CSS Zahnzusatzversicherung – auch für Grenzgänger möglich

Frage: Ich bin derzeit bei der AOK versichert und möchte gerne die CSS flexi Zahnzusatzversicherung abschließen. Allerdings werde ich demnächst eine neue Arbeit in ÖSterreich beginnen. Mein Wohnsitz liegt derzeit udn wird auch weiterhin in Deutschland liegen. Jedoch muss ich mich bei der Gebietskrankenkasse in Österreich versichern. Ist der Abschluss der CSS Zahnzusatzversicherung trotzdem möglich?
Antwort: Generell kann die CSS Zahnzusatzversicherung nur abgeschlossen werden, wenn die Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen deutschen Krankenkasse besteht. Allerdings handelt es sich bei Grenzgängern, die bei einer Gebietskrankenkasse in ÖSterreich versichert sind um eine Ausnahme. Diese Personen können, wenn eine Kooperation zwischen der österreichischen Krankenkasse und der deutschen Krankenkasse, in diesem Fall also der AOK, besteht, trotzdem die CSS Zahnzusatzversicherung abschließen.

Es muss lediglich nachgewiesen werden, dass die GKV in Deutschland entsprechend den deutschen Kassenrichtlinien im Krankheitsfall vorleistet. Es gibt eine diesbezügliche Bescheinigung, die der deutschen Krankenkasse vorgelegt werden muss, damit diese sich die entsprechenden Aufwendungen von der Gebietskrankenkasse in Österreich erstatten lässt.

Selbe Bescheinigung sollte einfach der CSS Zahnzusatzversicherung vorgelegt werden, so dass ein Anschluss bzw. bei Bestandskunden eine Aufrechterhaltung eines bestehenden Vertrages beibehalten werden kann.

Tags: CSS Zahnzusatzversicherung, Grenzgänger Österreich Zahnzusatzversicherung, Grenzgänger Zusatzversicherung

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