Zahnzusatzversicherung und fehlende Zähne
Frage: Ich suche eine Zahnzusatzversicherung , diese sollte möglichst leistungsstark sein. Da ich 2 fehlende Zähne habe, wollte ich fragen, ob ich überhaupt versicherbar bin?
Antowort: Grundsätzlich besteht die Möglichkeit Zahnlücken, also nicht ersetzte Zähne durch eine Zahnzusatzversicherung mitzuversichern. Die meisten Zahnzusatzversicherungen schließen in diesem Zusammenhang die Absicherung der “Lücke” aus, so ist es beispielsweise bei der CSS Zahnzusatzversicherung unmöglich, diese mitzuversichern. Anders ist dies beispielsweise beim ARAG Z100 hier lässt sich eine Zahnlücke mitversichern. Bis zu 4 fehlende Zähne sind gegen einen Beitragszuschlag von 10% pro fehlendem Zahn mitversicherbar.
Andere Versicherer wie die Barmenia schließen beispielsweise fehlende Zähne mit in den Versicherungschutz ein, dafür wird dann aber eine Summenbegrenzung eingeführt, so dass in den ersten Jahren nur wenige hundert Euro erstattungsfähig sind.
Was jedoch niemals versicherbar ist, ist eine bereits angeratene Behandlung. Wenn also ein Zahn gerade gezogen wurde und der Zahnarzt schon medizinisch angeraten hat, dass dieser ersetzt werden muss, beispielsweise weil die Zahnlücke zu einer Zahnfehlstellung der anderen Zähne führen könnte oder, weil die Sprachfähigkeit negativ beeinflusst werden könnte, dann erstattet keine Zahnzusatzversicherung eine derartige Behandlung.
Für alle, denen 1-4 Zähne fehlen, beispielsweise Backenzähne , Weißheitszähne werden niemals mitgerechnet, bei denen aber bisher medizinisch keine Behandlung angeraten wurde, für die ist der ARAG Z100 die erste Wahl.
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