Rooming-in und Ein- oder Zweibett Krankenhauszusatzversicherung

Leistet eine Krankenhauszusatzversicherung für rooming in, so bedeutet dies, dass bei Kindern die Unterbringungskosten eines Elternteils bei einem stationären Aufenthalt ihres Kindes mitversichert sind. Sinn macht dies im Prinzip nur in einem 2-Bettzimmertarif, da es ja keine großartige Schwierigkeit darstellt, wenn für das Kind ein Einbettzimmer in der Krankenhauszusatzversicherung mitversichert ist, denn hier bräuchte sich das Elternteil bei der Unterbringung des Kindes ja nur ein 2. Bett in das Einzelzimmer stellen.

Das Krankenhaus kann ja nicht zusätzlich einen Aufschlag verlangen, allenfalls für die Verpflegungskosten des Elternteils, was nun keine weltbewegende Versicherungsleistung darstellen dürfte.

Im 2-Bettzimmertarif clinic 2 sind sowieso rooming in -Leistungen mitversichert. Aber es stellt bei einem 1-Bettzimmertarif, wie dem CSS clinic keinen goßen Nachteil dar,d ass darin keine Extra rooming-in Leistungen enthalten sind, da ja sowieso die Mehrleistungen für eine Einbettzimmer bezahlt werden. Alternativ könnte das Kind in so einem Fall ja auch auf ein 2.Bettzimmer umstellen, dessen Zuschlag günstiger ist. Von diesem Differenzbetrag zum Zuschlag für eine Einbettzimmer lassen sich die Kosten für die Unterbringung in diesem 2-Bettzimmer problemlos finanzieren.

Es ist in so einem Fall also irrelevant, ob ein 1-Bettzimmer ohne rooming-in Leistungen oder ein 2-Bettzimmer wie die CSS Krankenhauszusatzversicherung  clinic2 für das Kind abgeschlossen werden, die Mehrkosten für die Unterbringung einer Begleitperson sollten von der Versicherungsleistung in beiden Fällen gedeckt sein.

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