Kundenanschreiben der CSS Versicherung

Frage: Ich bin seit ein paar Monaten Kunde bei der CSS Versicherung und hier für die  CSS flexi Zahnversicherung. Nun habe ich ein Anschreiben erhalten, welches ich irgendwie gegenzeichnen soll. Es geht darin um die generelle Schweigepflichtentbindung der CSS Versicherung. Was ist diesbezüglich zu raten?

Antwort: Kunden der CSS Zahnversicherung haben in den letzten ein Tagen ein Schreiben erhalten. Während neue Kunden, die Ihren Antrag ab November 2009 gestellt haben mit ihrem Antrag einer generellen Schweigepflichtentbindung zugestimmt oder widersprochen haben, ist dies bei Kunden, die bereits bei der CSS Versicherung versichert sind bisher nicht der Fall gewesen. Das bedeutet, dass im Leistungsfall die CSS bei diesen Kunden nicht ohne weiteres den behandelnden Arzt anschreiben darf und durfte, um die Rechtmäßigleit einer Behandlung und die diesbezügliche Richtigkeit der Antragsangaben zu überprüfen. Dieser Umstand führt zu extrem langen Bearbeitungen der Leistungsabrechnungen, da die CSS hier vor jedem Arztkontakt eine Erlaubnis des Versicherungsnehmers einholen muss.

Wesentlich einfacher und schneller funktioniert die Leistungsabsrechung, wenn der Versicherer eine generelle Schweigepflichtentbindung erhält, so wie dies im Prinzip auf jedem Antrag anderer Versicherer auch an- und abwählbar ist.

Aus diesem grund wäre es sinnvoll, wenn man das generelle Einverständnis zur Schweigepflichtentbindung gibt und dies dem Versicherer mitteilt. So kommt es in Zukunft nicht mehr so stark zu Verzögerungen bei der Leistungsabrechnung. Zudem spart dies eine Menge VErwaltungskosten, die letztendlich über Beitragsanpassungen von der Versichertengemeinschaft zu tragen sind.

Im gleichen Schreiben mach die CSS Versicherung zudem darauf aufmerksam, dass die Beiträge zum 1.1.2010 um ca. 9% angehoben werden. Im Gegensatz zu anderen Zahnversicherungen handelt es sich hierbei um eine sehr niedrige Anpassung, die zudem die erste seit 4 Jahren ist.

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