Dienstunfähigkeitsklausel
Die DU-Klausel
Unter der DU-Klausel wird eine Dienstunfähigkeitsklausel in einer Dienstunfähigkeitsversicherung verstanden. Generell existieren verschiedene Arten von DU-Klauseln, welche insbesondere für Beamte von immenser Bedeutung sind. Viele Personen vertrauen blind auf die vorgefertigten Verträge. Mitunter können diese ein böses Erwachen miterleben. Im Dienstunfähigkeits-Versicherungsvertrag wird oftmals zwischen Polizei-Vollzugsbeamten, Soldaten und Verwaltungsbeamten unterschieden.
richtige Formulierung – DU-Klausel
“Beamte des öffentlichen Dienstes werden als berufsunfähig betrachtet, wenn diese wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder entlassen werden”. Durch diese Formulierung wird dem Versicherten die Auszahlung der vereinbarten, monatlichen Dienstunfähigkeitsrente garantiert.
Eine nachteilige DU-Klausel
Nachteilige bzw. unvollständige Formulierungen würden folgendermaßen lauten:
“Beamte des öffentlichen Dienstes werden als berufsunfähig betrachtet, wenn diese wegen einer allgemeinen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden”.
“Beamte des öffentlichen Dienstes werden als berufsunfähig betrachtet, wenn diese vor dem Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze wegen einer allgemeinen Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt werden”.
Bei diesen Klauseln werden sowohl Beamtenanfänger als auch Beamte auf Probe ausgeschlossen.
Die “Mogel”- DU-Klausel
“Beamte des öffentlichen Dienstes werden nach Anwendung der allgemeinen Absätze behandelt, wenn diese wegen einer allgemeinen Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden”
Hier ist der Beamte gar nicht geschützt, da keine klare Formulierung getroffen wurde.