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Arag Z50/90

Beitragsstabile Zahnabsicherung

  • 50% hochwertiger Zahnersatz zusätzlich zum Kassenzuschuss
  • 50% Zahnbehandlung und Prophylaxe
  • 50% Kieferorthopädie
  • sehr günstiger und stabiler Beitrag

Highlights zur Arag Z50/90 Zahnzusatzversicherung

  • 50% Erstattung für Zahnersatz + Leistung der GKV
  • bis 90% Erstattung der Rechnung
  • 50% Zahnbehandlung + Kieferorthopädie
  • Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung und Füllungen
  • Implanate und Inlays ohne Höchstgrenze
  • 50% Prophylaxe und prof. Zahnreinigung
  • Implantate + Inlays
  • bis max. 3 fehlende Zähne mitversicherbar
  • stabiler Beitrag durch Bildung von Alterungsrückstellungen

Kurzinfo zum Arag Z50/90 Zahntarif

Die Arag Z50/90 Zahnzusatzversicherung stellt eine günstige und abgespeckte Version der Testsieger Zahnzusatzversicherung Arag Z100 dar. Die Arag Z50/90 Zahnversicherung erstattet für Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Kieferorthopädie 50% des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages, wobei im Bereich des Zahnersatzes die Leistungen der Krankenkasse zusätzlich gewährt werden. Insgesamt ist somit eine Erstattung von bis zu 90% der Rechnung möglich. Sehr positiv an der Arag Z50/90 Zahnzusatzverung ist, dass sie sich durch ein hervorragendes Preis-Leistungsverzeichnis auszeichnet.

Schnellübersicht Arag Z50/90

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Hier erhalten Sie die Leistungen und Informationen zur Arag Z50/90 Zahnzusatzversicherung auf einen Blick. Ideak zum Ausdrucken und offline durchlesen inkl. den Annahmerichtlinien zum Tarif.

Leistungen für Zahnbehandlung

  • 50% prof. Zahnreinigung, auch mehrfach im Jahr
  • 50% + Kassenleistung für Zahnfüllungen
  • 50% Wurzel- Parodontosebehandlungen

Die Arag Z50/90 Zahnzusatzversicherung erstattet 50% der Kosten für Zahnbehandlungen. Darunter fallen unter anderem die professionelle Zahnreinigung, Fissurenversiegelung, Parodontalbehandlungen, Wurzelbehandlungen, Schleimhauttransplantationen und Kunststoff-Füllungen.

Professionelle Zahnreinigung

Die Arag Z50/90 Zahnversicherung erstattet 50% der Kosten einer Professionellen Zahnreinigung. In Rechnung gestellt werden kann hier beispielsweise die GOZ-Ziffer 405 bis zum 3,5 fachen Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte.
Ebenfalls erstattungsfähig sind die GOZ-Ziffern 100,101,102,201,402,405.

Analoge Berechnungen sind nicht möglich. Die Professionelle Zahnreinigung wird bis zu viermal pro Jahr erstattet. Bei Kindern bis 18 Jahren sieht die Gesetzliche Krankenkasse entsprechende Leistungen vor, so dass der TArif Arag Z50/90 hier nicht leistet.
Wichtig ist zudem, dass die Professionelle Zahnreinigung, so wie auch bei anderen Zahnzusatzversicherungen nur bei medizinischer Notwendigkeit erstattet wird.

Fissurenversiegelung

Die Arag Z50/90 Zahnversicherung 50% der Kosten für eine Fissurenversiegelung (Täler im Kauflächenrelief der Backenzähne) dann, wenn die Krankenkasse nicht vorleistet. Da bei Kindern unter 18 Jahre Ansprüche gegenüber der Gesetzlichen Krankenkasse bestehen, leistet hier der Tarif Arag Z50/90 nicht.

Parodontosebehandlungen

Sofern kein Anspruch gegenüber der Gesetzlichen Krankenkasse besteht, erstattet die Arag Z50/90 Zahnzusatzversicherung 50% der anfallenden Kosten. Die Gesetzliche Krankenkasse erbringt eine diesbezügliche Leistung erst ab einer Taschentiefe von mindestens 3,5mm, eine Behandlung kann jedoch auch bereits früher medizinisch notwendig sein, genau hier leistet der Arag Z50/90 zu 50% der Kosten.

Wurzelbehandlung

Sofern die Gesetzliche Krankenkasse eine Wurzelbehandlung komplett ablehnt, erstattet die Arag Z50/90 Zahnzusatzversicherung 50% der Kosten. Insbesondere an den Backenzähnen (6er,7er,8er) übernimmt die GKV nur unter ebstimmten Voraussetzungen die Kosten einer Wurzelbehandlung, sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, leistet die Arag Z50/90 Zahnversicherung. Mehrkosten, beispielsweise für Längenbestimmung, medikamentöse Einlage usw. werden jedoch nicht von der Arag Z50/90 Zahnversicherung übernommen, problemloser leistet hier beispielsweise die CSS Versicherung.

Kunststoff-Füllungen

Mehrkosten für höherwertige zahnerhaltende plastische Füllungen (dentin-adhäsive Füllungen) sind beim Arag Z50/90 durchaus zu 50% erstattungsfähig. Zusammen mit der Vorleistung der Krankenkasse sind 90% Erstattung der Rechnung möglich.

Leistungen für Zahnersatz

  • 50% + Kassenfestzuschuss für hochwertigen Zahnersatz
  • inkl Knochenaufbau und Funktionsanalyse

Inlays

Die Aufwendungen führ Inlays (hochwertige, laborgefertigte Füllungen) z.B. aus Gold, Keramik oder Kunststoff sind zu 50% erstattungsfähig, zusammen mit der GKV-Vorleistung ist eine Gesamterstattung von bis zu 90% möglich, aufgrund der niedrigen Vorleistung jedoch nicht wahrscheinlich.

Implantate, Kronen und Brücken

Hochwertiger Zahnersatz wie keramikverblendete Kronen, Brücken oder Implantate inkl. Funktionsdiagnostik und eventueller chirurgischer Nebenbehandlungen sind im Arag Z50/90 mitversichert. Diesebzügliche Leistungen werden zu 50% der Rechnung erstattet, inkl. der Vorleistung der Krankenkasse ist eine Gesamterstattung bis zu 90% theoretisch möglich. Insebsondere bei hochwertigem Zahnersatz wird sich die Gesamterstattung aber eher im Rahmen von 50-60% der Rechnung bewegen.
Ein Heil-und Kostenplan ist nicht unbedingt vor Behandlungsbeginn vorzulegen, doch ist dies empfehlenswert, um die Kostenübernahme genau abklären zu können.
Bei Implantaten ist die Vorlage eines Heil- und Kostenplans in jedem Fall notwendig, um die medizinische Notwendigkeit abklären zu können.

Keramikverblendungen + Veneers

Der Tarif Arag Z50/90 erstattet wie auch die Arag Z70 und die Arag Z100 die Kosten für Keramikverblendungen und Verblendschalen, z.B. im Frontzahnbereich. Generell werden Keramikverblendungen bis zu den 5er Zähnen erstattet, da dies als medizinsich notwendig betrachtet wird und die Arag argumentiert, dass Backenzähne nicht sichtbar seien. Sofern sich dies bei Ihnen anders verhält, käme die Arag im Zweifel mit der Argumentation nicht durch und müsste auch für Verblendungen z.B. bis zum 6. Backenzahn leisten.

Leistungen für Kieferorthopädie

  • 50% KFo, wenn kein Anspruch auf Kassenleistung

Die Arag Z50/90 erstattet 50% der Kosten für kieferorthopädische Behandlungen immer dann, wenn keine Vorleistung der Gesetzlichen Krankenkasse erfolgt. Die Gesetzliche Krankenkasse erstattet eine kieferorthopädische Behandlung, wenn der Schwerd der Kieferfehlstellung in die KIG Stufen 3-5 eingestuft wird.
Eine kieferorthopädische Behandlung kann bereits in den Stufen 1 oder 2 medizinisch notwendig sein, hier würde der Tarif Arag Z50/90 leisten.
Mehrkosten, die nicht in den Bereich der Regelversorgung fallen (z.B. Mini-Keramikbrackets, Zwischendiagnostik usw.) sind nicht erstattungsfähig durch den Arag Z50/90 Zahntarif.

Wichtige Hinweise zum Arag Z50/90

Die Arag Z50/90 leistet nur dann, wenn die Behandlung von einem Arzt mit Kassenzulassung durchgeführt wird. Der Tarif kann neben gesetzlich Versicherten auch von Empfängern der Heilfürsorge abgeschlossen werden.

Summenbegrenzung

Die maximale Erstattung der Arag Z50/90 Zahnversicherung beträgt im ersten Versicherungsjahr 310 Euro imd zweiten Versicherungsjahr 620 Euro. Die Begrenzung entfällt ab dem dritten Jahr oder bei Unfällen.

Wartezeiten

Die allgemeinen Wartezeiten betragen 3 Monate (für Zahnbehandlungen), die besonderen Wartezeiten für Zahnersatz und Kieferorthopädie betragen 8 Monate. Gegen Einreichen eines zahnärztlichen Zeugnisses bei Antragstellung kann der Versicherer auf
die Wartezeiten verzichten.

Fehlende Zähne

Die Arag Z50/90 versichert, sofern bei Antragstellung keine Behandlung angeraten oder beabsichtigt ist bis zu 3 fehlende nicht ersetzte Zähne mit. Pro fehlendem Zahn ist ein Beitragszuschlag von 20% auf den Normalpreis zu entrichten. Ebenfalls wie ein fehlender nicht ersetzter Zahn wird ein Zahn gewertet, der durch einen herausehmbaren Zahnersatz ersetzt wurde.

Antragstellung ab 50

Sowohl bei einer laufenden oder anderatenen Behandlung bei Antragstellung und grundsätzlich dann, wenn der Antragsteller im Jahr der Antragstellung 50 Jahre alt wird oder älter ist, ist ein zahnärztlicher Befundbericht beim Tarif Arag Z50/90 vorzulegen.

Fazit Arag Z50/90

Die Arag Z50/90 Zahnzusatzversicherung stellt eine echte Alternative für Personen dar, die einen günstigen Tarif suchen, der umfangreiche Leistungen für Zahnbehandlung und Zahnersatz vorsieht. Zudem sind Personen mit fehlenden nicht ersetzten Zähnen im Arag Z50/90 Zahntarif gut aufgehoben.

In Verbindung mit einer eigenverantwortlichen finanziellen Rücklage in Kombination mit dieser Zahnzusatzversicherung fährt man auf lange Sicht durchaus günstiger als mit einem beitragsinstabilen Zahntarif der Premiumklasse.
Junge Menschen, die das Risiko für teuren Zahnersatz, welches sie in 10 Jahren ereilt, absichern möchten sollten einen günstigen aber sinnvollen Grundsschutz wie Arag Z50/90 wählen und sich zusätzlich ca. 10-15 Euro für spätere Zahnersatzmaßnahme zurücklegen.
Nach 10 Jahren hätte man so bereits 1500 bis 2000 Euro an zusätzlicher finanzieller Rücklage gebildet. Zusammen mit der Leistung der Arag Zahnzusatzversicherung und der gesetzlichen Krankenkasse, käme man in dem Fall bei Zahnersatzmaßnahmen bis ca. 6000 Euro auf eine Absicherung von 100%.
Ein Erstattungssatz den sonst nur Zahntarife für ca. 40-50 Euro im Monat liefern.

Der Tarif Arag Z50/90 kann zudem auch als “Puffer” gesehen werden, wenn man beispielsweise den Tarif Arag Z90 Bonus zunächst wählt. Da Premiumtarife wie Arag Z100 und Z90 (natürlich auch von anderen Anbietern) generell sehr anfällig für ausserordentliche Beitragserhöhungen sind, kann für Arag Kunden immer der Wechsel in den kleinen Bruder Arag Z50/90 vollzogen werden, so dass man nicht alle Ansprüche, Wartezeiten etc neu beginnen muss, weil man zu einem anderen Versicherer wechselt.

Arag Zahnzusatzversicherungen

Genrell gehören die 4 Tarife der Arag Zahnzusatzversicherung in ihren Segmenten zu den besten Zahntarifen, die sich alle durch ein hervorragendes Preis-Leistungsverzeichnis auszeichnen.