Beitragsanpassung Arag Z100 Zahnzusatzversicherung

Frage: Ich habe vor einigen Monat die mir zusagende und leistungsstarke Zahnzusatzversicherung Arag Z100 abgeschlossen. Nun erhalten ich eine Mitteilung, dass sich der BEitrag meiner Zahnzusatzversicherung um über 6 Euro zum 1.4.2010 erhöhen soll. Dies finde ich doch echt unverschämt. Können Sie mir eine Zahnzusatzversicherung empfehlen, die stabiler ist im Beitrag und nicht diese hohen Anpassungen vorsieht?

Antwort: Es ist tatsächlich eine ziemliche Erhöhung, die die Arag Z100 da zum 1.4.2010 realisieren muss. Tatsächlich erscheint dies aber auch deshalb so hoch, weil sich der Beitrag auf einen Schlag so stark erhöht. Seit 2005 wurde der Beitrag der Arag Z100 schließlich nicht einmal angepasst.

Nun geschieht eine Anpassung nicht einfach so, der Versicherer darf nicht einfach nach eigenem Belieben die Beiträge erhöhen (auch nicht einfach senken). Ein unabhängiger Treuhänder und Aktuar entscheidet, wann eine Zahnzusatzversicherung ihre Beiträge anpassen darf und sogar muss. Dies wird beispielsweise dann der Fall sein, wenn abzusehen ist, dass sich die Ausgabensituation in der Art entwickeln wird oder schon entwickelt hat, dass die Einnahmen durch die Versicherungsbeiträge der Versicherten, die langfristigen Ausgaben nicht mehr decken können.

Der Grund warum die Ausgaben steigen können ist vielschichtiger Natur: Die einfachste Begründung ist eigentlich, dass die Ausgaben durch die allgemeinen Preissteigerungen, also teurere Arzthonorare, Löhne, Gehälter, Materialkosten usw. steigen. Die allgemeine Inflation liegt bei 3%, im Bereich der Medizin, aufgrund des medizinischen Fortschritt auch deutlich mehr(eher bei bis zu 6-7%). Zudem legen die Versicherten heute vielmehr Wert auf hochwertigen und ästhetisch aussehenden Zahnersatz, was ein zusätzlicher “Preistreiber” ist, denn Qualität hat nun mal ihren Preis, ist aber gewünscht.

Ein weiterer  Faktor ist die höhere Lebenserwartung der Versicherten. Werden die Versicherten insgesamt älter als vor einigen Jahren noch, so gehen diese durchschnittlich natürlich öfter zum Zahnarzt, benötigen öfter Zahnbehandlung und Zahnersatz. Da vor allem für Ältere die Kosten für diese Versorgungen teurer sind als für Jüngere hat dies natürlich einen zusätzlichen Einfluss auf die Kostenentwicklung einer Zahnzusatzversicherung. Die durchschnittliche Lebenserwartung steigt natürlich nicht sprunghaft, doch ist diese in den Sterbetafeln aufgeführt, anhand derer Kranken (und auch Lebensversicherer)-Versicherer zu kalkulieren haben. Diese Sterbetafeln werden nicht jedes Jahr sondern alle paar Jahre erneuert. Bei der Umsetzung dieser neuen Kalkulationsgrundlage kann es natürlich zusätzlich zu einer sprunghaften Anpassung kommen. Dagegn wehren kann sich ein Versicherer nicht, da in Deutschland strenge Kalkulationsgrundsätze zu beachten sind.

Die Arag Z100 Zahnzusatzversicherung bildet Alterungsrückstellungen, um genau diese steigenden Kosten im Alter vorher anzusparen. Verändert sich aufgrund der steigenden Lebenserwartung die Kalkulationsgrundlage so muss natürlich neu kalkuliert werden. Die Folge sind also steigende Beiträge. Da jedoch seit 5 Jahren keine Beiträge angepasst wurden, kommt die jetzige Erhöhung auf einen Schlag, die Erhöhung bildet also nicht die Kostensteigerungen von nur einem Jahr ab.

Ein weiterer Einflussfaktor sind die Leistungen der Gesetzlichen Krankenkassen: Ein reformsicherer Tarif wie die Arag Z100 Zahnversicherung muss stets das Wegfallen von Kassenleistungen im Bereich des Zahnersatzes kompensieren. Fallen hier Leistungen aus dem Gesetzlichen Katalog weg oder passt die GKV einfach die Festzuschüsse an heutige Preise nicht an, so muss die Arag Z100 Zahnversicherung natürlich einen noch größeren Anteil an der Gesamtrechnung erstatten. Mehr als bei Auflage des Tarifs einkalkuliert waren.

Die Alternative wären natürlich stabilere Beiträge, dafür würde ein solcher Tarif im Leistungsfall dann einfach weniger erstatten, genau dies ist natürlich nicht gewünscht, wenn man einen solchen Hochleistungstarif abschließt.

Lohnt es sich die Zahnzusatzversicherung zu wechseln?

Nicht wirklich, jede Zahnzusatzversicherung kalkuliert mit ähnlichen Sterbetafeln und durchschnittlichen Schäden (Kosten für Zahnersatz) pro Kopf. Man kann also davon ausgehen, dass jede Zahnzusatzversicherung die Beiträge von Zeit zu Zeit erhöhen muss. Aus diesem Grund seine Zahnzusatzversicherung zu kündigen, um sich dann wegen ein paar Euro heutiger Ersparnis bei einer anderen Zahnzusatzversicherung zu versichern, wäre sehr kurzfristig gedacht. Denn genauso gut könnte die neue Zahnzusatzversicherung ihre Beiträge nach 2 Jahren wieder anpassen und ist dann teurer als die vorherige usw. Gleichzeitig würde einen selbst eine solche Anpassung umso stärker treffen, wenn man sowieso aufgrund eines höhreren Eintrittsalters schon einen höheren Beitrag zu zahlen hat. Denn schließlich müsste man die insgesamten durchschnittlichen Zahnersatzkosten in einem viel kürzeren Zeitraum “zusammensparen” bzw. einzahlen.

Beitragsanpassungen sind nicht zu verhindern

Im Gegensatz zur Gesetzlichen Krankenkasse kann eine gute private Krankenzusatzversicherung die Leistungen, die sie versichert nicht einfach streichen oder kürzen. Die einzige Variabel in dieser Kalkulation sind also die Beitragseinnahmen. In der Gesetzlichen Kranenkasse sind weder die Leistungen noch die Beiträge, die zu zahlen sind sicher. In der privaten Krankenversicherung sind zumindest die Leistungen sicher.

Eine Zahnzusatzversicherung, die vorgibt, die Beiträge niemals erhöhen zu müssen, kann dies nur dann, wenn sie gleichzeitig auch niemals die Leistungen anpasst. Setzt sie beispielsweise ein eigenes Preis-Leistungsverzeichnis als Grundlage ihrer Erstattung fest, so bringt einem im Leistungsfall als Kunde ein günstiger Beitrag nichts, wenn man die durchgeführte Zahnersatzmaßnahme nur in der Höhe erstattet bekommt, die sie möglicherweise vor 10 Jahren gekostet hätte. Zudem hat jede Zahnzusatzversicherung mit der steigenden Lebenserwartung zu kalkuieren, weshalb keine Zahnzusatzversicherung ohne Beitragsanpassungen auskommen dürfte. Es sei denn, sie wäre schon heute viel zu teuer und sammelte mehr Geld ein als sie jemals an Leitstungen erbringt.

Wenn gleich die Beitragsanpassung der Arag Z100 Zahnzusatzversicherung für den Einzelnen kurzfristig etwas ärgerlich sein mag, langfristig führt dies zu einem stabilen und lange existierenden Beitrag.

Auch ohne Zahnzusatzversicherung wäre man schließlich den steigenden Kosten durch die eigene steigende Lebenserwartung unterworfen. Wer also selbst seine Zahnersatzkosten kalkuliert, müsste auch diese Faktoren mit einbeziehen und dementsprechend mit der Zeit immer mehr Geld zurücklegen als noch vor einem Jahr.

Tarife wie die Continentale CEZP werden vermutlich beitragsstabiler sein. Jedoch aufgrund dessen, dass sie sowohl Leistungsbeschränkungen innerhalb der ersten Jahre vorsehen, sowie generelle Beschränkungen, was die Anzahl an Implantaten angeht (max. 6 pro Kiefer). Da die Arag Z100 keine langjährigen Beschränkungen vorsieht, muss dieses hohe Maß an Leistung auch finanziert werden. Aber auch eine Continentale CEZP Zahnversicherung wird von jahr zu Jahr mal die Beiträge erhöhen müssen, da die medizinsche Inflation jeden Tarif trifft.

Update Arag Z100 BAP 2012

Schon wieder müssen die Beiträge wie auch bei der CSS flexi ZB ZE top und der Barmenia Zg Plus Zahnzusatzversicherung auch bei der Arag Z100 erhöht werden auch die neue JA dental plus, die insgesamt aufgrund anfänglicher Summenbegrenzungen und der Verwendung eines Ausgabenlenkungsmechanismus in Form eines eigenen Preis-Leistungsverzeichnis für Material- und Laborkosten verfügt, wird die Beiträge zum 1.1.2012 erhöhen. Abermals bewegt sich die Erhöhung im Rahmen von gut 5-6 Euro pro Monat bei der Arag Z100. Die kleineren Tarife Arag Z70 und Arag Z50/90 hingegen bleiben beitragsstabil, die Beiträge im Arag Z50/90 sinken sogar leicht. Auch die neue Arag Z90 Bonus Zahnzusatzversicherung kommt ohne Erhöhung aus (bisher).
Ein Grund hierfür kann neben der Reform der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) 2012, die zu einer Ausgabenerhöhung aufgrund steigender Honorare um ca. 7% für Zahnärzte führt die Tatsache sein, dass Versicherte, die bei der letzten Anpassung noch nicht gekündigt haben, stattdessen nun alle Zahnersatzmaßnahmen durchführen ließen, um nun frisch saniert zu einem anderen Zahntarif zu wechseln.

Welche Möglichkeiten hat der Versicherte aufgrund der Beitragsanpassung

Natürlich hat der Versicherte ein ausserordentliches Kündigungsrecht aufgrund der Beitragsanpassung. Und natürlich ist der Wechsel zu einer anderen Zahnzusatzversicherung, die etwas leistungsschwächer und dadurch (möglichweise langfristig) günstiger ist möglich.
Eine weitere Möglichkeit ist die Tarifumstellungen in die Tarife Arag Z70, Arag Z50/90 oder in den neuen Tarif Arag Z90 Bonus.
Dabei werden die Alterungsrückstellungen in Form eines monatlichen Beitragsrabattes) und der bei Antragstellung festgestellte Zahnstatus in den neuen Tarif übernommen. Gleiches gilt für die zurückgelegten Wartezeiten, die nicht neu zu erbringen sind.
Auch wenn der neue Arag Z90 Bonus Zahntarif ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert ist, die im Arag Z100 erworbenen Ansprüche können in Form eines Beitragsrabattes in den neuen Tarif übernommen werden.
Es reicht dabei ein formloses Schreiben an den Versicherer (mit Unterschrift natürlich), in welchem um die Tarifumstellung aufgrund der Beitragsanpassung gebeten wird.
Der Tarif Arag Z90 Bonus hat allerdings 5 Jahre Summenbegrenzung (5000 Euro für die ersten 5 Jahre). Diese wären, solange man noch nicht 5 Jahre im Z100 versichert war, erneut abzulegen. Bei einem Wechsel in Arag Z50/90 oder Arag Z70 wäre dies nicht der Fall. Der Tarif Arag Z50/90  beispielsweise kostet nur rund ein Drittel des Z100 ist aber bei Rechnungen bis 2000 Euro mindestens gleich stark (ausser Zahnbehandlung eben nur 50% statt 100%). Doch genau die höheren Eigenanteile für den Versicherten machen diese Tarife deutlich stabiler und langfristig interessant.

Der Wechsel in einen der etwas leistungsschwächeren Tarife ist eine der besten Möglichkeiten als Alternative zur Kündigung. Wer langfristig eine mindestens genauso leistungsstarke Zahnzusatzversicherung sucht wie die Arag Z100 wird im Zahnzusatzversicherung Vergleich 2011 fündig. Die meisten Tarife sind dabei allerdings im Gegensatz zum Z100 ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert und aufgrund dieser Tatsache eben teilweise deutlich günstiger. Zudem muss man wissen, dass eine Premiumzahnzusatzversicherung, egal bei welchem Anbieter langfristig immer um die 40-50 Euro kosten wird. Schließlich sind die Versicherten überall gleich krank oder gleich gesund und daher werden größere Beitragsunterschiede bei ähnlichem Leistungsniveau immer temporärer Natur sein und sich immer wieder annähern oder auch ausgleichen.

27 Kommentare zu „Beitragsanpassung Arag Z100 Zahnzusatzversicherung“

  • Nicht unklug wäre es allerdings, den Tarif in den Z50/90 umzustellen, der bisher erworbene Rabatt würden diesen Tarif besonders günstig machen. Zusammen mit diesem anständigen Mittelklassetarif, der darüber hinaus auch sehr beitragsstabil ist und einem zusätzlichen eigenen Ansparen, fährt man auch in Fällen gut, in denen hohe Zahnersatzrechnungen unverhofft früher ins Haus flattern.
    Diese Lösung halte ich für allemal besser als den Tarif komplett zu kündigen und dem Bestand die Alterungsrückstellungen zu überlassen.

  • rennes:

    Hallo zusammen,

    nach dieser frechen Erhöhung im ARAG Z100 Tarif von über 30% habe ich von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch gemacht und die Zusatzversicherung komplett gekündigt.

    Habe bisher immer nur Zahnreinigungen in Anspruch genommen und die ARAG zahlt auch nicht immer pünktlich sondern erst nach mehrmaliger Anmahnung.

    Wenn ich mit 32 knappe 350 € Jahresbeitrag habe kann ich das Geld sinnvoller auf ein Extra Konto anlegen da habe ich auch keine Beitragserhöhungen zu befürchten.

  • [...] aufschlussreicher Artikel zum Thema Beitragsanpassung AragZ100 Zahnzusatzversicherung. Veröffentlicht in Versicherung allgemein | Schlagworte: Arag Beitragsanpassung, arag483, [...]

  • [...] Beitragsanpassung Arag Z100 – warum? Veröffentlicht in Versicherung allgemein | Schlagworte: bap2010, beitragsanpassung zusatzversicherung, beitragsanpassung zusatzversicherung 2012, Zahnzusatzversicherung [...]

  • Der Ärger ist verständlich, insbesondere bei den Versicherten, die schon lange versichert sind und nur wenige Leistungen in Anspruch genommen haben. Lest euch mal die Anmerkungen zur Anpassung 2012 durch, vielleicht ist eine Tarifumstellung eine sinnvolle Option für Euch.

    Wenn Sie Beratung brauchen, auch z.B. bei der Überlegung zu einer anderen Zahnzusatzversicherung zu wechseln, kontaktieren sie uns gern.

  • Berlin1983:

    ARAG Z100 wurde schon wieder DEUTLICH erhöht. Ab dem 01.01.2012. Um 36%!

    Nicht zu glauben…

  • Markus:

    Hallo allerseits,
    soeben flattert eine Beitragsanpassung für meine seit einigen Jahren bestehende Zahnzusatzversicherung ARAG “GKV-ERgänzug/Zahn Z100″ ins Haus. Lange Rede, kurzer Sinn: Anpassung von 37,10€ auf 47,33€!!!!!! Mir fehlen gerad echt die Worte – Da kann doch was nicht stimmen – über 30% Aufschlag – ich bin stinksauer!
    Grüße vom ziemlich verstimmten
    Markus D.

  • Vielen Dank für die Info, auf jeden Fall gilt für den Arag Z100 und das ist im Sinn eines günstigen Beitrags für jeden interessant, sofern die Kasse im speziellen Fall nicht leistet, lassen Sie sich dies von Ihrer Krankenkasse bestätigen, in diesem Fall zahlt der Arag Z100 in allen anderen Fällen muss sich der Zahnarzt mit dem begnügen, wass die Krankenkasse zahlt (dies ist zwar nicht viel, doch aufgrund der Anzahl an Kassenpatienten insgesamt in ausreichendem Maße, ansonsten soll der Zahnarzt seine Kassenzulassung abgeben, wenn dies nicht ausreichend ist.)

  • Wurzelbehandlung
    Die gesetzliche KV trägt u.a. nur dann die Kosten einer Wurzelbehandlung, wenn diese zahnmedizinische Maßnahme mit ziemlicher Sicherheit auch erfolgreich sein wird, ferner gibt es noch zahlreiche weitere Kriterien, die erfüllt werden müssen, damit die GKV die “normalen” Behandlungskosten übernimmt – Wurzelkanallängenmessungen etc. müssen grundsätzlich immer als Privatleistung vom Patienten selbst bezahlt werden.
    Zur weiteren Information habe ich einen Link beigefügt:
    http://www.zaek-saarland.de/makepublic/Wurzelbehandlung2007.pdf

  • Ich kann Ihren Ärger verstehen. In den Bedingungen steht allerdings eindeutig, dass die Kosten einer Wurzelbehandlung nur dann erbracht werden, wenn die GKV. Wenn allerdings ein Anspruch auf Wurzelbehandlung besteht, auch wenn es sich hierbei nur um die Regelleistung handelt, dann leistet der Z100 nicht. Der Grund ist, dass alle Ansprüche, die gegenüber der GKV bestehen auch in Anspruch zu nehmen sind.
    Wenn Ihnen die Krankenkasse jedoch bestätigen kann, dass Sie aufgrund der Diagnose, bzw. dem Befund überhaupt keinen Anspruch auf eine Wurzelbehandlung gehabt haben, dann muss der Z100 leisten.
    Ansonsten hätte der Zahanrzt Sie allerdings auf darüber aufklären müssen, dass Sie zwar Anspruch gegenüber der Krankenkasse haben, jedoch nur für die einfache Versorgung, genauso, dass wenn Sie die privatärztliche Extrabehandlung wählen, der Anspruch gegenüber der Krankenkasse komplett wegfällt, da die Behandlung im Sinne der GKV immer wirtschaftlich angemessen sein muss.
    Ihr Fall ist daher zwar ärgerlich, doch unter Umständen korrekt von der Arag bearbeitet. Es sei denn, Sie können wie beschrieben nachweisen, dass seitens der GKV überhaupt keine Ansprüche auf eine Wurzelbehandlung bestanden haben. Versuchen sollten Sie dies auf jeden Fall mal.

  • Thomas Schachtschneider:

    Meine Frau zahlt nun schon ca. 4 Jahre ein und hatte bis auf Zahnreinigung den Z100 nie in Anspruch genommen.
    Nun wurde durch einen Spezialisten eine zweite Wurzelbehandlung nötig, welche von der ges. KV nicht bezahlt wird. Obwohl in den Bedingungen des Z100 eindeutig eine Übernahme durch die ARAG verankert ist, sträuben sich diese, die Kosten von ca. 300 EURO zu übernehmen.
    Wäre angeblich nicht abgedeckt………..
    Beitragserhöhung: TOP
    Leistungserbringun: Ein Flop

    Wir bereuen, dass wir nun ca. 6500 EURO zusammen an Beiträgen an die ARAG falsch angelegt haben.

  • [...] vorsehen, sondern bei medizinischer notwendigkeit in diesem Bereich nahezu unbegrenzt leisten. Die Beitragsanpassung der Arag Zahnzusatzversicherung war daher nach einigen Jahren unumgänglich. Auch wenn der Beitrag der Arag Zahnversicherung um [...]

  • Alternativen, die beitragstabil sind, wären z.B. die Barmenia ZG Plus, oder Continentale CEZP.

  • Alternativen?:

    Eine Steigerung von 25% bzw. 30% ist für mich nicht hinnehmbar. Das riecht ganz gewaötig nach Abzocke…

    Hat wer ggf. leistungsgleiche Alternativen parat?

  • Sofern ich den Warenkorb nicht anpasse, mag die Inflation bei 2-3% p.a. liegen. Berücksichtigt man jedoch den Fortschritt in der Dentaltechnik so muss dieser klar darüber liegen. In folgendem Artikel

    http://www.herbert-quandt-stiftung.de/root/index.php?page_id=173&PHPSESSID=3c1ee0e30e64c08fbbe19aade29113f9&PHPSESSID=3c1ee0e30e64c08fbbe19aade29113f9
    ist beispeilsweise zu erkennen, dass die Ausgaben für die Geusndheitsversorgung im Betrachtungszeitraum 1970-1995 um 718% gestiegen sind, während das BIP nur um 513% zugelegt hat. Das bedeutet, dass die Ausgaben für Gesundheit alleine in diesem Betrachtungszeitraum um 8,74% p.a. gestiegen sind.
    Wenn ein Tarif, ein eigenes Preis-Leistungsverzeichnis ferstlegt und nur die aufgezählten Leistungen in der genannten Höhe erstattet würden, mag es durchaus sein, dass die auf diese LEistungen bezogene Inflation niedriger ist. Wer jedoch den medizinischen Fortschritt mitversichern möchte auch speziell auf den zahnersatz bezogen, der hat mit höheren Preissteigerungen zu rechnen.
    Hinzu kommt natürlich die steigende Lebenserwartung, welche vorher mitfinanziert weren muss, zumindest, wenn ein Tarif Alterungsrückstellungen bildet.

    Hier nochmal die Uni Köln, wo mit 4% medizinishcer Inflation gerechnet wird:
    http://www.ivk.uni-koeln.de/download/pdf/scheppsenges.pdf

    Die tatsächliche Inflation ist natürlich abhängig vom genauen Leistungsbereich. Wenn die Daten vom Stat. Bundesamt gewählt werden, so fließen hier klar auch die Preise für Medikamente ein, die insgesamt gesehen sicher einen höheren Anteil ausmachen als Zahnersatz. Wenn nun die Preise für Medikamente aufgrund der Kooperationen von Krankenkassen und Pharmaunternehmen kaum steigen oder sogar gesunken sind, so kompensiert dies natürlich die Preissteigeruungen für dentale Behandlungsleistungen.

  • T.Jonietz:

    “Die medizinische Inflation liegt in Deutschland bei ca. 5-7%.” Wo finde ich denn Datenquellen zur Höhe der medizinischen Inflation?

    Bisher habe ich nur die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Daten zum Verbraucherindex für “Gesundheitspflege” gefunden. Die jährliche Inflationsrate lag hier allerdings in den vergangenen 5 Jahren bei deutlich unter 2%.

  • [...] Infos: Beitragsanpassung Arag Z100 und die Hintergründe. Einsortiert unter: Allgemein Tags: Arag Z100, CSS Versicherung, [...]

  • Klingler:

    Es handelt sich um keine fehlenden Zähne: Es geht um eine Versicherung für einen 9-jährigen, der noch nicht mal alle bleibenden Zähne hat, geschweige denn auch nur einen von den bleibenden Zähnen verloren hat. Da wurde mir wohl was falsches berechnet!

    Anmerkung der Red.: Ah okay, eine Erhöhung von 7,17 auf 9,90 sind zwar 38%, doch tatsächlich sind das gerade mal 2,73. Für 9,90 findet sich trotzdem kein Tarif eines anderen Anbieters, der im Bereich der Kieferorthopädie 80% erstattet. Die CSS beispielsweise kostet hier 14,21, ist also noch teurer. Da die GKV immer seltener für Kieferorthopädie leistet, muss dies natürlich durch die Arag kompensiert werden, so dass es natülich zu Anpassungen kommen muss.

  • Tobi:

    Z100 WOW!!!!

    Ich dachte zunächst es sei ein Witz!! Im Februar wurde der ERSTE Beitrag von meinem Konto abgebucht, und zwei tage später flatterte die Beitragsanpassung ins Haus. Ich freu mich ja so sehr!!! Komm mir ja schon nen bissl verarscht vor. Darauf hätte mich der der so genannte Versicherungskaufmann der ARAG aufmerksam machen können das da was kommen könnte. Hat er aber nicht!! Zahle jetzt für Tarif 262, Z100, 11 und 37
    stolze 819,84€ im Jahr. Ob das für einen Kunden noch Bezahlbar ist, scheint sich im Hause ARAG keiner nen Kopp drum zu machen. Eins ist sicher, flattert mir in den nächsten Jahren noch so eine Nachricht ins Haus, dann war es das mit der ARAG. Im übrigen sollte die ARAG auch ehrlich sein, und den Beitragsrechner auf der Hauseigenen Website korrigieren. Wenn ich heute mir meinen Beitrag vom Z100 berechnen lasse, dann erscheint auf dem Monitor immer noch ein Beitrag von 19,24€ und nicht der Aktuelle von 24,52€

    Anmerkung der Red.: Den Ärger können wir wirklich verstehen. Allerdings ist der Arag Z100 selbst nach dieser Anpassung als leistungsstarker Tarif auch preislich noch durchaus wettbewerbsfähig. Übringens ist der Arag 262 ja sogar etwas günstiger geworden und insgesamt seit Jahren sehr beitragsstabil.

  • Klingler:

    Wie kommt man auf 20 % bzw. 25 %? Bei mir waren es definitiv 38,075 %!!! Da werde ich wohl um einen Wechsel nicht herumkomme…

    Anmerkung der Red.: Okay, bei einem Zuschlag für fehlende Zähne kann das natürlich sein. Denn bei einer höheren Gesamtprämie kommen pro fehlenden nicht ersetzten Zahn ja nochmal 10% dazu. Die meisten anderen Versicherer schließen diese fehlenden nicht ersetzten Zähne leider generell aus. Wenn Sie nur maximal 2 fehlende nicht ersetzte Zähne haben wäre die Continentale CEZP zu empfehlen: http://www.versicherung-online.net/Continentale-CEZP-292/

    Ebenfalls die Barmenia ZG Plus: http://www.versicherung-online.net/Barmenia-ZG-Zahnzusatzversicherung-197/

    Diese neuen TArife haben eine anfängliche Summenbegrenzung und dürften daher deutlich stabiler sein als die Arag Z100.

  • Naja, es sind ja nicht ganz 30% sondern eher 25%. Da der Beitrag seit 5 Jahren nicht angehoben wurde, macht dies 5% p.a.
    Die medizinische Inflation liegt in Deutschland bei ca. 4%. Insebsondere im Bereich der Zahnbehandlung dürfte Sie darüber liegen.
    Das Verhalten bezüglich der Inanspruchnahme von dentalen Leistungen hat sich in der BEvölkerung deutlich verändert, eine ästhetische Zahnversorgung hat deutlich an Bedeutung gewonnen, folglich steigen auch die Ausgaben schneller.

    Ärgerlich ist es, dass die Anpassung in einem Jahr und auf einmal erfolgte. Dies liegt allerdings daran, dass ein unabhängiger Treuhänder einer Anpassung zustimmen muss. Dieser wird er nur zustimmen, wenn die zukünftigen Kosten nicht nur vorübergehend um einen bestimmten Prozentsatz gestiegen sind, sonder auch dauerhafte Ausgabensteigerungen erwartet werden könenn.
    Wenn nun im letzten Jahr die Differenz zwischen Ausgaben und Einnahmen noch bei 9% lag und einer Anpassung nicht zugestimmt wurde, sich dann aber herausstellt, dass die Abweichungen doch dauerhafter Natur sind, so wären wird dann im nächsten jahr schon bei knapp 20%. Damit dann im übernächsten Jahr nicht wieder Erhöhungen folgen, muss man dies mit einkalkulieren und so kommt man dann auch ca. 25% Anpassung.
    Der Wechsel zu einer anderen Zahnversicherung nützt da allerdings meist wenig, da alle Hochleistungstarife, die nach realen Preisen von heute Leisten und keine Begrenzungen vorsehen, den gleichen Preisen und Honoraren am Markt ausgesetzt sind. Hier sind also auch Erhöhungen zu erwarten.
    Die TArife, die eher stabil bleiben werden, sind die, die aufgrund eines eigenen Preis-Leistungsverzeichnisses eben nachher bei der Erstattung nach Preisen von vor 5-10 Jahren leisten.

  • Mr. T:

    Ein sehr schöner Beitrag, der viel Aufschluss gibt, allerdings wäre es schön, wenn die knapp 16 Rechtschreibfehler korrigiert werden könnten bzw. erst gar nicht entstehen würden …z.B. schreibt man “insgesamten” nur mit einem “M”, bei “Alterungsrückstellunge” gehört ein “N” ans Ende oder das Wort “Gehälter” soll bestimmt keine 2 “Ä” enthalten, oder?

    Anmerkung der Red.: Vielen Dank, habe das in der Schnelle geschrieben und nun korrigiert.

  • Müller-Lüdenscheid:

    Es leuchtet ein, dass die Beiträge aufgrund der “allgemeinen Preissteigerungen, also teurere Arzthonorare, Löhne, Gehälter, Materialkosten usw. steigen” – ABER UM 30%!?

    Da fragt man sich natürlich schon, ob da die Relationen noch stimmen.

    Ich überlege jedenfalls, trotz “Bangemache”, die Versicherung zu wechseln.

  • ARAG Kundin:

    Danke für die ausführliche Antwort auf eine berechtigte Frage. Dennoch nachgehakt: Ist eine Beitragsanpassung von über 25 Prozent (!) des monatlichen Beitrags, der erst vor zwei Jahren vertraglich vereinbart wurde (Abschluss) rechtens?

    Anmerkung der Red.: Das ist schon rechtens, da die Anpassung jeden trifft. Ärgerlich ist, dass die Anpassung auf einmal kommt, wie bereits erläutert geschieht dies aber nicht willkürlich. Bei 5% Abweichung kann der Versicherer nicht jedes Mal anpassen, mal davon abgesehen bedeutet allein das Informieren über eine Erhöhung einen hohen Aufwand, die Kosten sind letztendlich wieder vom Versicherten zu tragen. Wenn man nun jedes Jahr um 5% erhöhen würde, so würde dies dann gar nicht ausreichen, wenn jedes Jahr eine solcher Aufwand betrieben werden müsste.

  • Betroffener:

    Eine Anmerkung habe ich auch noch:
    Jeden Morgen fahre ich am ARAG Tower in Düsseldorf vorbei.
    Ein wirklich tolles Gebäude, so neu und bestimmt ganz schön teuer ;-) .
    Wo kommt wohl das Geld her?

    Anmerkung der Red.
    Da hast Du natürlich Recht, nur wird man ein solches Gebäude bei jedem Versicherer finden. Die Gewinnspannen in der Sach- und Lebensversicherung sind eigentlich deutlich höher als in der Krankenversicherung. Ich denke der meiste Teil kommt also aus diesen Sparten. :)

  • Betroffener:

    Hallo Zusammen,
    an der Antwort mag ja vieles logisch klingen.
    Als Betroffener der Erhöhung bin ich dennoch skeptisch. Die Erhöhung beträgt fast 25%. Hochgerechnet auf alle Beiträge macht das eine unglaubliche Summe.
    Zurzeit haben wir auch eine extem niedrige Inflationsrate. Wie hoch will ARAG dn Tarif wohl anpassen, wenn wir plötlch eine spübare Inflation bekommen, was ja in naher Zukunft durchaus realistisch ist. Nach nur 4 Monaten Mitgliedschaft wurde mein Beitrag erhöht. Eine gute Versicherung zeichnet sich auch durch eine realistische Kalkulation aus. Solch eine enorme Erhöhung ist meiner Meinung nach absolut nicht gerechtfertigt. Es führt lediglich zu verärgerten Kunden. Manch ein Kunde kann sich die Versicherung vielleicht auch nicht mehr leisten. Schließlich gibt es ja nicht nur die Zähne, sondern auch noch das Thema Altersvorsorge, Berufsunfähigkeit, Unfall, Haftpflicht, Hausrat, KFZ Haftpflicht, Rechtsschutz usw.. Leider steigen die Gehälter nicht mal so eben um über 20%. Eine Zahnzusatzversicherung fällt wohl unter die Luxusversicherungen, jetzt erst recht!

    Anmerkung der Red.: Das ist natürlich richtig, nur die Inflation, die wir sonst kennen, hat mit der medizinischen inflation wenig gemeinsam. Die Kosten im Gesundheitssektor steigen fast doppelt so schnell. Nur darauf beziehen sich die Beiträge einer Zahnversicherung.

    Diese Kosten lassen sich von vornherein nur dann einkalkulieren, wenn man ein eigenes Preis-Leistungsverzeichnis ansetzt, das heisst dann aber auch, dass sich die Erstattungsleistung nur auf die alten Preise bezieht.

    Wenn man von vorn herein die Inflation mit einkalkulieren würde, mal davon abgesehen, dass diese schwer vorauszusagen sind. Dann würde sich ein Beitrag bilden, der von niemandem zu bezahlen ist. Man muss also entweder eine Zahnversicherung wählen, die mit eigenen Material- und Laborkosten kalkuliert (Nachteil: Erstattung im Leistungsfall weicht von den dann geltenden Preisen stark ab) oder man muss sich auf eine durchschnittliche Steigerung der BEiträge um 4-6% einstellen.

    Diese müsste man auch dann einkalkulieren, wenn man seine Zahnversicherung kündigt und dann den Zahnersatz aus der eigenen Tasche zahlen will.

  • Andy:

    Hallo !

    Seit JAhren bin ich Z100-versichert und bin der Meinung, dort recht gut versichert zu sein, jedoch finde ich es überhaupt nicht zeitgemäß, dass im Falle einer Wurzelbehandlung die ARAG sich vehement sträubt, die zusätzlichen Kosten wie z.B. die Längenmessung der Wurzeln,…. zu bezahlen, obwohl im Z100 sämtliche Kosten einer Zahnbehandlung zu 100% versichert sind – hier sollte die ARAG ihr Erstattungsverhalten ernsthaft überdenken und auch solche Behandlungskosten übernehmen.

    Anmerkung der Red.: Den Ärger kann ich durchaus verstehen. Ärgerlich ist es, dass sich die Versicherungsbedingungen nun nich mehr nachträglich einfach ändern lassen. Aus diesem Grund macht die Arag auch darauf in Ihrem FAQ-Katalog aufmerksam. Wir hoffen auch, dass hier zukünftig nochmal nachgebessert wird im Sinne des Kunden.

    Nachteil bei Tarifen, die eine solche Wurzelbehandlung erstatten, so wie die CSS Zahnversicherung, hier werden Zahnärzte natürlich in jedem Fall eine solche Behandlung gerne anbieten und abrechnen, auch wenn dies eigentlich nicht medizinisch sinnvoll ist. Die hohen Kosten könnten dann zu starken Beitragserhöhungen führen.

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