Differenzkosten bei Wahl des Wunschkrankenhauses
Frage: Was bedeutet der Punkt “Differenzkosten bei Wahl eines anderen Krankenhauses als in ärztlicher Einweisung vorgesehen” als Leistungsmerkmal bei einer Krankenhauszusatzversicherung?
Antwort: Bei der Einweisung eines gesetzlich Versicherten ins Krankenhaus, muss der einweisende Arzt bei der Auswahl des Krankenhauses, in welches der Patient eingewiesen wird, die beiden Krankenhäuser auswählen, die für eine Behandlung grundsätzlich in Frage kommen und am nächsten vom Wohnort des Patienten gelegen sind. Als Beispiel: Dem Patienten wird eine Operation am Herzen angeraten, in diesem Fall wird er in das nächstgelegene Krankenhaus überwiesen, welches entsprechende Möglichkeiten aht, eine solche Operation vorzunehmen.
Gerade bei einer solch komplizierten Operation, möchte insbesondere ein Patient, der eine Krankenhauszusatzversicherung besitzt, aber sicher einen wirklichen Spezialisten haben, der die Operation vornimmt. Wenn dieser sich aber weiter weg befindet, so können Mehrkosten auf den Patienten zukommen, die von der gestezlichen Krankenkasse nicht getragen werden.
Darunter fallen z.B. höhere Unterbringungskosten im anderen KRankenhaus, Transportkosten usw.
Wünscht ein Patient trotzdem im anderen Krankenhaus untergebracht zu werden, um von seinem Wahlarzt operiert zu werden, so müsste er selbst für diese Differennzkosten aufkommen.
Eine gute Krankenhauszusatzversicherung sollte diesen Leistungspunkt also berücksichtigen und in diesen Fällen die Differenzkosten erstatten.
Tags: Differenzkosten, Krankenhauszusatzversicherung, stationäre Zusatzversicherung