Archiv für Januar 2012

Unisextarife – aktueller Stand

Zukünftige Gesetzeslage

Das am 01. März 2011 vom EuGH verabschiedete Grundsatzurteil besagt im Wesentlichen, dass sich die Prämien in Versicherungsverträgen, die ab dem 21.12.2012 geschlossen werden, nicht zwischen Männern und Frauen unterscheiden dürfen. Grundsätzlich würde man hierzu – ähnlich wie bei der Umverteilung der Schwangerschafts- und Mutterschaftskosten zum 01.01.2008 – zukünftig auf jegliche Differenzierung zwischen Männern und Frauen hinsichtlich des Leistungsbedarfs verzichten und eine Deckung über den Gesamtbestand erzeugen. Je nach Anteilen von Frauen und Männern im BEstand dürfte sich der neue Betrag daher zwischen dem heutigen Männer- und Frauenbeitrag einpendeln. In der Krankenvollversicherung sind schon heute ca. 75% Männer versichert, diese Quote dürfte dann stark abnehmen, die der Frauen steigen, so dass der Beitrag eher am alten Frauenbeitrag liegen wird, da diese nunmal mehr Schäden bzw. höhere Schäden in der Krankenversicherung verursachen.

Was passiert mit Bestandsverträgen

Es bleibt eine weiterhin spannende Frage, wie man mit bestehenden Verträgen umgeht. Prinzipiell hat der Kundenbestand nach § 204 VVG ein Umstellungsrecht in gleichartige Tarife. Für die Frauen wäre eine Umstellung in die Unisex-Tarife hinsichtlich des Beitrages sicherlich interessanter als für die Männer. Dies dürfte dazu führen, dass bei Einführung der Unisex-Tarife gleich zu Beginn ein relativ hoher Frauen-Wechsleranteil sich in den neuen Unisex-Tarifen einfinden wird. Dies hätte dann derartige Auswirkungen auf die Schaden- und Beitragsstruktur in den Unisex-Tarifen zur Folge, dass die Beiträge in den Unisex-Tarifen sich sehr stark wieder in Richtung der heutigen Frauenbeiträge bewegen würden – was die Sinnhaftogkeit und den Hintergedanken der Unisex-Tarife über den Haufen werfen würde. Daher gibt es Überlegungen, die bestehenden Verträge (für alle Geschlechter) automatisch in die neuen Unisex-Tarife zu überführen, um die beschriebenen Entwicklungen zu vermeiden. Diesbezüglich werden derzeit in einer DAV-Arbeitsgruppe (DAV = Deutsche Aktuarvereinigung) konkrete Modelle zu einer alternativen intelligenteren Lösung ausgearbeitet (die z.B. eine Limitierung des Mehrbeitrages für die Bestandskunden vorsehen).
Wie dies in Zukunft aussehen könnte oder wird, ist derzeit noch völlig offen.

Die Lösung ist noch offen

Insgesamt lässt sich somit aus heutiger Sicht noch nicht absehen, mit welchen Randbedingungen – speziell hinsichtlich der Frage des Umgangs mit dem Bestand – die Einführung der Unisex-Tarife erfolgen wird. Ohne diese Randbedingungen kann auch keine “Unisex-Strategie” entwickelt werden. Geht man von einer automatischen Bestandsüberführung in die neuen Unisex-Tarife aus, ist es auch nicht möglich, dem Kunden (wäre insbesondere für Männer interessant) ein Recht auf den Verbleib in der “alten Welt” zuzusichern.

Die ersten Versicherer im Bereich der Zahnzusatzversicherung bringen erste Unisextarife auf den Markt, welche sinnigerweise ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert sind, da die Kalkulationsform mit Alterungsrückstellungern insbesondere für Männer zukünftig deutlich uninteressanter sein dürfte.