Archiv für die Kategorie ‘Pflegetagegeldversicherung’

Gesetzliche Pflegeversicherung

Donnerstag, 01. Juli 2010

Seit 1995 kennen wir in Deutschlan die Gesetzliche Pflegeversicherung. Der Sinn und Zweck ist unbestritten, zumal die Deutsche Bevölkerung nicht jünger wird und damit die durchschnittliche Dauer der Pflegebedürftigkeit natürlich zunimmt.

Tatsächlich sind die Leistungen der Gesetzlichen Pflegeversicherung allerdings nicht mehr als eine Grundversorgung bzw. Zusatzversicherung, denn bereits bei einem mittelschweren Pflegefall reichen die finanziellen Leistungen, sowie die vorgesehenen Sachleistungen der Gesetzlichen Pflegeversicherung bei weitem nicht aus.

Eine Pflegezusatzversicherung ist daher nicht nur sinnvoll, vielmehr diskutiert die Politik seit längerem darüber, die Pflegezusatzversicherung als Pflichtversicherung für jeden Bürger einzuführen. Nur so kann für eine ausreichende Absicherung im Pflegefall für die Bundesbürger gesorgt werden. Ein Faktor für die zunehmende Wichtigkeit ist der, dass die Anzahl der Geburten und damit auch die Bedeutung der Familie in unserem Land abnimmt. Während es früher eher so war, dass die Familie sich um Pflegebedürftige gekümmert hat, bzw. dies in anderen Ländern auch immer noch der Fall ist, sieht die Situation heute doch ganz anders aus. Wir werden also über eine hinreichende Form der Pflegeabsicherung nicht herumkommen, auch wenn dies wieder finanzielle Mehrbelastung bedeutet. Doch nicht zuletzt haben wir dies selbst zu verantworten, denn wer in jungen Jahren sparen möchte, indem er keine “teuren” Kinder in die Welt setzt und diese aufzieht, der muss eben auf diese Art und Weise später in die Tasche greifen. Das ist durchaus gerecht!

Schulnoten für Pflegeheime

Mittwoch, 27. Mai 2009

Die Mißstände in deutschen Pflegeheimen sind alles andere als harmlos. Laut neuer Erhebungen leidet rund jeder zehnte in einem Alten- und Pflegeheim Untergebrachte an einem “akut unzureichenden Pflegezustand”. Die ist Grund für eine neue Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung. Aus den derzeitigen drei Stufen sollen fünf Stufen werden. Stark Pflegebedürfige sollen so mehr finanzielle Hilfe bekommen.

Im Endeffekt ist der Grund, wie soll es anders sein, das gespart werden muss. Die Umverteilung zu Gunsten der stark Pflegebedürftigen geschieht nicht nur auf Kosten der weniger Pflegebedürftigen. Insgesamt will man die Leistungen sicher eher senken als sie zu ehöhen, was unter dem Deckmanten “Reform” geschehen soll.

Um die katastrophalen Umstände in den deutschen Pflegeheimen zu verbessern soll ein Bewertungssystem für Pflegeheime eingeführt werden. An und für sich hört sich dies sehr gut an. In der Praxis wird es das wahrscheinlich wieder nicht.

Zum einen kostet jede Prüfung ca. 4500 Euro, was insgesamt zu Lasten der Gemeinschaft geht. Da sowieso sehr wenig Geld vorhanden ist, kann ein Pflegeheim in den meisten Fällen zusätzliche Leistungen und Ressourcen wohl kaum aus dem “Ärmel zaubern”.

Zwar soll das Prüfungssystem ermöglichen das besonders kritische Heime innerhalb von Stunden geschlossen werden können und dass sich die Mißstände ändern. In der Praxis wird dies sehr schwer umsetzbar sein.

Ein weiteres Manko ist das Punktesystem und die Bewertungsgrundlage nach der Benotungen verteilt werden. So können gravierende Mängel und grobe Pflegezustände durch weniger wichtige Punkte wie eine gute Dokumentierung neutralisiert werden, obwohl die Pflege insgesamt alles andere als optimal verläuft.

Was auch immer die nächste Reform der Pflegeversicherung bringt, die nächste Pflegeversicherung lässt sicher nicht auf sich warten.

Wer auf “Nummer Sicher” gehen will, der sollte eine gute Pflegetagegeldversicherung abschließen. Für junge Menschen ist diese ziemlich günstig und wer eine Pflegetagegeldversicherung hat, braucht sich im Prinzip kaum übder den Nutzen die Leistung oder Schlechtleistung  der gesetzlichen Pflegeversicherung Gedanken machen.

Zusatzversicherung GKV Privatpatient

Mittwoch, 25. Februar 2009

Frage: Ich suche eine Zusatzversicherung, die mich als gesetzlich Versicherter trotzdem so versichert, dass ich wie ein Privatarzt behandlelt werde. Gibt es da eine Möglichkeit?

Antwort: Für pflichtversicherte Mitglieder besteht die Möglichkeit, vom bekannten Sachleistungsprinzip auf eine Abrechnung nach dem Kostenerstattungsprinzip umzustellen……

Der Arzt stellt dann eine Privatrechnung, von dem die gesetzliche Krankenkasse in etwa den Teil zahlt, den Sie dem Arzt sonst erstattet hätte. Da der Arzt seine Rechnung nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte stellt, ist es unerlässlich eine gute Zusatzversicherung für den ambulanten Bereich zu haben, die für die nicht unerheblichen Differenzkosten beim Übertritt zum Kostenerstattungsprinzip entstehen.

Eine solche Zusatzversicherung sollte besonders in den Fällen möglichst viel leisten, in denen keine Vorleistung durch die gesetzliche Krankenkasse stattfindet. Kostenerstattungstarife, die nur für die Behandlungen zahlen, die sowieso von der GKV übernommen würden, sind absolut nicht zu empfehlen und machen keinen Sinn.

In diesem Zusammenhang ist der Tarif Arag 182 zu erwähnen.Diese ambulante Zusatzversicherung leistet ohne Beschränkungen und erstattet sogar 60% der Kosten einer ambulanten Heilbehandlung bei Privatärzten. Ansonsten werden immer 100% der Kosten einer privatärztlichen Rechnung erstattet.

So funktioniert das Kostenerstattungsprinzip:

Wer Inhaber einer passenden Zusatzversicherung ist muss bei einer Behandlung folgendermaßen vorgehen, damit bei ihm das Kostenerstattungsprinzip angewendet wird:

1. dem Behandler(z.B.Arzt) vor Behandlungsbeginn Bescheid geben, dass nach dem Kostenerstattungsprinzip abgerechnet werden soll. Bei einigen KRankenkassen ist die Beantragung über ein spezielles Formular bei der Krankenkasse notwendig. Fragen Sie hierzu Ihre Krankenkasse. Einige Krankenkasse arbeiten beim Kostenerstattungsprinzip problemloser und zügiger als andere Krankenkassen.

2. der Arzt stellt dann eine Privatrechnung aus.

3. Rechnung der Krankenkasse vorlegen, welche Ihren gesetzlichen Anteil erstattet.

4. Der Rest wird von der Zusatzversicherung  nach Vorlage der Rechnung überwiesen.

5. Nun kann  von dem erhaltenen Geld dann problemlos die Rechnung beglichen werden.

In vielen Fällen gewährt eine solche Zusatzversicherung auch noch eine Beitragsrückgewähr, so dass überlegt werden muss, ob sich das Einreichen einer Rechnung überhaupt lohnt. Zudem muss man wissen, dass der Beitrag in jungen Jahren oft wesentlich höher ist als die Kosten der Leistungen, die man im Durchschnitt in Anspruch nimmt. Der Grund ist der, dass man bereits einen großen Anteil der Risikokosten für spätere Jahre mitbzahlt bzw. Alterungsrückstellungen bildet. Im Alter, wenn die medizinischen Leistungsinanspruchnahmen zunehmen ist die ambulante Zusatzversicherung nach dem Kostenerstattungsprinzip dann Gold wert.