GKV – Ärzte verweigern Behandlung

Die kürzlich in Kraft getretene Honorarreform führt zu erheblichen finanziellen Einbußen der Fachärzte in Deutschland. Teilweise erhalten Fachärzte pro Patienten nur noch wenige Euro im Quartal.  Stellt sich zu Beginn einer Behandlung heraus, dass es sich um eine kostenintensive  Behandlung bei einem Patienten handelt, verweisen viele Ärzte Patienten gleich ins Krankenhaus, da sie von dem kleinen Budget, welches ihnen das gesetzliche Versicherungssystem zugesteht nicht annähernd kostendeckend arbeiten können.

Das Verweisen ins Krankenhaus mit kostenintensiven stationären Aufenthalten wiederum schadet dem gesamten System, da es im Endeffekt ein vielfaches teurer ist. Es trifft dann zwar nicht den einzelnen Arzt, führt aber zu einem insgesamt enormen Kostenanstieg. Die Folge sidn weitere Prämienerhöhungen der Krankenkassen bzw. eine Verschlechterung der medizinischen Versorgung.

Patienten, die sich dem gesetzlichen Krankenversicherungssystem aufgrund der Versicherungspflicht nicht entziehen können bleibt trotzdem eine Möglichkeit die Budgetierung der Krankenkassen zu umgehen. Durch Wahl des Kostenerstattungsprinzip und dem Abschluss einer ambulanten Zusatzversicherung wird die Behandlung wie ein Privatpatient möglich. Beispielsweise empfehlenswert ist der Tarif ARAG 182 , da diese ambulante Zusatzversicherung ohne Begrenzungen leistet.

Der vorherige Kassenpatient erhält dann eine Privatrechnung und der Arzt darf dann die Behandlungen in Rechnung stellen, die auch wirklich notwendig sind und durchgeführt wurden. Die ambulante Zusatzversicherung übernimmt dann die Kosten, die die Krankenkasse nicht bezahlt.

Die Fälle in denen ein Arzt Hilfe verweigert oder selbst lebensnotwendige Untersuchungen auf unbestimmte Zeiten verschoben werden, wird es für Inhaber einer ambulanten Zuatzversicherung bei Wahl des Kostenerstattungsprizip nicht geben.

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