Archiv für die Kategorie ‘Allgemein’

Zusatzversicherung bei ADS/ADHS

Montag, 21. Dezember 2009

Frage: Mein Sohn 20 Jahre ist Hyperaktiv. Er muss Medikamente (Concerta und Medikamet) BTA einnehmen. Wert monatlich ca. 110,- €. Heute erhielt ich die Nachricht, dass die Krankenkassen ab dem 18.Lebensjahr diese Kosten hierfür nicht mehr übernehmen. Haben Sie eine Versicherung, die diese tut ?

Antwort: In diesem Fall handelt es sich ganz klar um einen bereits eingetretenen Versicherungsfall. Derartige Dinge lassen sich niemals mitversichern, eine Kostenübernahme ist natürlich nicht möglich, wenn das Ereigniss der Inanspruchnahme bereits feststeht.

Zudem ist es für Personen mit ADS/ADHS im Prinzip kaum möglich überhaupt eine Zusatzversicherung abschließen zu können. Zahnzusatzversicherungen sind davon selbstbverständlich ausgenommen.

Eine Möglichkeit z.B. Leistungen für den Heilpraktiker und Vorsorgeuntersuchungen zu versichern ist der Abschluss der Heilpraktikerversicherung mit einfachen Gesundheitsfragen. Aber  auch für eine derartige Zusatzversicherung gilt, das bereits eingetretene Versicherungsfälle nciht mitversichert sind. Alle anderen eintretenden Erkrankungen sind natürlich im Versicherungsschutz inbegriffen.

Generell bei psychischen Erkrankungen oder Beschwerden wie ADS oder ADHS gilt, dass vor der Diagnose der Erkrankung der Abschluss einer Zusatzversicherung zu erfolgen hat. Auch Personen, die vorhaben, später in eine Krankenvollversicherung zu wechseln, sollte eine entsprechende Optionsversicherung abschließen, um später ohne erneute Gesundheitsprüfung in die Krankenvollversicherung wechseln zu können. Dies wäre natürlich nur dann möglich, wenn die Erkrankung ärztlich noch nicht festgestellt wurde und auch keine Behandlungen oder Untersuchungen in dieser Richtung erfogt sind.

Karstadt Quelle- und Hamburg Mannheimer Versicherung werden umbenannt

Mittwoch, 25. November 2009

Die im ERGO-Konzern organisierten Versicherer Hamburg Mannheimer und Karstadt Quelle Versicherung, aber auch die traditionsreiche Victoria Krankenversicherung werden als Marke nicht mehr lange bestehen.

Als erstes wird dieses Schiksal die Karstast Quelle Versicherung ereilen. Der Direktversicherer soll bereits im 1. Quartal 2010 als Marke nicht mehr existieren und in ERGO Direkt Versicherungen umbenannt werden.

Der ERGO-Konzern, zu dem diese Unternehmen gehören erhofft sich mit einem einheitlichen Firmenauftritt,  so wie dies bereits im Ausland erfolgreich geschieht, sinkende Werbe- und Marketing ausgaben und eine noch stärkere Marke als die Einzelmarken.

Ldiglich der Rechtschutzversicher DAS soll als Marke weiter erhalten bleiben, insbesondere weil hier intensiv auch mit Vertrieben anderer Versicherer Geschäft geschrieben wird, die eigentlich mit den anderen ERGO-Tochterfirmen in Konkurrenz stehen.

Insbesondere die Karstadt-Quelle-Insolvenz, die mit der Karstadt-Quelle-Versicherung nicht mehr viel gemein hat führte zu Imageverlusten der gleinamigen Direktversicherung. Aus diesem Grund wird der Namenswechsel bei der KQV im 1. Quartal 2010 vollzogen, die anderen Versicherer werden nachziehen.

Zahnversicherung: Vorsicht! Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung

Donnerstag, 12. November 2009

Wer eine Zahnversicherung abschließt, der muss in der Regel Fragen zum Gesundheitszustand, beispielsweise zur Anzahl fehlender nicht ersetzter Zähne, zu laufenden oder angeratenen Zahnbehandlungen oder zum Alter vorhandenen Zahnersatzes beantworten.

Insbesondere bei der Frage, ob eine Zahnbehandlung angeraten ist herrscht nicht immer Klarheit bei den Verbrauchern, was dies bedeutet. Wurde beim letzten Zahnarztbesuch beispielsweise eine Röntgenaufnahme des Gebisses angefertigt, so kann der Zahnarzt darauf erkennen, welche Behandlungen in den nächsten Wochen und Monaten akut werden.
Unter Umständen teilt er dem Patienten in einem solchen Fall nur mit, dass sich hier etwas anbahnt und dass man nicht sofort aber unbedingt in den nächsten Monaten handeln müsse und beispielsweise ein Karies- oder Parodontosebehandlung beginnen solle.

Nun ist Vorsicht angebracht, denn bereits ein solches Röntgenbild kann im Leistungsfall später vom Versicherer als Beweis dafür verwendet werden, dass Zähne kariös und sanierungsbedüftig sind und eine Behandlung in nächster Zeit notwendig wird.

Beantwortet der Antragsteller bei einer Zahnversicherung nun die Frage nach einer laufenden oder angeratenen Behandlung mit “Nein” und reicht einige Monate nach Vertragsschluss eine Rechnung für Zahnfüllungen vorher vom Zahnarzt als kariös oder sanierungsbedürftiger Zähne ein, so ist dies eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung.

Der Versicherer kann in diesem Fall den Vertrag zur Zahnversicherung kündigen, für den Leistungsfall wird er die Rechnung wahrscheinlich nicht erstatten. Bersonders die CSS Zahnversicherung geht in diesen Fällen relativ rigeros vor und kündigt die Zahnversicherung.

Wer sich bei Antragstellung nicht sicher ist, ob eine Zahnbehandlung angeraten ist oder nicht, der sollte unbedingt Rücksprache mit dem Zahnarzt halten. Gleichzeitig sollte man aber im Antrag auch nicht mehr angeben als gefragt ist, da der Versicherer den Antrag dann ablehenn könnte, obwohl er dies sonst nicht getan hätte.

Wer sich in einer Zahnbehandlung befindet, bei wem eine solche angeraten ist oder wer längere Zeit nicht beim Zahnarzt war, der sollte , wenn er eine Zahnversicherung sucht, lieber auf Tarife ausweichen, die keine Fragen nach laufenden Behandlungen stellen.

Dies sind beispielsweise die Tarife Central prodent oder die Tarife Signal Iduna Komfort Zahn oder Signal Iduna Komfort plus. Aber auch bei diesen Zahnversicherungen gilt genauso wie bei Zahnversicherungen, die überhaupt keine Gesundheitsfragen stellen: Vor Vertragsabschluss eingetretene Versicherungsfälle sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Der Vorteil solcher Tarife ist hingegen, dass man nicht so einfach eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung begehen kann.

Ärgerlich ist eine Kündigung von Seiten des Versicherers vor allem, weil auch die bei Vertragsabschluss noch gesunden und später erkrankten Zähnen dann nicht merh abgesichert wären.

Wer jedoch bei Antragstellung Rücksprache mit seinem Zahnarzt hält, dem kann diesbezüglich nichts passieren und er ist beim Abschluss einer Zahnversicherung auf der sicheren Seite.

Warum Gesundheitsfragen bei einer Krankenversicherung ?

Dienstag, 19. Mai 2009

Frage: Warum sind bei Antragstellung für eine Krankenzusatzversicherung überhaupt Gesundheitsfragen zu stellen. Wenn ich meine Krankenkasse wechsel, muss ich ja auch keine Gesundheitsfragen beantworten?
Antwort: Zunächsteinmal muss hier zwischen zwei völlig verschiedenen Systemen entschieden werden. Gesetzliche Krankenkassen sind keine privaten Unternehmen.Ihre Aufgabe besteht nicht darin, besonders viel Profit zu erzielen. Im Prinzip sollen die Krankenkassen eine medizinische Grundversorgung für jeden Bundesbürger gewährleisten. Oft entfernen sich Krankenkassen leider viel zu sehr von dieser eigentlichen Aufgabe.

Situation der gesetzlichen Krankenkassen

Die Leistungen der gesetzlichen  Krankenkassen gehen auf das Sozialgesetzbuch IV zurück. Darin ist genau geregelt, wie die Leistungen der Krankenkassen zu sein haben. Eine Krankenkasse hat die Dinge zu leisten, die sich in den gestezlichen Leistungskatalogen zu finden sind. Diese Orientieren sich an dem zur Verfügung stehenden Geld. Das zur Verfügung stehende Geld wiederum ist abhängig von den Beitragseinnahmen, welche wiederum abhängig sind von der Höhe des Beitragssatzes und der Menge der Beitragszahler, bzw. deren Einkommen. Ist die Arbeitsmarktsituation schlecht, bzw. sinken die Beitragszahler, bei gleichbleibender Anzahl an Leistungsempfängern, so müssten sich die gesunkenen Einahmen auf eine gleiche oder sogar größere Menge an Leistungsempfänger verteilen. Laut Sozialgesetzbuch muss das gesetzliche Gesundheitssystem immer soviel leisten, wie wirtschaftlich sinnvoll und möglich ist. In einer schlechten Einnahmen-Ausgabensituation kann es also sehr gut sein, dass die Beiträge einfach angepasst werden können, ist dies nicht möglich, kann die Krankenkasse einfach Leistungen streichen. Zwar kann die Krankenkasse dies nicht selbst, aber indirekt geschieht dies über eine Abänderung des Sozialgesetzes. Das Kassenmitglied hat keinen Einfluss darauf. Ein kleiner Teil der Kassenleistungen ist über die Satzung der jeweiligen Krankenkasse geregelt. Aber auch dieser Teil hat sich an der Einnahmensituation zu orientieren und kann demnach ebenso gekürzt werden.

Da eine Krankenkasse als Aufgabe nur die Bereitstellung eine Grundversorgung hat. Wobei sich die Definition hierbei auf “wirtschaftlich angemessen” bezieht und insofern stets abgeändert werden kann, braucht und darf die Krankenkasse auch keine Gesundheitsfragen stellen. Vielmehr hat in Deutschland jeder Mensch ein Recht auf eine medizinische Grundversorgung. Da die Krankenkasse hiervon sowieso niemand ausschließen kann und die Leistungen außerdem für alle gleich sind, ist eine Risikoprüfung wie in einer privaten Krankenversicherung nicht notwendig und nicht erwünscht.

Situation der privaten Krankenversicherung

Ein Krankenversicherer ist im Gegensatz zu einer gesetzlichen Krankenkasse ein “privat” agierendes auf Gewinn ausgerichtetes Unternehmen. Der Gewinn soll hierbei je nach Gesellschaftsform den Aktionären oder bei Versicherungsvereinen den versicherten Mitgliedern in Form stabiler Beiträge zu Gute kommen.

Eine private Krankenversicherung kann im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht von heute auf morgen die Leistungen kürzen oder verändern. Den versicherten Personen steht während der gesamten Vertragslaufzeit das zu, was ihm in Form der Tarif- und Versicherungsbedingungen bei Antragstellung zugesichert wurde.

Da Leistungen nicht einfach gekürzt werden dürfen und zudem über jahrzehnte zugesichert werden müssen, bleibt dem Krankenversicherer beispielsweise bei Abschluss einer Zahnversicherung nichts anderes als das Risiko zu prüfen, mit welchem er einen Vertrag eingeht. Jeder normaldenkende Mensch würde dies aus Sicht der Versicherung ebenfalls tun, wenn er sich jahrzehntelang an einen Vertrag bindet. So würde ein junges Paar, welches am überlegen ist eine Ehe einzugehen, ebenfall genau prüfen auf was sie sich einlassen. Im Gegensatz dazu kann aber ein Versicherungsunternehmen sich nicht einfach von seinem Versicherungsnehmer “scheiden” lassen, wenn dieser ihm nicht mehr gefällt. (andersherum sehr wohl).

Wäre dies anders und eine Krankenversicherung würde bei Antragstellung keine Gesundheitsfragen stellen so würden sich zunächst besonders die Personen in einer solchen Krankenzusatzversicherung einfinden, die sich daraus möglichst schnelle und hohe finanzielle Vorteile erhoffen. Die Folge wären enorme Beitragsanpassungen, denn im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse können einerseits die gesunden Personen, für die sich eine so teure Versicherung nicht mehr lohnt, sofort kündigen zum anderen würde sich eine solche Krankenversicherung für gesunde Personen auch irgendwann nicht mehr lohnen.

Da eine private Krankenversicherung im Gegensatz zur Krankenkasse aber die Leistungen nicht kürzen darf, diese sind dem Versicherungsnehmer ja vertraglich zugesichert, blieben also nur enorme Beitragsanpassungen, um die Ausgaben für die hohen Schäden der “kranken” Versicherungsnehmer decken zu können. Eine solche Krankenversicherung würde keine neuen Beitragszahler finden und schlußendlich “kaputtgehen”.

Bei einfachen Risiken, z.B. einer Zahnversicherung oder Risikolebensversicherung gibt es zwar Tarife ohne Gesundheitsprüfung, diese enthalten jedoch andere Mechanissmen, um das von der Versicherung eingegangene Risiko kalkulieren zu können.

Beispielsweise wird hier mit Wartezeiten, Summenbegrenzungen oder Höchstversicherungssummen gearbeitet. Aber trotzallem ist eine solche Versicherung ohne Gesundheitsprüfung immer teurer als ein regulärer Tarif.

Fazit:

Personen, die sich wundern, warum eine private Krankenversicherung im Gegensatz zu einer gesetzlichen Krankenkasse  Gesundheitsfragen stellen muss, vergessen oft einige wichtige Punkte. Oft sind besonders diejenigen Personen über eine Gesundheitsprüfung einer Krankenversicherung enttäuscht, die aufgrund einer Vorerkrankung nicht mehr angenommen werden.

Dies kann sehr ärgerlich sein, jedoch sollte man sich frühzeitig, solange man jung und gesund ist, um einen passenden Versicherungsschutz bemühen. Auch wenn dies unfair erscheint, so würde jeder wirtschaftlich denkende Mensch in gleicher Situation ähnlich handeln, andernfalls könnte ein privates Versicherungsunternehmen langfristig am Markt nicht existieren. Den Schaden hätten hierbei die Versicherungsnehmer, die ebenfalls bei Antragstellung Gesundheitsfragen beantworten mussten und jahrelang Beiträge gezahlt haben. Fair wäre sicher auch dies nicht.

CSS Krankenversicherung verbessert Service

Freitag, 17. April 2009

Wie der Firmen-Website der deutschen Niederlassung des schweizer Krankenversicherers zu entnehmen ist, setzt die CSS Versicherung auch in Deutschland immer mehr auf einen verbesserten Kundenservice. In der Schweiz wird die CSS Krankenversicherung, die übrigens das 2. größte Krankenversicherungsunternehmen in der Schweiz ist, regelmäßig zum kundenfreundlichsten Versicherungsunternehmen gewählt.

Auch in Deutschland möchte man diesen Trend fortsetzen und so hat man sich freiwillig dazu bereitgeklärt, natürlich auch um den seriösen Eindruck des Unternehmens zu bestärken, am deutschen Ombudsverfahren teilzunehmen. Fühlt ein Kunde sich, beispielsweise bei seiner CSS Zahnzusatzversicherung, ungerecht behandelt oder ist mit einer Leistungsentscheidung nicht ganz einverstanden, so kann er sich an einen kostenlosen Streitschlichter für die private Krankenversicherung wenden. Die Entscheidung dieses unabhängigen Ombudsmannes hat dann die CSS Versicherung zu aktzeptieren.

Des Weiteren sind sämtliche Hotlines der CSS Krankenversicherung auf kostenlose 0800-Telefonnummern umgestellt worden, da man nicht am Service seiner Kunden verdienen möchte sondern durch seine hochwertigen Versicherungsprodukte bekannt sein will.

Diese kundenorientieren Maßnahmen sind auf jeden Fall ein weiterer Schritt in die richtige Richtung, vor allem in einem Land, in dem nicht jedes Dienstleistungsunternehmen durch seinen hochwertigen und freundlichen Service auffällt.

Zahnzusatzversicherung und fehlende Zähne

Mittwoch, 18. März 2009

Frage: Ich suche eine Zahnzusatzversicherung , diese sollte möglichst leistungsstark sein. Da ich 2 fehlende Zähne habe, wollte ich fragen, ob ich überhaupt versicherbar bin?

Antowort: Grundsätzlich besteht die Möglichkeit Zahnlücken, also nicht ersetzte Zähne durch eine Zahnzusatzversicherung mitzuversichern. Die meisten Zahnzusatzversicherungen schließen in diesem Zusammenhang die Absicherung der “Lücke” aus, so ist es beispielsweise bei der CSS Zahnzusatzversicherung unmöglich, diese mitzuversichern. Anders ist dies beispielsweise beim ARAG Z100 hier lässt sich eine Zahnlücke mitversichern. Bis zu 4 fehlende Zähne sind gegen einen Beitragszuschlag von 10% pro fehlendem Zahn mitversicherbar.

Andere Versicherer wie die Barmenia schließen beispielsweise fehlende Zähne mit in den Versicherungschutz ein, dafür wird dann aber eine Summenbegrenzung eingeführt, so dass in den ersten Jahren nur wenige hundert Euro erstattungsfähig sind.

Was jedoch niemals versicherbar ist, ist eine bereits angeratene Behandlung. Wenn also ein Zahn gerade gezogen wurde und der Zahnarzt schon medizinisch angeraten hat, dass dieser ersetzt werden muss, beispielsweise weil die Zahnlücke zu einer Zahnfehlstellung der anderen Zähne führen könnte oder, weil die Sprachfähigkeit negativ beeinflusst werden könnte, dann erstattet keine Zahnzusatzversicherung eine derartige Behandlung.

Für alle, denen 1-4 Zähne fehlen, beispielsweise Backenzähne , Weißheitszähne werden niemals mitgerechnet, bei denen aber bisher medizinisch keine Behandlung angeraten wurde, für die ist der ARAG Z100 die erste Wahl.

Hier gehts zum Zahnzusatzversicherung Vergleich

Liebe Interessenten und Inhaber einer Krankenzusatzversicherung

Donnerstag, 19. Februar 2009

Willkommen beim Blog von Fairfekt e.K.

Wenn Sie fachliche Fragen rund um die private Krankenzusatzversicherung haben, so stellen Sie uns diese per Email:

info@fairfekt.de

In diesem Blog können Sie Antworten auf eine Vielzahl von Fragen finden, die bereits gestellt wurden.