Familienversicherung – wirklich beitragsfreie Mitversicherung?
Zur großen Überraschung der meisten profitieren Familien, die bei der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Trotz der Beitragsfreiheit in der Familienversicherung zahlen durchschnittlich verdienende Familien bis zum Eintritt in das Rentenalter netto dazu, als dass sie profitieren.
Laut einem aktuellen Diskussionspapier des Wissenschaftlichen Insituts der PKV (WIP) ergeben die Berechnungen der eingezahlten Beiträge gegenüber der erhaltenen Leistungen aus der gesetzlichen Krankenkasse, dass eine Familien mit durchschnittlichem Einkommen selbst dann zu den Netto-Einzahlern zur GKV gehört, wenn sie drei Kinder hat, die beitragsfrei mitversichert sind.
Bei durchschnittlich 1,4 Kindern pro Familie zahlt der größte Teil insofern mehr an die gesetzliche Krankenkasse als sie an Leistungen in Anspruch nimmt. In Euro beziffert zahlt eine Familie im Durchschnitt 2300 Euro pro Jahr netto an die gesetzliche Krankenkasse mehr als sie dafür an Leistungen erhält.
Den Großtteil der Beiträge an die gesetzliche Krankenversicherung vereinnahmen die medizinische Leistungen für Rentner, die aufgrund ihres in der Regel niedrigeren Einkommens auch relativ wenig an Krankenversicherungsbeiträgen zu entrichten haben. Die Gesundheitskosten steigen im Alter überproportional, da im gesetzlichen Gesundheitssystem keine kapitalgedeckten Rücklagen gebildet wurden haben insofern die jungen und geseunden Beitragszahler die Kosten zu übernehmen.
Auch Familien mit 3 Kindern zahlen insofern für die Versorgung der älteren Kassenmitglieder. Der solidarisch gewünschte Familiensuasgleich, also die Beitragssenkung zu Gunsten der Familien funktioniert nicht richtig sondern wird im Prinzip vom Altersausgleich verdrängt.
“Unter dem Strich” ist damit die These widerlegt, es gebe in der gesetzlichen Krankenversicherung eine beitragsfreie Familenversicherung. Denn für kleinere Familien bis zu 3 Kindern gilt dies in keinster Weise. Das zentrale familienpolitische Ziel eine Entlastung der Familien mit Kindern zu erreichen wird somit fast komplett verfehlt.
Zwar sind die Beiträge für eine private Krankenvollversicherung für eine Familie mit 2 Kindern oft auch über den Zahlbeiträgen zur gesetzlichen Krankenkasse, alelrding wird hier vergessen, dass ein großer Teil der Beiträge in der kapitalgedeckten Altersentlastung der privaten Krankenversicherung angespart wird, während die gesetzliche Krankenkasse in keiner Weise Kapitalrücklagen bildet. Zudem sind die versicherten Leistungen mit denen der gesetzlichen Krankenkasse kaum zu vergleichen.
Sehr geehrte Damen & Herren,
zum 01.08.2011 werde die Rente beantragen und meine Frage ist: Kann ich als Rentner die Mitversicherung als Familienmitglied
bei einer gesetzlichen Krankenversicherung beantragen ?
Meine Frau wir dann noch voll berufstätig sein.
Für eine kurze bedanke ich mich und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Werner Ramjoué