Arag Z100 und Vorleistung der Krankenkasse

Frage: Ich habe eine Frage zu dem Punkt, dass die ARAG Z100 keine Mehrkosten für Zahnbehandlungen/Kieferorthopädie erstattet, wenn die GKV leistet.
Bedeutet das, sobald die GKV einen Teil der Leistungen übernimmt, erstattet die ARAG nichts mehr von dem Gesamtbetrag, oder habe ich das falsch verstanden? Was genau bedeute “Mehrkosten”?
Es wäre sehr nett, wenn Sie mir das etwas erläutern könnten.

Antwort:

Sie haben das genau richtig verstanden. Die ARAG Z100 Zahnversicherung leistet im Gegensatz zur CSS flexi Zahn top in den Fällen für Zahnbehandlung und Kieferothopädie nicht, wenn eine Vorleistung der Krankenkasse stattfindet.
In der Kieferorthopädie bedeutet dies beispielsweise, dass in den Kieferindikationsgruppen 1und 2 (leichte bis mittlere Kieferfehlstellung) beide Tarife gleichermaßen leisten, da hier die Krankenkasse sowieso nie etwas zahlt, bei Erwachsenen ist dies wiederum egal, da die Kasse hier nie etwas zahlt, somit müsste auch die ARAF Z100 bei KIG3-5 leisten. Hierbei muss man eben bedenken, dass die Krankenkasse stets nur die einfachste Form also das „Kassenmodell“ bezahlt. Mehrkosten könnten anfallen für „unsichtbare „ Zahnspangen etc.

Das gleiche gilt für den Bereich Zahnbehandlung:
Hier leistet die Krankenkasse z.B. für eine Parodontitsbehandlung, allerdings erst ab einer Taschentiefe von mehr als 3,5 mm (sehr spät), Arag und CSS leisten schon viel früher. Wenn nun jedoch eine schwere Parodontitis vorläge(also über 3,5mm)so würde für eine höherwertige Behandlung auf Privatpatientenniveau nur die CSS die Kosten erstatten, denn bei einer Vorleistung „streikt“ der Arag Z100 ja. Andere Beispiele sind die Wurzelbehandlung, hier leistet die Kasse für die günstigste Variante, es gibt jedoch auch wesentlich bessere und erfolgversprechendere Methoden, die allerding wesentlich mehr kosten.
CSS leistet stets für diese Mehrkosten, bei der Arag erhalten Sie eine solche Behandlung nur dann, wenn aufgrund einer bestimmten Diagnose die Krankenkasse eben gar nicht leistet.

Des Weiteren erstattet die CSS Keramikverblendungen bis zum letzten Zahn, während die ARAG Z100 nur bis zum jeweils 5. Zahn erstattet (6er und 7er also ausgeschlossen, aber nur bezüglich der optischen Verblendung, nicht bezüglich des Zahnersatzes selbst). Eine Keramikverblendung kosten ca. 80-100 Euro, diese würde bei der Arag für die betreffenden Zähne dann nicht erstattet werden.

CSS ist also etwas leistungsstärker, allerdings bildet der Tarif eben keine Alterungsrückstellungen und wird jährlich etwas teurer, während der Beitrag bei der ARAG Z 100 Zahnversicherung gleichbleibt. Insgesamt kann man die Arag Z100 aufgrund der wirtschaftlich sinnvollen Leistungseinschränkungen durchaus als beitragsstabil einschätzen.

2 Kommentare zu „Arag Z100 und Vorleistung der Krankenkasse“

  • Sie haben natürlich recht. Geleistet wird bei optischen Verblendungen bis zum jeweils 5. Zahn, nicht Backenzahn.
    Eine Keramikverblendung an den 6er und 7er Zähnen würde nicht erstattet werden. Wobei die Verblendung selbst pro Zahn in der Regel auch nicht mehr als 80-100 Euro kostet.

  • Andreas:

    “nur bis zum 5. Backenzahn”
    ???
    Menschen haben nur 4 Backenzähne (o,u,r,l), danach kommen die Weisheitszähne…
    ansonsten sehr informativ

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