Versicherung allgemein

Unisextarife – aktueller Stand

Zukünftige Gesetzeslage

Das am 01. März 2011 vom EuGH verabschiedete Grundsatzurteil besagt im Wesentlichen, dass sich die Prämien in Versicherungsverträgen, die ab dem 21.12.2012 geschlossen werden, nicht zwischen Männern und Frauen unterscheiden dürfen. Grundsätzlich würde man hierzu – ähnlich wie bei der Umverteilung der Schwangerschafts- und Mutterschaftskosten zum 01.01.2008 – zukünftig auf jegliche Differenzierung zwischen Männern und Frauen hinsichtlich des Leistungsbedarfs verzichten und eine Deckung über den Gesamtbestand erzeugen. Je nach Anteilen von Frauen und Männern im BEstand dürfte sich der neue Betrag daher zwischen dem heutigen Männer- und Frauenbeitrag einpendeln. In der Krankenvollversicherung sind schon heute ca. 75% Männer versichert, diese Quote dürfte dann stark abnehmen, die der Frauen steigen, so dass der Beitrag eher am alten Frauenbeitrag liegen wird, da diese nunmal mehr Schäden bzw. höhere Schäden in der Krankenversicherung verursachen.

Was passiert mit Bestandsverträgen

Es bleibt eine weiterhin spannende Frage, wie man mit bestehenden Verträgen umgeht. Prinzipiell hat der Kundenbestand nach § 204 VVG ein Umstellungsrecht in gleichartige Tarife. Für die Frauen wäre eine Umstellung in die Unisex-Tarife hinsichtlich des Beitrages sicherlich interessanter als für die Männer. Dies dürfte dazu führen, dass bei Einführung der Unisex-Tarife gleich zu Beginn ein relativ hoher Frauen-Wechsleranteil sich in den neuen Unisex-Tarifen einfinden wird. Dies hätte dann derartige Auswirkungen auf die Schaden- und Beitragsstruktur in den Unisex-Tarifen zur Folge, dass die Beiträge in den Unisex-Tarifen sich sehr stark wieder in Richtung der heutigen Frauenbeiträge bewegen würden – was die Sinnhaftogkeit und den Hintergedanken der Unisex-Tarife über den Haufen werfen würde. Daher gibt es Überlegungen, die bestehenden Verträge (für alle Geschlechter) automatisch in die neuen Unisex-Tarife zu überführen, um die beschriebenen Entwicklungen zu vermeiden. Diesbezüglich werden derzeit in einer DAV-Arbeitsgruppe (DAV = Deutsche Aktuarvereinigung) konkrete Modelle zu einer alternativen intelligenteren Lösung ausgearbeitet (die z.B. eine Limitierung des Mehrbeitrages für die Bestandskunden vorsehen).
Wie dies in Zukunft aussehen könnte oder wird, ist derzeit noch völlig offen.

Die Lösung ist noch offen

Insgesamt lässt sich somit aus heutiger Sicht noch nicht absehen, mit welchen Randbedingungen – speziell hinsichtlich der Frage des Umgangs mit dem Bestand – die Einführung der Unisex-Tarife erfolgen wird. Ohne diese Randbedingungen kann auch keine “Unisex-Strategie” entwickelt werden. Geht man von einer automatischen Bestandsüberführung in die neuen Unisex-Tarife aus, ist es auch nicht möglich, dem Kunden (wäre insbesondere für Männer interessant) ein Recht auf den Verbleib in der “alten Welt” zuzusichern.

Die ersten Versicherer im Bereich der Zahnzusatzversicherung bringen erste Unisextarife auf den Markt, welche sinnigerweise ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert sind, da die Kalkulationsform mit Alterungsrückstellungern insbesondere für Männer zukünftig deutlich uninteressanter sein dürfte.

Infos zur Beitragsanpassung Arag, Barmenia, CSS etc.

Die großen Premium- Zahnzusatzversicherung erhöhen teilweise drastisch die Beiträge für Neu- und Bestandskunden.

Ein Grund ist diesmal die Reform der Gebührenordnung für Zahnärzte, die zu einem Anstieg der Arzthonorare und damit der Ausgaben bei Leistunsfällen in der Größenordnugn von gut 7% oder mehr führt.

Weitere Infos zur Beitragsanpassung mit grundsätzlichen Dingen, die nicht nur die Arag Zahnzusatzversicherung betreffen, auch wenn es in erster Linie um diesen Tarif dort geht, die aber ebenso auch auf anderen Zahnzusatzversicherungen aus dem Premiumsegment anzuwenden sind, erhalten Sie unter den Links zu folgenden Artikeln:

Beitragsanpassung Zusatzversicherung

Beitragsanpassung Arag Z100 – warum?

Private Haftpflichtversicherung – Pflicht wäre sinnvoll

Private Haftpflichtversicherung – existentielle Absicherung

Die Private Haftpflichtversicherung gehört zu den fünf existenziellen Risiken, die man abgesichert haben muss. Die Realität sieht aber anders aus. Nur jeder dritte Haushalt in Deutschland besitzt eine Private Haftpflichtversicherung. Das liegt unter anderem daran, dass man die Gefahren und Schäden nicht richtig greifen kann. Vielleicht liegt es auch in der Natur und Glauben eines jeden Menschen, der von sich behauptet: „Ich passe auf, mir wird schon nichts passieren!“ Was aber viele nicht wissen, dass ein Schaden dem man einen Dritten zugefügt hat, schneller kommen kann als man denkt. Auch wenn man vermeintlich aufgepasst hat. Die Höhe des Schadens kann in schlimmen Fällen bis in die Millionenhöhe gehen.

Der § 823 BGB Schadensersatzpflicht besagt: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

Private Haftplichtversicherung – keine Pflicht – sollte sie aber sein

Von daher sollte jeder eine Private Haftpflichtversicherung in Deutschland besitzen. Das soll nicht heißen, dass jetzt in einer Familie jedes Familienmitglied eine eigene abschließen muss. Hierfür gibt es eine Private Haftpflichtversicherung für Familien. Sind die Kinder in einer Berufsausbildung, dann sind sie auch noch über die Eltern mitversichert Wer Single und berufstätig ist, benötigt eine Private Haftpflichtversicherung für Singles. Zieht der Freund mit der Freundin in eine gemeinsame Wohnung ein und beide besitzen jeweils eine Haftpflichtversicherung, dann wird der Vertrag gekündigt, der kürzer bestand. Beispiel: Julia hat seit 2 Jahren eine Haftpflicht bei Gesellschaft A und zieht mit Tom gemeinsam in eine Wohnung. Dieser hat seit 5 Jahren eine Private Haftpflichtversicherung bei Gesellschaft B. Julia kann ihren Vertrag nun bei Gesellschaft A aufheben lassen. Der Single Tarif bei Gesellschaft B wird umgestellt auf einen Partner Tarif und beide zahlen weniger an Beitrag als vorher.

Beitragsanpassung Krankenzusatzversicherung: Arag,Barmenia,Gothaer, CSS

Zum Beginn des neuen Jahres werden in vielen Zahnzusatzversicherungen und Krankenzusatzversicherungen, insebsondere im ambulanten Bereich mal wieder die Beiträge angepasst. Insbesondere bei der Arag Krankenversicherung ist dabei interessant, dass die Beiträge sich in einer Zahnzusatzversicherung nicht nur unbedingt erhöhen müssen, sie können auch sinken.
Zwar wird der Beitrag für den Tarif Arag Z100 abermals zum Januar 2012 erhöht.Der Tarif Arag Z70 bleibt dabei jedoch (nun schon seit 2005) stabil ohne Erhöhung. Die günstigere Variante Arag Z50/90 wird sogar günstiger ab 2012.
Wer für sich erkennt, dass der Tarif Arag Z100 für ihn zu teuer ist, könnte beispielsweise ohne Probleme in den günstigen Tarif Arag Z50/90 wechseln.

Die CSS Versicherung hebt die Beiträge für ihre Tarife moderat zum 1.1.2012 um 7% an und befindet sich dabei in guter Gesellschaft, da alle Versicherer im Premium Zahnzusatzversicherung-Segment die Beiträge teilweise erhöhen.
So wird sich der Beitrag für die Barmenia ZG Plus Zahnzusatzversicherung für einige Altersklassen (ab 36 Jahren) um ca. 2-3 Euro pro Monat erhöhen. Eine moderate Anpassung wie wir finden. Die Beiträge für Kinder,Jugendlich und Männer und Frauen in der Alterskohorte bis 35 Jahre erhöhen sich nicht.

Die neue Janitos dental plus Zahnzusatzversicherung bleibt nach wie vor stabil ohne eine Beitragsanpassung.

Auch die Gothaer Krankenversicherung passt ihre Tarife an: Der Zahntarif Gothaer medident erhöht sich geringfügig, die Heilpraktikerversicherung Gothaer medinatura wird jedoch drastisch nach oben angepasst. Insebsondere bei den Frauen steigt der Beitrag um bis zu 13 Euro pro Monat. Deutlich stabiler erweist sich der sehr empfehlenswerte Tarif Gothaer MediAmbulant. Der Gothaer MediAmbulant ist von den Leistungen her vergleichbar mit dem Konkurrenz Tarif Arag 483, welcher nach der Beitragserhöhung 2012 in vielen Fällen deutlich teurer sein wird als der Tarif Gothaer MediAmbulant.
Trotzdem bleibt Arag483 nach wie vor empfehlenswert, da er eine einzigartige Option auf Krankenvollversicherung enthält.
Die Gothaer MediAmpulant ist jedoch insofern eine gute Alternative für Neukunden, da hier sehr einfach Vorerkrankungen mitversicherbar sind, die bei anderen Versicherern zur Ablehnung oder Leistungsausschlüssen führen würden.

Sehr aufschlussreicher Artikel zum Thema Beitragsanpassung AragZ100 Zahnzusatzversicherung.

Kinder – welche Versicherungen wichtig sind

Frage:Wir sind gerade Eltern einer wunderschönen kleinen Tochter geworden. Da wir uns mit dem Thema Versicherung sind so besonders gut auskennen, wollten wir einmal fragen, welche Absicherung denn nun wichtig wäre, es gibt da ja soviele Möglichkeiten. Braucht man z.B. schon eine Zahnzusatzversicherung oder Rentenversicherung?
Antwort: Also extrem wichtig ist zunächst einmal eine Krankenversicherung. Sofern Sie gesetzlich krankenversichert sind, ist Ihre Tochter natürlich beitragsfrei mitversichert bei Ihnen. Sofern Sie in einer Krankenvollversicherung versichert sind, haben Sie das Recht Ihr Kind innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt rückwirkend im gleichen Tarf zu versichern wie Ihren eigenen.

Sehr wichtig ist zudem der Abschluss einer Unfallversicherung für Kinder. Da ein Kind die Vorversicherungszeiten der gesetzlichen Rentenversicherung logischerweise noch nicht erfüllt sind, hat ein Kin bei einer Invalidität durch Unfall keine Ansprüche aus der gesetzlichen Renten- oder Unfallversicherung. In einem solchen Fall wäre das Kind also im schlechtesten Fall ein lebenslanger Sozialfall. Eine Unfallversicherung für Kinder sollte mindestens eine Grundsumme von 100.000 Euro absichern und eine Progression von mindestens 225% oder mehr vorsehen. Im Fall einer lebenslangen Arbeitsunfähigkeit durch einen Unfall könnte bei einer Kapitalauszahlung von 250.000 Euro ihen Kapitalverzehr eine lebenslange Rente von ca. 1000 Euro pro Monat erreicht werden.

Eine entsprechende Unfallversicherung für Kinder ist in der regel für 50-100 Euro im Jahr zu haben. Unbedingt sollte darauf geachtet werden, dass die gewählte Unfallversicherung Dinge wie Vergiftungen und Ertrinken, aber auch Insektenstiche mitversichert sind. Es kommt also auch bei einer Unfallversicherung für Kinder nicht allein auf die Versicherungssummen oder den Preis zu schauen, sondern ebenfalls auf eventuelle Ausschlüsse oder eine gute oder schlechte Gliedertaxe. Die Gliedertaxe bestimmt, wie hoch ein Invaliditätsgrad bei einer bestimmten Verletzung einzustufen ist, wonalch sich letztendlich die Versicherungsleistung bemisst.

Ebenfalls empfehlenswert ist der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung mit Kieferorthopädie. Selbst, wenn ein Kleinkind natürlich noch keine Zähne hat und folglich auch keine zahnärztlichen oder kieferorthopädischen Leistungen benötigt. Wird genau das später von Relevanz. Da ein kieferorthopäde bereits im Kleinkindalter ersehen kann, welches Kind sehr wahrscheinluch später eine kieferorthopädische Behandlung benötigt und welches nicht, kann es bereits als vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung verstanden werden, wenn im Vorschulalter eine entsprechende Zahnzusatzversicherung abgeschlossen wird, aber bereits Röntgenbilder existieren, aus denen hervorgehen kann, dass eine kieferorthopädische Behandlung notwendig wird.

Wichtiger als eine Zahnzusatzversicherung wäre jedoch der Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung für Kinder. Zum einen ist eine gute Krankenhauszusatzversicherung für 4-8 Euro pro Monat zu haben. Für einen kleinen Monatsbeitrag kann insofern eine sehr wichtige Absicherung gesichert werden. Durch eine stationäre Zusatzversicherung werden nicht nur komfortablere Unterbringung und bessere Behandlung für ein Kind gesichert, vielmehr besteht Zugriff auf die besten Ärzte und die freie Krankenhauswahl. Egal, woran das Kind also später erkranken mag, der Zugruff auf die beste medizinische Behandlung ist sicher gestellt.

Wer keine Kosten für sein Kind scheut, wenn es um die optimale medizinsche Versorgung seines Kindes geht, der sollte für ca. 23 Euro pro Monat eine ambulante Zusatzversicherung nach dem Kostenerstattungsprinzip abschließen. So wird das Kind im ambulanten Bereich trotz der Mitgleidschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse, die ja bekanntlich nur Mindestleistungen vorsieht, zum Privatpatienten. Der Zugriff auf die besten Ärzte udn bessere Behandlungsformen und Medikamente ist so auch finanziell abgesichert. Denn die ambulante Zusatzversicherung nach dem Kostenerstattungsprinzip sichert die Restkosten ab, die im Zusammenhang mit einer höherwertigen, aber eben auch teureren Behandlung als Privatpatient entstehen können.

Wenn das Kind älter wird, sollte darauf geachtet werden, dass die Haftpflichtversicherung der Familie zum einen die Ausfalldeckung mitversichert, aber auch für deliktunfähige Kinder haftet. Sofern Eltern die Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, haften sie im Fall eines Schadens des Kindes sowieso nicht. Trotzdem ist es sinnvoll, eine Haftpflichtversicherung zu besitzen, die in diesen Fällen einspringt, denn auch ohne rechtliche Haftungspflicht, kann es doch belastend sein, wenn der Schaden eines Kindes nicht erstattet wird und der Geschädigte auf dem Schaden sitzen bleibt.

Andere Absicherungen, wie eine Rentenversicherung für das Kind oder einen Fondssparplan wären sicherlich auch sinnvoll. Da anzunehmen ist, dass es in 60-70 Jahren keine wirkliche gesetzliche Rente mehr gebn wird, wird die private Vorsorge immer wichtiger. Mit wenigen Euro im Monat kann bei einer entsprechend langen Sparzeit eine Menge erreicht werden. So braucht das Kind sich später keine Sorgen mehr um die Rentenversorgung zu machen.