Heilpraktikerversicherung – Arzt für Naturheilverfahren

Frage:  Ich bin auf der Suche nach einer Heilpraktikerversicherung, die die naturheilkundliche Behandlung bei Ärzten erstattet. mit wurde dabei ein Arzt empfohlen, der die Zusatzbezeichnung “Homöopathie” trägt.

Welche Heilpraktikerversicherung kommt da für mich in Frage?

Antwort: Zunächst einmal kommen grundsätzlich nur Tarife einer Heilpraktikerversicherung in Frage, die alternative Heilbehandlungen auch bei einer medizinisch notwendigen Behandlung durch Ärzte erstatten.

Viele Zusatzversicherungen Heilpraktiker zielen dabei darauf ab, dass der in Anspruch genommene Arzt die Zusatzbezeichnung Arzt für Naturheilverfahren trägt. Hier wäre beispielsweise die CSS flexi Zusatzversicherung zu nennen, die dies in ihren Versicherungs- und Tarifbedingungen ausdrücklich verlangt.

Die Zusatzversicherung Heilpraktiker Arag 483 hingegen verlangt nur, dass der behandelnde Arzt eine entsprechende Zusatzbezeichnung trägt. Dies kann beispielsweise die Zusatzbezeichnung Akupunktur oder Homöopathie sein. Hierbei ist es wichtig, dass der behandelnde Arzt die im jeweiligen Bundesland festgeschriebenen Vorgaben erfüllt. Die Vorgabe der Arag in diesem Fall ist eben das Tragen einer naturheilkundlichen Zusatzbezeichnung, welche nicht zwangsläufig die Bezeichnung Arzt für Naturheilverfahren sein muss. Ähnlich sehen dies auch die Gothaer MediNatura oder die Barmenia mit dem Tarif Barmenia AN.

Wichtig ist dort, dass der Arzt eine naturheilkundliche Zusatzbezeichnung trägt und die jeweils gültigen Vorgaben erfüllt, um nach die Behandlungen nach dem Hufelandverzeichnis abrechnen zu dürfen.

Wesentlich kulanter sind die Regelungen der Signal Iduna, im Traif Signal Iduna GE GE Top. Hier kommt es einfach nur auf die Art der Behandlung an. Diese muss eben natuheilkundlich und medizinisch notwendig sein. Es ist dabei jedoch egal, von welchem Arzt die naturheilkundliche Behandlung durchgeführt wird. So kann eine Akupunktur auch von einem Internisten oder Orthopäden durchgeführt werden, der zwar eine entsprechende Qualifikation besitzt, nicht aber unbedingt die Zusatzbezeichnung “Arzt für Naturheilverfahren” trägt.

Tags: Arzt für Naturheilverfahren, Heilpraktikerversicherung, Zusatzversicherung Heilpraktiker

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