Ambulante Krankenzusatzversicherung und Angebote der Krankenkasse

Frage: Einige Krankenkassen bieten in Verbindung mit ihren Wahltarifen ambulante Krankenzusatzversicherungen an, mit denen man wie ein Privatpatient behandelt werden soll. Was ist hiervon zu halten und funktioniert dies überhaupt?

Antwort: Das ist richtig, einige Krankenkassen sehen derartige Zusatzversicherungen vor, sogar ohne Gesundheitsfragen.  Dazu muss das Kostenerstattungsprinzip beantragt werden. Das bedeutet, dass der Arzt dem Patienten eine Privatrechnung stellt, von der die Krankenkasse dann den Teil bezahlt, den sonst der Arzt erhalten hätte.Bei den von den Krankenkassen angebotenen Tarifen, handelt es sich eher um Augenwischerei. Denn es werden nur die Leistungen erstattet, die die Krankenkasse sowieso bezahlt hätte. Eine Behandlung durch Privatärzte oder die Inanspruchname von Leistungen außerhalb der gesetzlichen Leistungskataloges ist nicht möglich.

Wer einen wirklichen Versicherungsschutz sucht und als GKV Versicherter wie ein Privatpatient behandelt werden möchte, sollte sich eine amblante Zusatzversicherung suchen, die einen wirklichen Versicherungsschutz bietet.

Das bedeutet, dass vor allen Dingen in den Fällen geleistet werden muss, wenn die gesetzliche Krankenkasse keinerlei Leistungen vorsieht. Nur in diesen Fällen macht ein solcher Zusatzschutz Sinn. hinzu kommt, dass die Tarife zur Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenkassen in keinsterweise ausreichend kalkuliert sind. Da ein Gesundheitsrisiko nicht beurteilt wird bei der Antragstellung, wird eine solche Zusatzleistung langfristig nicht finanzierbar sein. Die Beiträge werden enorm steigen, ohne dass diese Zusatzversicherung dem GKV Versicherten jemals einen Mehrwert lieferte. Allenfalls der Arzt freut sich, da er ein wenig mehr abrechen kann.

Anders mit ambulanten Krankenzusatzversicherungen zur Kostenerstattung von privaten Anbietern, wie der Tarif Arag 182. Zwar kostet er einen gewissen Beitrag im Monat, doch der Kunde erhält wirkliche Zusatzleistungen und eine wirklich hochwertige medizinische Versorgung auf Privatniveau. Vergleicht man das Preis/Leistungsverhältnis der ambulanten Zusatzversicherung mit derm der gesetzlichen Krankenkasse, so ist festzustellen, dass die gesetzliche Krankenkasse 3 mal so teuer ist wie die ambulante Zusatzversicherung, die Leistungen der GKV aber nur ein drittel derjenigen beträgt, was die private ambulante Zusatzversicherung mit dem Kostenerstattungsprinzip leistet.

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Tags: ambulante Krankenzusatzversicherung, ambulante Zusatzversicherung, GKV Privatpatient, Kostenerstattungsprinzip, Wahltarife

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