CSS Zahnzusatzversicherung – gezogener Zahn
Frage: mich interessiert Folgendes: Einer Bekannten, die seit Juli oder August
2009 bei der CSS zahnzusatzversichert ist (Module Zahnbehandlung +
Zahnersatz top) musste im Oktober 09 ein Backenzahn gezogen werden. Sie
behauptet nun, ihre CSS Versicherung werde die Kosten für ein Implantat
übernehmen (das sie sich demnächst gerne machen ließe). Stimmt das?
Antwort:
ich kenne zwar den genauen Fall nicht, aber grundsätzlich ist dies möglich.Allerdings nur dann, wenn das Ziehen des Zahnes bei Abschluss der Zahnversicherung noch nicht angeraten war.Wenn der Zahn allerdings schon sanierungsbedürftig bei Abschluss war und dies im Antrag verschwiegen wurde, dann wird es schwer.Zwar fällt das Ziehen des Zahnes in die Wartezeit von 8 Monaten, doch dies gilt nur für die Behandlung bzw. Zahnersatzmaßnahme selbst. Wenn also im Juli keine medizinisch notwendige Behandlung angeraten war und dann, warum auch immer im Oktober ein Zahn gezogen wurde, so dürfte mit der Zahnersatzbehandlung des Implantats erst im März begonnen werden, da erst dann die 8 Monate Wartezeit um wären.
Tags: CSS Versicherung, CSS Zahnzusatzversicherung, Zahnersatz Wartezeit