Arag Z50/90 Zahnzusatzversicherung


  • 50% Erstattung für Zahnersatz + Leistung der GKV
  • bis 90% Erstattung der Rechnung
  • 50% Zahnbehandlung + Kieferorthopädie
  • 50% Prophylaxe
  • Implantate + Inlays
  • bis max. 3 fehlende Zähne mitversicherbar
Tarife vergleichen Häufig gestellte Fragen
Sparpreis ab € 8,97 /Monat*

*Tarifbeispiel für einen 25 jährigen Mann

Kurzinfo zum Arag Z50/90 Zahntarif

Die Arag Z50/90 Zahnzusatzversicherung stellt eine günstige und abgespeckte Version der Testsieger Zahnzusatzversicherung Arag Z100 dar. Die Arag Z50/90 Zahnversicherung erstattet für Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Kieferorthopädie 50% des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages, wobei im Bereich des Zahnersatzes die Leistungen der Krankenkasse zusätzlich gewährt werden. Insgesamt ist somit eine Erstattung von bis zu 90% der Rechnung möglich. Sehr positiv an der Arag Z50/90 Zahnzusatzverung ist, dass sie sich durch ein hervorragendes Preis-Leistungsverzeichnis auszeichnet.

Leistungen für Zahnbehandlung

Die Arag Z50/90 Zahnzusatzversicherung erstattet 50% der Kosten für Zahnbehandlungen. Darunter fallen unter anderem die professionelle Zahnreinigung, Fissurenversiegelung, Parodontalbehandlungen, Wurzelbehandlungen, Schleimhauttransplantationen und Kunststoff-Füllungen.

Professionelle Zahnreinigung

Die Arag Z50/90 Zahnversicherung erstattet 50% der Kosten einer Professionellen Zahnreinigung. In Rechnung gestellt werden kann hier beispielsweise die GOZ-Ziffer 405 bis zum 3,5 fachen Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte.
Ebenfalls erstattungsfähig sind die GOZ-Ziffern 100,101,102,201,402,405.

Analoge Berechnungen sind nicht möglich. Die Professionelle Zahnreinigung wird bis zu viermal pro Jahr erstattet. Bei Kindern bis 18 Jahren sieht die Gesetzliche Krankenkasse entsprechende Leistungen vor, so dass der TArif Arag Z50/90 hier nicht leistet.
Wichtig ist zudem, dass die Professionelle Zahnreinigung, so wie auch bei anderen Zahnzusatzversicherungen nur bei medizinischer Notwendigkeit erstattet wird.

Fissurenversiegelung

Die Arag Z50/90 Zahnversicherung 50% der Kosten für eine Fissurenversiegelung (Täler im Kauflächenrelief der Backenzähne) dann, wenn die Krankenkasse nicht vorleistet. Da bei Kindern unter 18 Jahre Ansprüche gegenüber der Gesetzlichen Krankenkasse bestehen, leistet hier der Tarif Arag Z50/90 nicht.

Parodontosebehandlungen

Sofern kein Anspruch gegenüber der Gesetzlichen Krankenkasse besteht, erstattet die Arag Z50/90 Zahnzusatzversicherung 50% der anfallenden Kosten. Die Gesetzliche Krankenkasse erbringt eine diesbezügliche Leistung erst ab einer Taschentiefe von mindestens 3,5mm, eine Behandlung kann jedoch auch bereits früher medizinisch notwendig sein, genau hier leistet der Arag Z50/90 zu 50% der Kosten.

Wurzelbehandlung

Sofern die Gesetzliche Krankenkasse eine Wurzelbehandlung komplett ablehnt, erstattet die Arag Z50/90 Zahnzusatzversicherung 50% der Kosten. Insbesondere an den Backenzähnen (6er,7er,8er) übernimmt die GKV nur unter ebstimmten Voraussetzungen die Kosten einer Wurzelbehandlung, sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, leistet die Arag Z50/90 Zahnversicherung. Mehrkosten, beispielsweise für Längenbestimmung, medikamentöse Einlage usw. werden jedoch nicht von der Arag Z50/90 Zahnversicherung übernommen, problemloser leistet hier beispielsweise die CSS Versicherung.

Kunststoff-Füllungen

Mehrkosten für höherwertige zahnerhaltende plastische Füllungen sind beim Arag Z50/90 durchaus zu 50% erstattungsfähig. Zusammen mit der Vorleistung der Krankenkasse sind 90% Erstattung der Rechnung möglich.

Leistungen für Zahnersatz

Inlays

Die Aufwendungen führ Inlays (hochwertige, laborgefertigte Füllungen) z.B. aus Gold, Keramik oder Kunststoff sind zu 50% erstattungsfähig, zusammen mit der GKV-Vorleistung ist eine Gesamterstattung von bis zu 90% möglich, aufgrund der niedrigen Vorleistung jedoch nicht wahrscheinlich.

Implantate, Kronen und Brücken

Hochwertiger Zahnersatz wie keramikverblendete Kronen, Brücken oder Implantate inkl. Funktionsdiagnostik und eventueller chirurgischer Nebenbehandlungen sind im Arag Z50/90 mitversichert. Diesebzügliche Leistungen werden zu 50% der Rechnung erstattet, inkl. der Vorleistung der Krankenkasse ist eine Gesamterstattung bis zu 90% theoretisch möglich. Insebsondere bei hochwertigem Zahnersatz wird sich die Gesamterstattung aber eher im Rahmen von 50-60% der Rechnung bewegen.
Ein Heil-und Kostenplan ist nicht unbedingt vor Behandlungsbeginn vorzulegen, doch ist dies empfehlenswert, um die Kostenübernahme genau abklären zu können.
Bei Implantaten ist die Vorlage eines Heil- und Kostenplans in jedem Fall notwendig, um die medizinische Notwendigkeit abklären zu können.

Keramikverblendungen + Veneers

Der Tarif Arag Z50/90 erstattet wie auch die Arag Z70 und die Arag Z100 die Kosten für Keramikverblendungen und Verblendschalen, z.B. im Frontzahnbereich. Generell werden Keramikverblendungen bis zu den 5er Zähnen erstattet, da dies als medizinsich notwendig betrachtet wird.

Leistungen für Kieferorthopädie

Die Arag Z50/90 erstattet 50% der Kosten für kieferorthopädische Behandlungen immer dann, wenn keine Vorleistung der Gesetzlichen Krankenkasse erfolgt. Die Gesetzliche Krankenkasse erstattet eine kieferorthopädische Behandlung, wenn der Schwerd der Kieferfehlstellung in die KIG Stufen 3-5 eingestuft wird.
Eine kieferorthopädische Behandlung kann bereits in den Stufen 1 oder 2 medizinisch notwendig sein, hier würde der Tarif Arag Z50/90 leisten.
Mehrkosten, die nicht in den Bereich der Regelversorgung fallen (z.B. Mini-Keramikbrackets, Zwischendiagnostik usw.) sind nicht erstattungsfähig durch den Arag Z50/90 Zahntarif.

Wichtige Hinweise zum Arag Z50/90

Die Arag Z50/90 leistet nur dann, wenn die Behandlung von einem Arzt mit Kassenzulassung durchgeführt wird. Der Tarif kann neben gesetzlich Versicherten auch von Empfängern der Heilfürsorge abgeschlossen werden.

Summenbegrenzung

Die maximale Erstattung der Arag Z50/90 Zahnversicherung beträgt im ersten Versicherungsjahr 310 Euro imd zweiten Versicherungsjahr 620 Euro. Die Begrenzung entfällt ab dem dritten Jahr oder bei Unfällen.

Wartezeiten

Die allgemeinen Wartezeiten betragen 3 Monate (für Zahnbehandlungen), die besonderen Wartezeiten für Zahnersatz und Kieferorthopädie betragen 8 Monate. Gegen Einreichen eines zahnärztlichen Zeugnisses bei Antragstellung kann der Versicherer auf
die Wartezeiten verzichten.

Fehlende Zähne

Die Arag Z50/90 versichert, sofern bei Antragstellung keine Behandlung angeraten oder beabsichtigt ist bis zu 3 fehlende nicht ersetzte Zähne mit. Pro fehlendem Zahn ist ein Beitragszuschlag von 20% auf den Normalpreis zu entrichten. Ebenfalls wie ein fehlender nicht ersetzter Zahn wird ein Zahn gewertet, der durch einen herausehmbaren Zahnersatz ersetzt wurde.

Antragstellung ab 50

Sowohl bei einer laufenden oder anderatenen Behandlung bei Antragstellung und grundsätzlich dann, wenn der Antragsteller im Jahr der Antragstellung 50 Jahre alt wird oder älter ist, ist ein zahnärztlicher Befundbericht beim Tarif Arag Z50/90 vorzulegen.

Fazit Arag Z50/90

Die Arag Z50/90 Zahnzusatzversicherung stellt eine echte Alternative für Personen dar, die einen günstigen Tarif suchen, der umfangreiche Leistungen für Zahnbehandlung und Zahnersatz vorsieht. Zudem sind Personen mit fehlenden nicht ersetzten Zähnen im Arag Z50/90 Zahntarif gut aufgehoben.

Beitragsanpassung Arag Z50/90

Der Tarif Z50/90 welcher bereits seit vielen Jahren (vorher unter der Bezeichnung 283) existiert, wird nun zum ersten Mals seit 2004 für die Gruppe der Fragen ab 21. etwas teurer. Der Beitrag für den Tarif *Arag Z50/90 wird zum 1.1.2011 sowohl für weibliche Bestandskunden als auch für Neukunden um ca. 2 Euro pro Monat steigen. Insgesamt ist der Tarif damit noch immer sehr sehr günstig.

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