Archiv für die Kategorie ‘Zahnzusatzversicherung’

Zahnzusatzversicherung – Leistung ohne Vorleistung der Krankenkasse – sehr wichtig

Donnerstag, 29. Juli 2010

Das Leistungskriterium “kassenunabhängige Leistung” einer Zahnzusatzversicherung gehört zu den wichtigsten überhaupt. Denn, wenn eine Zahnzusatzversicherung erst erstattet, wenn eine Vorleistung der Krankenkasse stattfindet, so kann dies in bestimmten Fällen fatal sein. So ist es bei der Anfertigung von Zahnersatz, beispielsweise einer Brücke oder eines Implantats, nachdem ein natürlicher Zahn gezogen wurde, zwar erst einmal unerheblich, denn schließlich hat jeder gesetlich Versicherte Anspruch auf einen Festzuschuss. Dabei ist es auch zunächst irrelevant, dass dieser sehr niedrig ist, doch Tatsache ist, dass die Gesetzliche Krankenkasse diesen Festzuschuss nur einmalig vergibt.

Was ist also, wenn eine bereits bestehende Brücke ersetzt werden soll oder wenn man eine defekte Zahnbrücke durch ein Implantat ersetzen möchte? In einem solchen Fall wurde ja bereits ein befundbezogener Festzuschuss für den Ersatz eines Zahnes erbracht, nämlich bei der ersten Anfertigung der Zahnbrücke.

Zahnzusatzversicherungen wie die ansonsten recht starke Continentale CEZP sind also mit Vorsicht zu genießen, da Sie eine Leistung beispielsweise für Implantate und Knochenaufbaumaßnahmen nur ebringen, wenn eine Vorleistung der Krankenkasse vorhanden ist.

Besser sind daher reformtaugliche Zahnzusatzversicherungen wie die Barmenia ZG Plus und natürlich auch Arag Z100, CSS Versicherung, aber auch neuere Zahntarife wie Janitos dental plus. Denn insbesondere die letztgenannte Janitos dental plus zeigt, dass auch neu auf den Markt kommende Anbieter durchaus leistungsstarke Zahnversicherungen konzipieren können.

Ein alteingesessenen Krankenversicherungsunternehmen wie die Continentale sollte beim nächsten Mal seine Hausaufgaben richtig erledigen. Ein Mehrbeitrag von 2 Euro pro Monat bei gleichen Leistungen und dafür eine kassenunabhängige Zahnzusatzversicherung, das wäre sicher die bessere Wahl gewesen.

Zahnzusatzversicherung: Implantat und “medizinische Notwendigkeit”

Dienstag, 11. Mai 2010

Frage: Ich bin auf der Suche nach einer guten Zahnzusatzversicherung, die möglichst viel für teure Implantate erstattet. Nun lese ich in den Versicherungsbedingungen immer etwas von “medizinischer Notwendigkeit”. Viele Zahnzusatzversicherung leistet ja laut Bedingungen mittlerweile für Implantate, doch kann ein Versicherer mir später eine solche Leistung verweigern mit der Begründung, eine feste Zahnbrücke erfülle ebenfalls den Zweck des Zahnersatzes?

Antwort: Die Rechtsprechung ist bezüglich der “medizinischen Notwendigkeit” mittlerweile recht eindeutig. Znächst einmal gilt eine BEhandlung dann als “medizinisch notwendig”, (…)”wenn es nach den damaligen objektiven medizinischen Befunden vertretbar war, sioe als notwendig anzusehen“(…)(Vgl. BGH, 29.11.1978 VersR 1979, 222)

das bedeutet, dass eine Behandlung, die der Zahnarzt (oder sonstige Arzt) durchführt nicht unbedingt unumstritten sein muss, die Behandlung muss aber dazu geeignet sein, die Erkrankung (hier ein fehlender zu ersetzender Zahn) zu lindern oder zu heilen. Zwar spielen hier in gewisser Weise auch Kostenaspekte eine Rolle, dies bedeutet aber nur, dass eine teurere Behandlung dem Patienten einen echten Mehrwert gegenüber einer günstigeren Behandlungsform( z.B. Zahnbrücke, Prothese) bieten muss.

Ein Implantat tut dies in fast allen Fällen eindeutig. Beispielsweise verhindert ein Implantat, dass eventuelle gesunde Zähne, wie bei einer Zahnbrücke, abgeschliffen werden müssten. Tatsächlich kann nicht bestritten werden, dass ein Implantat einen medizinischen Mehrwert liefert.

Ein weiteres Urteil belegt die medizinische Notwendigkeit eines Implantats und stellt fest, “dass die Zahnprothetik durch Implantatversorgung heute unbestreitbar den “Stand der Technik” darstellt. (…)”niemand würde heute auf die Idee kommen, wegen der hohen, ja teilweise sehr hohen Kosten dieser Prothetik diese als nicht medizinisch notwendig und damit ihre Kosten als nicht erstattbar zu halten.(Vgl. LG Stuttgart, Urteil 7.11.2005 – 22 O 210/02)

Damit dürfte klar sein, dass der Versicherer oder die Zahnzusatzversicherung nicht grundsätzlich vorschreiben darf, ob ein Patient ein Implantat erhält oder sich mit einer anderen, billigeren Form des Zahnersatzes begnügen muss.

Natürlich hat der Versicherer das Recht, den Einzelfall zu prüfen. So kann es durchaus im Einzelfall als nicht “medizinisch notwendig” angesehen werden, 10 Implantate einzusetzen, wenn bereits bei 8 Implantaten ein fester Zahnersatz möglich wäre, oder wenn ein Gebiss aufgrund vieler sanierungsbedürftiger Zähne sinnvoller mit einer anderen Form des Zahnersatzes behandelbar wären, als hier jeweils ein Implantat einzusetzen. Dies muss allerdings unter Umständen im Einzelfall vom Versicherer bewiesen werden, immer unter dem Aspekt der oben erwähnten Urteile.

Central Prodent Beitragserhöhung

Montag, 19. April 2010

Frage: Was ist vom Tarif Central Prodent zu halten? Ist dieser Zahntarif als beitragsstabil anzusehen?

Antwort: Die Zahnzusatzversicherung Central Prodent gehört mit einer maximalen Erstattung von bis zu 90% der Rechnung zu den besten Zahnzusatzversicherungen. Als reine Zahnersatz Versicherung ist die Central prodent als langfristig intelligent und sinnvoll kalkulierter Zahntarif anzusehen.

Die Erstattung der Central Prodent Zahnversicherung orientiert sich an den jeweils gültigen Preisen im Bereich der Zahnbehandlung und des Zahnersatzes. Im Gegensatz zu einigen anderen Tarifen bedient sich dieser Tarif also keines eigenen Preis- Leistungsverzeichnisses, sondern leistet nach den normal üblichen und aktuellen Preisen am Markt.

Da auch im Bereich der Zahnersatzversorgung die Preise mit der Zeit steigen (Inflation), steigen bei der Erstattung von Rechnungen natürlich auch die Ausgaben der Central Prodent Zahnzusatzversicherung. Aus diesem Grund muss von Zeit zu Zeit überwacht werden, ob die aktuellen Versicherungsprämien die Ausgaben langfristig decken können, damit der Bestand dieses Tarifs auch sichergestellt ist.

Nach einigen Jahren ohne Beitragserhöhung wird die Central Prodent daher zum Juli 2010 die Beiträge geringfügig (max. ein Euro pro Monat) erhöhen. Diese Beitragsanpassung fällt damit äusserst niedrig aus im Vergleich zu anderen Hochleistungstarifen, die es derzeit am Markt gibt. Dies spricht für eine nachhaltig kalkulierte Zahnversicherung und ist kein Grund zum Ärgernis oder zur Beunruhigung bei den Versicherten oder Neukunden.

Vorteile einer Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung

Dienstag, 23. März 2010

Frage:Ich bin gerade in einer Zahnbehandlung und auf der Suche nach einer Zahnzusatzversicherung. Ich habe zudem 5 fehlende Backenzähne, die nicht unbedingt ersetzt werden müssen. Welche Vorteil würde mit eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung bieten?
Antwort: Grundsätzlich bietet eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung nicht automatisch Vorteile, denn auch sie übernimmt niemals die Kosten einer bereits angeratenen oder laufenden Behandlung. In besonderen Fällen ist eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung, wie der leistungsstarke Tarif Universa Dentprivat, der bis zu 90% der Kosten einer hochwertigen Zahnbehandlung oder Zahnersatzmaßnahme absichert, aber durchaus zu empfehlen.

Einerseits dann, wenn mehrere Zähne fehlen, die aber nicht ersetzt werden sollen. Bei Tarifen wie Arag Z100 oder der CSS flexi Zahnzusatzversicherung ist eine Annahme bereits dann nicht mehr möglich, wenn mehrere Zähne fehlen, die nicht ersetzt wurden. Auch bei Vorlage eines zahnärztlichen Zeugnisses können bei diesen Tarifen selbst mit einem Leistungsausschluss auch die gesunden Zähne nicht abgesichert werden.

Eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung ist also der ideale Weg alle zukünftig eintretenden Versicherungsfälle abzusichern ohne aufgrund einer zurückliegenden Behandlung oder derzeitig laufender Behandlungen aufgrund einer negativen Risikoeinschätzung abgelehnt zu werden.

Wer mit absolut gesunden Zähnen vor hat eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen wie die Universa dentprivat abzuschließen, die ja insbesondere auch aufgrund ihrer hervorragenden Leistungen zu empfehlen ist, der sollte bei Vertragsabschluss am besten durch ein Zahnzeugnis belegen, dass bei ihm alle Zähne derzeit nicht behandlungsbedürftig sind. Zum einen hat dies den Vorteil, dass auf die besonderen Wartezeiten von 8 Monaten verzichtet wird, zum anderen gibt es speziell bei diesem Tarif einen Bonus für Prophylaxemaßnahmen. Kommt es dann irgendwann zum Versicherungsfall funktioniert zudem die Leistungsbearbeitung um so schneller, da dem Versicherer ja bereits bekannt ist, welche Behandlungen bei Vertragsabschluss angeraten waren und welche nicht.

Oft ist es so, dass nicht nur allein die Zahnfragen im Antrag einer Zahnzusatzversicherung zu einer Ablehnung eines Antragstellers führen können. Auch der Beruf oder Tätigkeitsstatus kann bei einigen Zahnzusatzversicherungen bereits zu einer Ablehnung führen. Beispielsweise wird kaum eine Zahnzusatzversicherung einen Artisten versichern, sofern dieser Beruf im Antrag angegeben wird. Eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung stellt keine Fragen zum Beruf, kann also auch einzelne Personen nicht aufgrund eines “Risikoberufes” ablehnen.

Auch Hartz-IV- Empfänger sind für einzelne Versicherungen ein ungewolltes Risiko. Die CSS flexi Zahnzusatzversicherung lehnt beispielsweise Antragsteller ab, die bei Vertragsabschluss ALG II beziehen, unabhängig ihres Gebisszustandes, gleiches gilt für die Continentale CEZP , bei der Arbeitslose keine Chance haben, dass ihr Antrag angenommen wird.

Zahnzusatzversicherung ist kein Sozialamt

Dienstag, 09. März 2010

Frage:

ich wäre ihnen super dankbar, wenn Sie mir die kostengünstigste Zahnversicherung in Hamburg nennen könnten.

Ich hab\’s versucht, aber da sind soviel versteckte Tücken. Um es kurz zu beschreiben:

Ich blicke da überhaupt nicht durch!!  Und zwar geht es darum, dass ich zwei alte Amalgamfüllung mit Keramik ersetzen will, ein der Füllung ist groß! Alles andere im Zahn wurde bereits mit Kunststoff gemacht. Vielleicht kann ja die eine oder andere Kunststofffüllung auch mir Keramik ersetzt werden. Eine gute Zahnversicherung, die mir da sehr viele Kosten erspart und die ich sofort kündigen kann, wenn ich meine Keramik Füllungen bekommen habe, wäre mir sehr wichtig. Deswegen appellieren auf ihre Mithilfe!

Bitte seien Sie so gut und helfen Sie mir die richtige zu finden.

Antwort:

es gibt keine einzige Versicherungsgesellschaft, die Ihnen medizinisch nicht notwendige Behandlungen (das Ersetzen von Amalgamfüllungen durch Kunststoff) übernehmen wird. Austausch intakter Füllungen sind nie Gegenstand einer Versicherungsleistung. Interessant ist auch Ihr Gedanke, dass Sie die Versicherungspolice dann sofort wieder kündigen würden. Wenn jeder das täte, gäbe es keine Versicherungsgesellschaften mehr.

Im Klartext: Eine Kranken(zusatzversicherung) erstattet Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen (im tariflichen Umfang), die bei Abschluss noch nicht angeraten bzw. beabsichtigt werden.

Selbst, wenn der Austausch der Füllungen in Ihrem Fall eine medizinisch notwendige Angelegenheit ist, beipsielsweise, weil die Amalgamfüllungen defekt sind oder Sie eine Amalgamallergie haben, so hört sich Ihr Vorhaben nach einem bereits eingetretenen Versicherungsfall an. Dass Sie heute schon vorhaben, diese Zahnversicherung nach einer möglichen Kostenübernahme sofort wieder zu kündigen widerspricht dem Versicherungsgedanken vollends. Vor diesem Verhalten muss die ehrliche Versichertengemeinschaft geschützt werden.

CSS Zahnzusatzversicherung – gezogener Zahn

Montag, 01. März 2010

Frage: mich interessiert Folgendes: Einer Bekannten, die seit Juli oder August
2009 bei der CSS zahnzusatzversichert ist (Module Zahnbehandlung +
Zahnersatz top) musste im Oktober 09 ein Backenzahn gezogen werden. Sie
behauptet nun, ihre CSS Versicherung werde die Kosten für ein Implantat
übernehmen (das sie sich demnächst gerne machen ließe). Stimmt das?

Antwort:

ich kenne zwar den genauen Fall nicht, aber grundsätzlich ist dies möglich.Allerdings nur dann, wenn das Ziehen des Zahnes bei Abschluss der Zahnversicherung noch nicht angeraten war.Wenn der Zahn allerdings schon sanierungsbedürftig bei Abschluss war und dies im Antrag verschwiegen wurde, dann wird es schwer.Zwar fällt das Ziehen des Zahnes in die Wartezeit von 8 Monaten, doch dies gilt nur für die Behandlung bzw. Zahnersatzmaßnahme selbst. Wenn also im Juli keine medizinisch notwendige Behandlung angeraten war und dann, warum auch immer im Oktober ein Zahn gezogen wurde, so dürfte mit der Zahnersatzbehandlung des Implantats erst im März begonnen werden, da erst dann die 8 Monate Wartezeit um wären.

Beitragsanpassung Arag Z100 Zahnzusatzversicherung

Montag, 15. Februar 2010

Frage: Ich habe vor einigen Monat die mir zusagende und leistungsstarke Zahnzusatzversicherung Arag Z100 abgeschlossen. Nun erhalten ich eine Mitteilung, dass sich der BEitrag meiner Zahnzusatzversicherung um über 6 Euro zum 1.4.2010 erhöhen soll. Dies finde ich doch echt unverschämt. Können Sie mir eine Zahnzusatzversicherung empfehlen, die stabiler ist im Beitrag und nicht diese hohen Anpassungen vorsieht?

Antwort: Es ist tatsächlich eine ziemliche Erhöhung, die die Arag Z100 da zum 1.4.2010 realisieren muss. Tatsächlich erscheint dies aber auch deshalb so hoch, weil sich der Beitrag auf einen Schlag so stark erhöht. Seit 2005 wurde der Beitrag der Arag Z100 schließlich nicht einmal angepasst.

Nun geschieht eine Anpassung nicht einfach so, der Versicherer darf nicht einfach nach eigenem Belieben die Beiträge erhöhen (auch nicht einfach senken). Ein unabhängiger Treuhänder und Aktuar entscheidet, wann eine Zahnzusatzversicherung ihre Beiträge anpassen darf und sogar muss. Dies wird beispielsweise dann der Fall sein, wenn abzusehen ist, dass sich die Ausgabensituation in der Art entwickeln wird oder schon entwickelt hat, dass die Einnahmen durch die Versicherungsbeiträge der Versicherten, die langfristigen Ausgaben nicht mehr decken können.

Der Grund warum die Ausgaben steigen können ist vielschichtiger Natur: Die einfachste Begründung ist eigentlich, dass die Ausgaben durch die allgemeinen Preissteigerungen, also teurere Arzthonorare, Löhne, Gehälter, Materialkosten usw. steigen. Die allgemeine Inflation liegt bei 3%, im Bereich der Medizin, aufgrund des medizinischen Fortschritt auch deutlich mehr(eher bei bis zu 6-7%). Zudem legen die Versicherten heute vielmehr Wert auf hochwertigen und ästhetisch aussehenden Zahnersatz, was ein zusätzlicher “Preistreiber” ist, denn Qualität hat nun mal ihren Preis, ist aber gewünscht.

Ein weiterer  Faktor ist die höhere Lebenserwartung der Versicherten. Werden die Versicherten insgesamt älter als vor einigen Jahren noch, so gehen diese durchschnittlich natürlich öfter zum Zahnarzt, benötigen öfter Zahnbehandlung und Zahnersatz. Da vor allem für Ältere die Kosten für diese Versorgungen teurer sind als für Jüngere hat dies natürlich einen zusätzlichen Einfluss auf die Kostenentwicklung einer Zahnzusatzversicherung. Die durchschnittliche Lebenserwartung steigt natürlich nicht sprunghaft, doch ist diese in den Sterbetafeln aufgeführt, anhand derer Kranken (und auch Lebensversicherer)-Versicherer zu kalkulieren haben. Diese Sterbetafeln werden nicht jedes Jahr sondern alle paar Jahre erneuert. Bei der Umsetzung dieser neuen Kalkulationsgrundlage kann es natürlich zusätzlich zu einer sprunghaften Anpassung kommen. Dagegn wehren kann sich ein Versicherer nicht, da in Deutschland strenge Kalkulationsgrundsätze zu beachten sind.

Die Arag Z100 Zahnzusatzversicherung bildet Alterungsrückstellungen, um genau diese steigenden Kosten im Alter vorher anzusparen. Verändert sich aufgrund der steigenden Lebenserwartung die Kalkulationsgrundlage so muss natürlich neu kalkuliert werden. Die Folge sind also steigende Beiträge. Da jedoch seit 5 Jahren keine Beiträge angepasst wurden, kommt die jetzige Erhöhung auf einen Schlag, die Erhöhung bildet also nicht die Kostensteigerungen von nur einem Jahr ab.

Ein weiterer Einflussfaktor sind die Leistungen der Gesetzlichen Krankenkassen: Ein reformsicherer Tarif wie die Arag Z100 Zahnversicherung muss stets das Wegfallen von Kassenleistungen im Bereich des Zahnersatzes kompensieren. Fallen hier Leistungen aus dem Gesetzlichen Katalog weg oder passt die GKV einfach die Festzuschüsse an heutige Preise nicht an, so muss die Arag Z100 Zahnversicherung natürlich einen noch größeren Anteil an der Gesamtrechnung erstatten. Mehr als bei Auflage des Tarifs einkalkuliert waren.

Die Alternative wären natürlich stabilere Beiträge, dafür würde ein solcher Tarif im Leistungsfall dann einfach weniger erstatten, genau dies ist natürlich nicht gewünscht, wenn man einen solchen Hochleistungstarif abschließt.

Lohnt es sich die Zahnzusatzversicherung zu wechseln?

Nicht wirklich, jede Zahnzusatzversicherung kalkuliert mit ähnlichen Sterbetafeln und durchschnittlichen Schäden (Kosten für Zahnersatz) pro Kopf. Man kann also davon ausgehen, dass jede Zahnzusatzversicherung die Beiträge von Zeit zu Zeit erhöhen muss. Aus diesem Grund seine Zahnzusatzversicherung zu kündigen, um sich dann wegen ein paar Euro heutiger Ersparnis bei einer anderen Zahnzusatzversicherung zu versichern, wäre sehr kurzfristig gedacht. Denn genauso gut könnte die neue Zahnzusatzversicherung ihre Beiträge nach 2 Jahren wieder anpassen und ist dann teurer als die vorherige usw. Gleichzeitig würde einen selbst eine solche Anpassung umso stärker treffen, wenn man sowieso aufgrund eines höhreren Eintrittsalters schon einen höheren Beitrag zu zahlen hat. Denn schließlich müsste man die insgesamten durchschnittlichen Zahnersatzkosten in einem viel kürzeren Zeitraum “zusammensparen” bzw. einzahlen.

Beitragsanpassungen sind nicht zu verhindern

Im Gegensatz zur Gesetzlichen Krankenkasse kann eine gute private Krankenzusatzversicherung die Leistungen, die sie versichert nicht einfach streichen oder kürzen. Die einzige Variabel in dieser Kalkulation sind also die Beitragseinnahmen. In der Gesetzlichen Kranenkasse sind weder die Leistungen noch die Beiträge, die zu zahlen sind sicher. In der privaten Krankenversicherung sind zumindest die Leistungen sicher.

Eine Zahnzusatzversicherung, die vorgibt, die Beiträge niemals erhöhen zu müssen, kann dies nur dann, wenn sie gleichzeitig auch niemals die Leistungen anpasst. Setzt sie beispielsweise ein eigenes Preis-Leistungsverzeichnis als Grundlage ihrer Erstattung fest, so bringt einem im Leistungsfall als Kunde ein günstiger Beitrag nichts, wenn man die durchgeführte Zahnersatzmaßnahme nur in der Höhe erstattet bekommt, die sie möglicherweise vor 10 Jahren gekostet hätte. Zudem hat jede Zahnzusatzversicherung mit der steigenden Lebenserwartung zu kalkuieren, weshalb keine Zahnzusatzversicherung ohne Beitragsanpassungen auskommen dürfte. Es sei denn, sie wäre schon heute viel zu teuer und sammelte mehr Geld ein als sie jemals an Leitstungen erbringt.

Wenn gleich die Beitragsanpassung der Arag Z100 Zahnzusatzversicherung für den Einzelnen kurzfristig etwas ärgerlich sein mag, langfristig führt dies zu einem stabilen und lange existierenden Beitrag.

Auch ohne Zahnzusatzversicherung wäre man schließlich den steigenden Kosten durch die eigene steigende Lebenserwartung unterworfen. Wer also selbst seine Zahnersatzkosten kalkuliert, müsste auch diese Faktoren mit einbeziehen und dementsprechend mit der Zeit immer mehr Geld zurücklegen als noch vor einem Jahr.

Tarife wie die Continentale CEZP werden vermutlich beitragsstabiler sein. Jedoch aufgrund dessen, dass sie sowohl Leistungsbeschränkungen innerhalb der ersten Jahre vorsehen, sowie generelle Beschränkungen, was die Anzahl an Implantaten angeht (max. 6 pro Kiefer). Da die Arag Z100 keine langjährigen Beschränkungen vorsieht, muss dieses hohe Maß an Leistung auch finanziert werden. Aber auch eine Continentale CEZP Zahnversicherung wird von jahr zu Jahr mal die Beiträge erhöhen müssen, da die medizinsche Inflation jeden Tarif trifft.

Zahnzusatzversicherung und GKV-Bonusheft

Donnerstag, 11. Februar 2010

Frage: Ich interessiere mich für ihr Angebot zur Zahnzusatzversicherung in diesem Monat. Nach Sichtung der Vorbedingungen fiel mir auf, dass ein vollständiges Bonusheft (betreffend die letzten zehn Jahre) von Vorteil bei den ggf. in Anspruch zu nehmenden Leistungen ist. Möglicherweise fehlt mir jedoch ein Stempel (ich bin mir nicht sicher, da ich viel im Ausland war, ob ich die Behandlung =Prophylaxe einfach vergessen habe eintragen zu lassen). Gesetzt dem Falle, dass wirklich ein Stempel fehlt, was für ein Angebot könnten Sie mit unterbreiten? Wären dann wirklich nur 80% einiger Leistungen bei Bedarf möglich? Und wenn die Frist nach einigen Jahren vertstreicht, wären wenigstens dann 90% Leistungen möglich?

Antwort: Die Vollständigkeit des Bonusheftes ist erst interessant, wenn Sie eine Zahnersatzmaßnahme benötigen, nicht vorher und natürlich nicht bei jeder Zahnzusatzversicherung.
Wenn Sie also momentan beispielsweise nur lückenlos 4 Jahre zusammen haben, aber erst in 3 Jahren das erste Mal eine Zahnersatzmaßnahme (nicht Zahnbehandlung und Prophylaxe) vorhaben, so hätten Sie dann ja bereits wieder 7 Jahre lückenloses Bonusheft. Zu dem Zeitpunkt würde CSS beispielsweise 85% erstatten. Nach weiteren 3 Jahren schon 90%.
Die Continentale CEZP belohnt bereits nach 5 Jahren lückenlosem Bonusheft, hier gäbe es zum Zeitpunkt der Zahnersatzmaßnahme und vorherigem 5 Jahre lückenlosem Bonusheft bereits 90% der Rechnung.
Arag Z100 und Central prodent zielen nicht auf das Bonusheft ab. Central Prodent erstattet 90% Arag immer 80% egal wie das Bonusheft zur Zeit der Zahnersatzmaßnahme geführt ist.
Wenn Sie also irgendwann in der Zukunft wieder 10 Jahre lückenlos beim Zahnarzt waren, so erhalten Sie für Zahnersatz bei der CSS Zahnversicherung auch die 90% bezogen auf den Rechnungsbetrag bei einer Zahnersatzmaßnahme.
Zahnbehandlung ist bei allen Tarifen natürlich aussen vor und wird von den hier aufgezählten Tarifen zu 100% erstattet, ausser Central prodent.

CSS Zahnzusatzversicherung – auch für Grenzgänger möglich

Donnerstag, 21. Januar 2010

Frage: Ich bin derzeit bei der AOK versichert und möchte gerne die CSS flexi Zahnzusatzversicherung abschließen. Allerdings werde ich demnächst eine neue Arbeit in ÖSterreich beginnen. Mein Wohnsitz liegt derzeit udn wird auch weiterhin in Deutschland liegen. Jedoch muss ich mich bei der Gebietskrankenkasse in Österreich versichern. Ist der Abschluss der CSS Zahnzusatzversicherung trotzdem möglich?
Antwort: Generell kann die CSS Zahnzusatzversicherung nur abgeschlossen werden, wenn die Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen deutschen Krankenkasse besteht. Allerdings handelt es sich bei Grenzgängern, die bei einer Gebietskrankenkasse in ÖSterreich versichert sind um eine Ausnahme. Diese Personen können, wenn eine Kooperation zwischen der österreichischen Krankenkasse und der deutschen Krankenkasse, in diesem Fall also der AOK, besteht, trotzdem die CSS Zahnzusatzversicherung abschließen.

Es muss lediglich nachgewiesen werden, dass die GKV in Deutschland entsprechend den deutschen Kassenrichtlinien im Krankheitsfall vorleistet. Es gibt eine diesbezügliche Bescheinigung, die der deutschen Krankenkasse vorgelegt werden muss, damit diese sich die entsprechenden Aufwendungen von der Gebietskrankenkasse in Österreich erstatten lässt.

Selbe Bescheinigung sollte einfach der CSS Zahnzusatzversicherung vorgelegt werden, so dass ein Anschluss bzw. bei Bestandskunden eine Aufrechterhaltung eines bestehenden Vertrages beibehalten werden kann.

Barmenia ZG Plus ersetzt Barmenia ZG

Dienstag, 19. Januar 2010

Der Tarif Barmenia ZG ist ab sofort durch die neue Zahnzusatzversicherung Barmenia ZG Plus ersetzt worden. Zunächst einmal zu den positiven Erneuerungen der neuen Zahnzusatzversicherung Barmenia.

Die neue Barmenia ZG Plus erstattet wie der Vorgänger für Zahnersatz, also Implantate, Inlays, Kronen, Brücken inkl. im Zusammenhang stehender chirurgischer Maßnahmen 85% der Rechnung inklusive dem befundbezogenen Festzuschuss der GKV. Ein eventueller GKV Bonus wird nicht in Abzug gebracht, so dass eine Erstattung auch über 85% der Rechnung liegen kann, wenn ein Versicherter regelmäßige Zahnarztbesuche nachweisen kann. Es gibt dabei keine Beschränkungen auf Anzahl oder Material des Zahnersatzes.

Während man bisher zur Barmenia ZG Zahnzusatzversicherung den Zusatzbaustein Prophy hinzuwählen musste, um auch im Bereich Zahnbehandlung und Prophylaxe abgesichert zu sein, wurde dieser Zusatzbaustein in einer leicht abgespeckteren aber deutlich preisgünstigeren Variante im neuen Barmenia ZG Plus integriert.

Die neue Zahnzusatzversicherung Barmenia Plus erstattet mit 85% die Mehrkosten von Kunststofffüllungen und ebenso gibt es einen Zuschuss zur Professionellen Zahnreinigung bis zu 85% Euro pro Jahr. Wurzelbehandlungen und Parodontosebehandlungen werden nun ebenfalls erstattet, wenn aufgrund der Kassenrichtlinien kein Anspruch gegenüber der GKV besteht. Beispielsweise bei einer 3. oder 4. Wurzebehandlung.

Leider enthält auch die neue Barmenia ZG Plus wie schon der Vorgänger keine Mitversicherung funktionsanalytischer oder -therapeutischer Maßnahmen, Knochenaufbau bei implantologischen Leistungen ist wie bisher mitversichert.

Der neue Barmenia ZG Plus enthält jedoch eine Leistungsstaffel innerhalb der ersten 5 Jahre. Es werden maximal 5000 Euro in den ersten fünf Jahren erstattet. Der Vorgänger Barmenia ZG sah ja nach der anfänglichen Wartezeit von acht Monaten keine weiteren Summenbegrenzungen vor. Letztendlich war dieses Konzept jedoch nicht mehr bezahlbar, da sich zuviele schlechte Risiken ansammelten und der Beitrags stetig immer weiter angepasst werden musste. Mit dem neuen Barmenia ZG Tarif kann man von einer beitragsstabileren Variante ausgehen, die einen für die nächsten Jahrzehnte sicher im Bereich des Zahnersatzes und der Zahnbehandlung absichern kann.