gesetzliche Krankenversicherung
Private Krankenversicherung und Schweinegrippe Impfung
Die Schweinegrippe ist da und die gesetzlichen Krankenkassen streiten mit dem Bund, wer die Kosten einer möglichen Impfung gegen Schweinegrippe übernehmen soll. Eigentlich ist die Sache ganz klar, denn die Krankenkenkassen sind für die medizinische Versorgung der Bevölkerung zuständig und der Bund kann ebensowenig dafür, wenn eine Grippe-Epedemie das Land heimsucht.
Bei den privaten Krankenversicherungen gestaltet sich die Regelung bei einer Grippeimpfung relativ eindeutig. Eine private Krankenversicherung, übrigens auch eine ambulante Zusatzversicherung muss für die Kosten jeder Impfung aufkommen, zumindest nach ihrem Versicherungsanteil.
Private Krankenversicherungen können im Gegensatz zur gestezlichen Krankenversicherungen per Verordnung dazu verpflichtet werden, Kosten für neuartige Schutzimpfungen zu erstatten. Dazu gehört natürlich auch eine Impfung gegen Schweinegrippe.
Während also die gesetzliche Krankenversicherung weiter streitet, ist das Thema für privat Versicherte schon längst gelöst. Wollen wir hoffen, dass die Beihilfe und die gesetzliche Krankenkasse nachzeiht und ebenfalls ihren Teil beiträgt, um dieses “Schweinegrippe-Problem” anständig und zügig zu lösen.
AOK möchte an Toten verdienen
Das würden wir alle sicher auch gerne. Es wäre doch zu schön, wenn man einfach die Rente eines verstorbenen Familienmitglieds oder auch nur eines Bekannten oder Nachbarn für einige Zeit auch nach dem Tod der betreffenden Person selbst kassieren könnte.
Sicherlich haben das schon einige versucht, sind aber, manchmal auch Jahre später, damit böse aufgefallen und durften die Konsequenten in Form einer Rückzahlung und Strafzahlung ausbaden.
Die AOK hingegen meint es anscheinend ernst. So fordert der Bundesverband der Allgemeinen Ortkrankenkasse (AOK) eine „Annualisierung der Ausgaben Verstorbener“. Das bedeutet eben das, was oben als Überschrift steht. Stirbt ein Kassenmitglied, so sollen die Zahlungen aus dem Gesundheitsfonds bis zum Ende des Jahres erfolgen.
Begründet wird dies mit höhren Ausgaben bei schwerkranken Personen, die vor allem kurz vor deren Tod anfallen sollen. Profitieren würde von einer solchen Regelung natürlich die AOK selbst, da diese im Durschnitt über den Ältesten und krankesten Mitgliederstamm verfügt. Kein wunder also, dass derartige Forderungen aus den Reihen der AOK erfolgen.
Nun ist es so, dass ein erhöhtes Risiko aufgrund bestimmter Krankheiten und die damit verbundenen höheren Kosten sowieso bereits durch den Gesundheitsfonds “gerecht” umverteilt werden sollen. Natürlich funktioniert dies in der Praxis anscheinend nicht, daher folgen stetig weitere solcher komischen Forderungen.
Überhaupt werden Kassen durch höhere Zahlungen aus dem Gesundheitsfonds dann belohnt, wenn sie möglichst viele Mitglieder versichern, die über eine schwere Erkrankung “verfügen”, die auf einer speziellen “Krankheitenliste” aufgeführt sind.
Es liegt also wahrscheinlich im Interesse, wenn ein Arzt genau die Diagnosen stellen würde, die auf dieser Liste vorhanden sind. Schwer kranken Personen, die an einer Kranheit leiden, die gerade nicht auf dieser Liste aufgeführt ist, erhalten keine Bezuschussung, bzw. die Kasse für diese Personen. Eine frgawürdige Entwicklung, die das gesamte Gesundheitssystem angenommen hat.
Familienversicherung – wirklich beitragsfreie Mitversicherung?
Zur großen Überraschung der meisten profitieren Familien, die bei der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Trotz der Beitragsfreiheit in der Familienversicherung zahlen durchschnittlich verdienende Familien bis zum Eintritt in das Rentenalter netto dazu, als dass sie profitieren.
Laut einem aktuellen Diskussionspapier des Wissenschaftlichen Insituts der PKV (WIP) ergeben die Berechnungen der eingezahlten Beiträge gegenüber der erhaltenen Leistungen aus der gesetzlichen Krankenkasse, dass eine Familien mit durchschnittlichem Einkommen selbst dann zu den Netto-Einzahlern zur GKV gehört, wenn sie drei Kinder hat, die beitragsfrei mitversichert sind.
Bei durchschnittlich 1,4 Kindern pro Familie zahlt der größte Teil insofern mehr an die gesetzliche Krankenkasse als sie an Leistungen in Anspruch nimmt. In Euro beziffert zahlt eine Familie im Durchschnitt 2300 Euro pro Jahr netto an die gesetzliche Krankenkasse mehr als sie dafür an Leistungen erhält.
Den Großtteil der Beiträge an die gesetzliche Krankenversicherung vereinnahmen die medizinische Leistungen für Rentner, die aufgrund ihres in der Regel niedrigeren Einkommens auch relativ wenig an Krankenversicherungsbeiträgen zu entrichten haben. Die Gesundheitskosten steigen im Alter überproportional, da im gesetzlichen Gesundheitssystem keine kapitalgedeckten Rücklagen gebildet wurden haben insofern die jungen und geseunden Beitragszahler die Kosten zu übernehmen.
Auch Familien mit 3 Kindern zahlen insofern für die Versorgung der älteren Kassenmitglieder. Der solidarisch gewünschte Familiensuasgleich, also die Beitragssenkung zu Gunsten der Familien funktioniert nicht richtig sondern wird im Prinzip vom Altersausgleich verdrängt.
“Unter dem Strich” ist damit die These widerlegt, es gebe in der gesetzlichen Krankenversicherung eine beitragsfreie Familenversicherung. Denn für kleinere Familien bis zu 3 Kindern gilt dies in keinster Weise. Das zentrale familienpolitische Ziel eine Entlastung der Familien mit Kindern zu erreichen wird somit fast komplett verfehlt.
Zwar sind die Beiträge für eine private Krankenvollversicherung für eine Familie mit 2 Kindern oft auch über den Zahlbeiträgen zur gesetzlichen Krankenkasse, alelrding wird hier vergessen, dass ein großer Teil der Beiträge in der kapitalgedeckten Altersentlastung der privaten Krankenversicherung angespart wird, während die gesetzliche Krankenkasse in keiner Weise Kapitalrücklagen bildet. Zudem sind die versicherten Leistungen mit denen der gesetzlichen Krankenkasse kaum zu vergleichen.
GKV – Ist Priorisierung die Lösung?
Das gesetzliche Versicherungssystem steht vor dem Kollaps. Sofern sich nicht radikal etwas ändert, können nur weitere Leistungskürzungen im gesetzlichen Gesundheitssystem die Folge sein. Statt für Gesundheit zu sorgen, werden Krankenkassen derzeit dafür “belohnt” , wenn sie besonders viele kranke Versicherte haben. Geld, um aktive und sinnvolle Vorsorge zu betreiben, ist kaum welches da.
Eine Lösung könnte das Gesundheitssystem in Finnland sein, welches auf Priorisierung setzt. Dort ist es nicht mehr möglich wie bei uns, dass jeder Patient zu dem Arzt geht, zu dem er möchte, bzw wann er möchte. Bereits heute stößt das deutsche System ja an die Grenzen und besonders Kranken ist es oft kaum möglich zeitnah einen Arzttermin zu erhalten.
Um diesem Problem vorzubeugen werden gesetzlich versicherte in Finnland, sofern sie ärztliche Hilfe begehren zunächst von Krankenschwestern versorgt. Statt enorme Personalkosten für Ärzte zu verursachen, priorisiert man dort jeden Patienten. Nach einer Checkliste wird ermittelt, wer die teure ärztliche Hilfe am nötigsten hat und insofern als nächstes erhält.
Je kranker ein Mensch, desto eher erhält er die nötige Hilfe. Für uns Deutsche hört sich dies zunächst ganz schön radikal an. Das ist es auch, aber es ist auch sinnvoll. Denn während bei uns die teure ärztliche Ressource oft von Personen besetzt wird, die es weniger nötig hätten als wesentliche krankere Menschen, ist dies im finnischen System nicht möglich.
Zwar warten dort weniger Kranke wahrscheinlich noch länger auf einen Arzttermin als bei uns, Kranke bekommen dafür umso schneller fachliche Hilfe.
Die eingesparten Kosten, und diese sind nach ca. 3 Jahren , die dieses System dort schon funktioniert, belegbar vorhanden, können wir Vorsorge verwendet werden.
Im deutschen Krankenversicherungssystem ist schon heute viel zu wenig Geld dafür vorhanden und es wird sicher nicht mehr, nicht so im finischen System der Priorisierung. Eine Vielzahl von Personen wird dadurch eine später viel kostenintensivere ärztliche Behandlung gar nicht benötigen, da Krankheiten und gesundheitliche Fehlentwicklungen frühzeitig erkannt werden und somit verhindert werden können.
Wer trotzdem auf ärztliche Hilfe nicht verzichten möchte und darauf Zugriff haben möchte, wann immer er will, dem bleibt es natürlich frei, durch Abschluss einer Krankenzusatzversicherung aus eigener Initiative dafür zu sorgen.
Kranke und Bedürftige sind durch dieses skandinavische System jedoch bestens versorgt, so dass dieses System im Endeffekt wesentlich gerechter und solidarischer ist als das unsrige.
Warum Gesundheitsfragen bei einer Krankenversicherung ?
Frage: Warum sind bei Antragstellung für eine Krankenzusatzversicherung überhaupt Gesundheitsfragen zu stellen. Wenn ich meine Krankenkasse wechsel, muss ich ja auch keine Gesundheitsfragen beantworten?
Antwort: Zunächsteinmal muss hier zwischen zwei völlig verschiedenen Systemen entschieden werden. Gesetzliche Krankenkassen sind keine privaten Unternehmen.Ihre Aufgabe besteht nicht darin, besonders viel Profit zu erzielen. Im Prinzip sollen die Krankenkassen eine medizinische Grundversorgung für jeden Bundesbürger gewährleisten. Oft entfernen sich Krankenkassen leider viel zu sehr von dieser eigentlichen Aufgabe.
Situation der gesetzlichen Krankenkassen
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen gehen auf das Sozialgesetzbuch IV zurück. Darin ist genau geregelt, wie die Leistungen der Krankenkassen zu sein haben. Eine Krankenkasse hat die Dinge zu leisten, die sich in den gestezlichen Leistungskatalogen zu finden sind. Diese Orientieren sich an dem zur Verfügung stehenden Geld. Das zur Verfügung stehende Geld wiederum ist abhängig von den Beitragseinnahmen, welche wiederum abhängig sind von der Höhe des Beitragssatzes und der Menge der Beitragszahler, bzw. deren Einkommen. Ist die Arbeitsmarktsituation schlecht, bzw. sinken die Beitragszahler, bei gleichbleibender Anzahl an Leistungsempfängern, so müssten sich die gesunkenen Einahmen auf eine gleiche oder sogar größere Menge an Leistungsempfänger verteilen. Laut Sozialgesetzbuch muss das gesetzliche Gesundheitssystem immer soviel leisten, wie wirtschaftlich sinnvoll und möglich ist. In einer schlechten Einnahmen-Ausgabensituation kann es also sehr gut sein, dass die Beiträge einfach angepasst werden können, ist dies nicht möglich, kann die Krankenkasse einfach Leistungen streichen. Zwar kann die Krankenkasse dies nicht selbst, aber indirekt geschieht dies über eine Abänderung des Sozialgesetzes. Das Kassenmitglied hat keinen Einfluss darauf. Ein kleiner Teil der Kassenleistungen ist über die Satzung der jeweiligen Krankenkasse geregelt. Aber auch dieser Teil hat sich an der Einnahmensituation zu orientieren und kann demnach ebenso gekürzt werden.
Da eine Krankenkasse als Aufgabe nur die Bereitstellung eine Grundversorgung hat. Wobei sich die Definition hierbei auf “wirtschaftlich angemessen” bezieht und insofern stets abgeändert werden kann, braucht und darf die Krankenkasse auch keine Gesundheitsfragen stellen. Vielmehr hat in Deutschland jeder Mensch ein Recht auf eine medizinische Grundversorgung. Da die Krankenkasse hiervon sowieso niemand ausschließen kann und die Leistungen außerdem für alle gleich sind, ist eine Risikoprüfung wie in einer privaten Krankenversicherung nicht notwendig und nicht erwünscht.
Situation der privaten Krankenversicherung
Ein Krankenversicherer ist im Gegensatz zu einer gesetzlichen Krankenkasse ein “privat” agierendes auf Gewinn ausgerichtetes Unternehmen. Der Gewinn soll hierbei je nach Gesellschaftsform den Aktionären oder bei Versicherungsvereinen den versicherten Mitgliedern in Form stabiler Beiträge zu Gute kommen.
Eine private Krankenversicherung kann im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht von heute auf morgen die Leistungen kürzen oder verändern. Den versicherten Personen steht während der gesamten Vertragslaufzeit das zu, was ihm in Form der Tarif- und Versicherungsbedingungen bei Antragstellung zugesichert wurde.
Da Leistungen nicht einfach gekürzt werden dürfen und zudem über jahrzehnte zugesichert werden müssen, bleibt dem Krankenversicherer beispielsweise bei Abschluss einer Zahnversicherung nichts anderes als das Risiko zu prüfen, mit welchem er einen Vertrag eingeht. Jeder normaldenkende Mensch würde dies aus Sicht der Versicherung ebenfalls tun, wenn er sich jahrzehntelang an einen Vertrag bindet. So würde ein junges Paar, welches am überlegen ist eine Ehe einzugehen, ebenfall genau prüfen auf was sie sich einlassen. Im Gegensatz dazu kann aber ein Versicherungsunternehmen sich nicht einfach von seinem Versicherungsnehmer “scheiden” lassen, wenn dieser ihm nicht mehr gefällt. (andersherum sehr wohl).
Wäre dies anders und eine Krankenversicherung würde bei Antragstellung keine Gesundheitsfragen stellen so würden sich zunächst besonders die Personen in einer solchen Krankenzusatzversicherung einfinden, die sich daraus möglichst schnelle und hohe finanzielle Vorteile erhoffen. Die Folge wären enorme Beitragsanpassungen, denn im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse können einerseits die gesunden Personen, für die sich eine so teure Versicherung nicht mehr lohnt, sofort kündigen zum anderen würde sich eine solche Krankenversicherung für gesunde Personen auch irgendwann nicht mehr lohnen.
Da eine private Krankenversicherung im Gegensatz zur Krankenkasse aber die Leistungen nicht kürzen darf, diese sind dem Versicherungsnehmer ja vertraglich zugesichert, blieben also nur enorme Beitragsanpassungen, um die Ausgaben für die hohen Schäden der “kranken” Versicherungsnehmer decken zu können. Eine solche Krankenversicherung würde keine neuen Beitragszahler finden und schlußendlich “kaputtgehen”.
Bei einfachen Risiken, z.B. einer Zahnversicherung oder Risikolebensversicherung gibt es zwar Tarife ohne Gesundheitsprüfung, diese enthalten jedoch andere Mechanissmen, um das von der Versicherung eingegangene Risiko kalkulieren zu können.
Beispielsweise wird hier mit Wartezeiten, Summenbegrenzungen oder Höchstversicherungssummen gearbeitet. Aber trotzallem ist eine solche Versicherung ohne Gesundheitsprüfung immer teurer als ein regulärer Tarif.
Fazit:
Personen, die sich wundern, warum eine private Krankenversicherung im Gegensatz zu einer gesetzlichen Krankenkasse Gesundheitsfragen stellen muss, vergessen oft einige wichtige Punkte. Oft sind besonders diejenigen Personen über eine Gesundheitsprüfung einer Krankenversicherung enttäuscht, die aufgrund einer Vorerkrankung nicht mehr angenommen werden.
Dies kann sehr ärgerlich sein, jedoch sollte man sich frühzeitig, solange man jung und gesund ist, um einen passenden Versicherungsschutz bemühen. Auch wenn dies unfair erscheint, so würde jeder wirtschaftlich denkende Mensch in gleicher Situation ähnlich handeln, andernfalls könnte ein privates Versicherungsunternehmen langfristig am Markt nicht existieren. Den Schaden hätten hierbei die Versicherungsnehmer, die ebenfalls bei Antragstellung Gesundheitsfragen beantworten mussten und jahrelang Beiträge gezahlt haben. Fair wäre sicher auch dies nicht.
Gesetzliche Krankenkassen – Wettbewerb und die Folgen
Seit Beginn des Jahres müssen Krankenkasse mit einem einheitlichen Beitragssatz aufkommen. Während in den letzten Jahren ein Buhlen um neue Mitglieder über eine Aussicht auf Beitragsersparnis für die Versicherten ging, ist dies nun bei einem einheitlichen Beitragssatz nicht mehr möglich.
Um als gesetzliche Krankenkasse eine Daseinsberechtigung zu behalten, versuchen die meisten, egal ob AOK, BKK oder die Ersatzkrankenkassen durch Wahltarife und hohe Bonuszahlungen an die gesunden Versicherten, diese als Kunden zu behalten bzw. neue gesunde und gut verdienende Beitragszahler als Mitglieder zu gewinnen. Bis zu 500 Euro und mehr werden so dem Versicherten in Aussicht gestellt. Bei Teilnahme an einem Bonusprogrammen zahlt die gesetzliche Krankenkasse diese Summen für Versicherungsbeiträge, Zusatzversicherungen oder für das Fittnessstudio, Rückenschule oder ähnliches.
Dies macht durchaus Sinn und ist sicher zum Vorteil für einen jeden gesunden Versicherten. Doch was sich auf den ersten Blick sehr positiv und sinnvoll anhört birgt große Gefahren für die medizinische Versorgung und die langfristige Bereitstellung einer ambulanten ärztlichen Versorgung. Während dem gesunden Versicherten eine hohe Prämie in Aussicht gestellt wird, die er bei Teilnahme an Bonusprogrammen erhält, fehlt dieses Geld denjenigen, die es benötigen.
Beispielsweise steht für die Behandlung eines Hautkranken beim Facharzt nur ein Budget von nicht einmal 7 Euro im Monat zur Verfügung. Egal wie oft dieser eine Behandlung in Anspruch nehmen muss. Unter diesem Vorraussetzungen sind viele ambulante Arztpraxen sogar Insolvenz gefährdet. Die besten Ärzte wandern ins Ausland ab und Arztpraxen in ländlichen Gebieten müssen schließen.
Es ist nicht einmal so, dass dem gesetzlichen Krankenversicherungssystem so viel Geld fehlen würde, dies wird nur in völlig falscher Art und Weise verteilt. Statt es genau für die Dinge auszugeben, für die es von den Beitragszahlern in einem Solidarsystem eingesammelt wird, wird mittlerweile ein großer Teil beispielsweise für den Vertrieb und Mitgliedergewinnung und Rückgewinnung ausgegeben. Ein großer Irrsinn, angesichts der Tatsache, dass alle Krankenkassen an den gesetzlichen Leistungskatalog gebunden sind und somit auch die selben Leistungen bereitstellen müssen.
In derartiger Weise führt der Weg der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung sicherlich in die völlig falsche und sogar in eine gefährliche Richtung. Wer kann sollte sich von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien lassen und in eine private Krankenversicherung wechseln.
Gesetzlich versicherte Beitragszahler, die sich nicht von der Versicherungspflicht befreien lassen können, sollten sich zumindest von der Budgetierung der Krankenkassen lösen. Gerade diese Personen sollten von Bonuszahlungen und Bonusprogrammen der Krankenkassen versuchen möglichst viel ihrer Beiträge zurückzuerhalten, gleichzeitig sollten sie nicht auf die gesetzliche Krankenkasse mit ihrem Sachleistungsprinzip bauen, sondern in das Kostenerstattungsprinzip wechseln.
Dazu sollte eine ambulante Zusatzversicherung abgeschlossen werden. So ist man nicht mehr von den Budgetierungen der Krankenkassen abhängig. Die Folge ist eine langfristig gesicherte hochwertige medizinische Versorgung im ambulanten Bereich und der Status wie ein Privatpatient.