mit ambulanten Krankenzusatzversicherungen zur Kostenerstattung von privaten Anbietern, wie der Tarif Arag 182. Zwar kostet er einen gewissen Beitrag im Monat, doch der Kunde erhält wirkliche Zusatzleistungen und eine wirklich hochwertige medizinische Versorgung auf Privatniveau. Vergleicht man das Preis/Leistungsverhältnis der ambulanten Zusatzversicherung mit derm der gesetzlichen Krankenkasse, so ist festzustellen, dass die gesetzliche Krankenkasse 3 mal so teuer ist wie die ambulante Zusatzversicherung, die Leistungen der GKV aber nur ein drittel derjenigen beträgt, was die private ambulante Zusatzversicherung mit dem Kostenerstattungsprinzip leistet.

Beitrag berechnen