Heilpraktikerversicherung leistet auch im Ausland
Frage: Ich bin gesetzlich versichert und möchte wissen, ob ich die Leistungen meiner Heilpraktikerversicherung auch im Ausland in Anspruch nehmen kann. Kann ich also auch zu einem Arzt für Naturheilverfahren, der sich im Ausland befindet?
Antwort: Dies ist sicherlich tarifabhängig. Einige Tarife für eine Heilpraktikerversicherung erstattet grundsätzlich die Behandlung durch Ärzte innerhalb Europas, während andere Heilpraktikerversicherungen die Behandlung nur durch Heilpraktiker erstattet. Oftmals ist dabei noch ausschlaggebend, dass nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker abgerechnet wird.
Bei anderen Heilpraktikerversicherungen wiederum wird auch die Behandlung durch Ärzte im Rahmen der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte erstattet. Ein Beispiel hierfür ist die Signal Heilpraktikerversicherung, diese erstattet im Tarif GE GE Zop auch die Kosten für alternative Heilmethoden durch Ärzte. Dabei können ist es ebenso egal, ob der Arzt die Bezeichnung “Naturheilverfahren” trägt , noch ob der behandelnde Arzt eine Kassenzulassung besitzt oder Privatpatient ist. Genauso kann die ärztliche Dienstleistung bei einem anderen Arzt in Europa in Anspruch genommen werden, allerdings wird die Erstattung umgerechnet auf die deutsche Gebührenordnung.
Zudem sind die Gesundheitsfragen bei der Siganl Heilpraktikerversicherung vereinfacht, so dass man hier durchaus auch mit Vorerkrankungen aufgenommen werden kann. Für bereits eingetretene Versicherungsfälle wird natürlich trotzdem nicht bezahlt, genau wie bei allen anderen Zusatzversicherungen am Markt. Ansonsten bietet diese Heilpraktikerversicherung sehr umfangreiche Leistungen und ist äusserst flexibel.
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