Familienversicherung endet – Möglichkeit private Studentenversicherung
Frage: Ich bin 25 Jahre alt, demnächst endet die beitragsfreie Mitgliedschaft in der Familienversicherung meiner Eltern. Muss ich nun automatisch in die gesetzliche Studentenversicherung?
Antwort: Normalerweise wird ein Student mit Beginn seines Studiums versicherungspflichtig in der studentischen gesetzlichen Krankenversicherung. Von dieser Versicherungspflicht kann er sich innerhalb von 3 Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht befreien lassen.
Studenten, die aufgrund ihrer Einkommenssituation in der Familienversicherung ihrer Eltern versichert sind. Können sich mit Beginn des Studiums gar nicht befreien. Die Familienversicherung hat Vorrang, so dass die Versicherungspflicht für diese Studenten noch gar nicht eingetreten ist, bzw. durch die vorgelagerte Familienversicherung untebrochen wird.
Zum Ende des Monats, in dem die Familienversicherung jedoch endet, beginnt die Versicherungspflicht in der studentischen gesetzlichen Krankenversicherung. Nun besteht ein Recht sich von dieser Versicherungspflicht bis 3 Monat nach Beginn der Versicherungspflicht befreien zu lassen.
Tut er dies nicht, tritt automatisch die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Studentenversicherung ein, die dann bis zum 14. Fachsemester bzw. der Vollendung des 30. Lebensjahres andauert und danach automatisch in einer freiwilligen Mitgliedschaft bei der gesetzlichen Krankenkasse mündet.
Befreit sich der Student von der Versicherungspflicht hingegen, darf er sich in einer privaten Studentenversicherung absichern. Sofern der Student männlich und gesund ist, bietet sich dies auf jeden Fall an, da die Beiträge für eine gute private Studentenversicherung nicht einmal höher sind als die Beiträge zur gesetzlichen Studentenversicherung, insbesondere dann, wenn der gesetzlliche Versicherungsschutz durch Wahl einer Zahnzusatzversicherung oder durch eine Krankenhauszusatzversicherung aufgebessert werden soll. Denn eine private Studentenversicherung ist immer besser als eine Kombination der gesetzlichen Studentenversicherung mit Zusatzversicherungen.
Nach Wahl der privaten Studentenversicherung ist ein Wechsel zurück genauso wenig möglich wie ein Wechsel von der gesetzlichen zur privaten Studentenversicherung. Allerdings kann der Student bei Wegfall der Versicherungspflicht nach dem 14. Fachsemester oder Vollendung des 30. Lebensjahres in eine private Studentenversicherung wechseln, die dann in fast allen Fällen günstiger ist als der sehr hohe Beitrag zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung.
Wer nun Angst hat aus der privaten Studentenversicherung nicht wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu kommen, der sei beruhigt. Wird eine Arbeitnehmertätigkeit nach dem Studium aufgenommen, besteht Versicherungspflicht und der Versicherte muss notgedrungen sogar in die gesetzliche Krankenkasse. Ist ein Student nach dem Studium arbeitslos, hat er fast immer Anrecht auf HARTZ IV und wird damit ebenso versicherungspflichtig. Die private Studentenversicherung endet nun und der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist Pflicht.
Jedoch kann der Versicherungsschutz bei der privaten Krankenversicherung in eine Anwartschaftsversicherung umgewandelt werden, so dass der ehemalige Student es später einfacher hat, sich wieder privat zu versichern.
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