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Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen

  • Sterbegeldversicherung keine Gesundheitsfragen
  • lebenslanger Versicherungsschutz
  • voller Versicherungsschutz ab dem 19. Monat
  • Aufnahme bis zum Eintrittalter 85
  • kostenlose Auslandsrückholung
  • garantierte Auszahlung + Überschussbeteiligung
  • Versicherungssumme bis 20.000,- ohne Gesundheitsfragen
  • Hartz IV sicher

Wozu eine Sterbegeldversicherung?

Die Kosten einer Beerdigung sind hoch und werden nicht mehr vom Staat übernommen, der das so genannte Sterbegeld bereits vor mehreren Jahren komplett aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen strich. Zwar haben viele Menschen eine Risikolebensversicherung oder eine Absicherung für den Todesfall, doch enden diese in der Regel maximal nach dem 75. Lebensjahr.
Tritt ein späterer Tod ein, so sind die Kosten der Beisetzung von den Hinterbliebenen in vollem Umfang zu tragen.
Des Weiteren ist der Abschluss einer Lebensversicherung in der Regel mit der Beantwortung von Gesundheitsfragen verbunden, so dass bereits erkrankte oder von anderen Lebensversicherungen abgelehnte Personen keine Absicherung mehr für den Todesfall erhalten. Zudem gelten bei anderen Versicherungen relativ niedrige Höchsteintrittsalter.
Nicht so bei einer Sterbegeldversicherung. Die Sterbegeldversicherung kommt garantiert zur Auszahlung und kann von allen Personen bis zum Alter von 85 Jahren abgeschlossen werden.
Beiträge sind bei der Sterbegeldversicherung maximal bis zum 85. Lebensjahr zu zahlen. Tritt der Todesfall eher ein, beispielsweise bereits 5 Jahre nach Vertragsbeginn, so wird die garantierte Todesfallsumme plus zusätzlich angefallener Überschüsse an die Bezugsberechtigten der Sterbegeldversicherung ausgezahlt.

Wann zahlt eine Sterbegeldversicherung und an wen?

Eine Sterbegeldversicherung kommt beim Tod der versicherten Person zur Auszahlung. Die Bezugsberechtigten der Versicherungsleistung können dabei vom Versicherungsnehmer der Sterbegeldversicherung frei gewählt werden und natürlich auch jederzeit geändert werden.
In der Regel soll eine Sterbegeldversicherung für die Kosten der Beisetzung der versicherten Person dienen, so dass es am sinnvollsten ist als Bezugsberechtigten der Sterbegeldversicherung eine nahestehende Person zu wählen, die sich auch um die Beerdigung und deren Ablauf kümmern soll.
Das ausbezahlte Kapital der Sterbegeldversicherung ist allerdings nicht zweckgebunden, so dass die Bezugsberechtigten darüber frei verfügen können und die Bestattung somit voll im Sinne des Versicherten planen und finanzieren können.

Wie hoch ist der monatliche Beitrag für die Sterbegeldversicherung?

Der monatliche Zahlbeitrag zur Sterbegeldversicherung ist abhängig vom Eintrittsalter der versicherten Person und von der vereinbarten Todesfallsumme.
Die versicherte Person muss bei Beginn der Sterbegeld Absicherung mindestens 40 Jahre alt sein.
Ein 40-jähriger Mann zahlt beispielsweise für eine Sterbegeldversicherung von garantiert 5.000 Euro einen monatlichen Beitrag von nur ca. 15 Euro.

Wie hoch ist die Auszahlung der Sterbegeldversicherung?

Da bei der Sterbegeldversicherung keine Gesundheitsfragen zu beantworten sind, kann diese Versicherung natürlich auch von bereits erkrankten Personen abgeschlossen werden. Aus diesem Grund gibt es eine anfängliche Wartezeit bis die volle Versicherungssumme beim Ableben der versicherten Person zum Tragen kommt.
In den ersten 9 Monaten nach Beginn der Sterbegeldversicherung würden bei einem Tod die eingezahlten Beiträge an die Bezugsberechtigten ausgezahlt werden.
Im 10. bis zum 12. Monat würden 25% der versicherten Todesfallsumme ausgezahlt werden.
Im 13. bis 15. Monat würden 50% der versicherten Todesfallsumme ausgezahlt werden.
Im 16. bis 18. Monat nach Vertragsbeginn 75% der versicherten Todesfallsumme der Sterbegeldabbsicherung.
Ab dem 19. Monat wird beim Tod der versicherten Person das volle Sterbegeld aus der Sterbegeldversicherung ausbezahlt.

Zur garantierten Todesfallsumme kommen Überschüsse hinzu, die sich mit den Jahren erhöhen und die Leistung der Sterbegeldversicherung weiter erhöhen. Die garantierte Verzinsung der Sterbegeldversicherung liegt bei 2,25% pro Jahr, kann sich aber durch weitere Überschussbeteiligungen erhöhen. Dadurch sind Verzinsungen bis zu 5% pro Jahr möglich.

Stirbt die versicherte Person erst im Alter von 85 oder noch später, so wird die Versicherungsleistung der Sterbegeldversicherung in der Regel deutlich höher sein als die garantierte Versicherungssumme.

Ein Beitrag ist maximal bis zum 85. Lebensjahr zu zahlen, danach läuft die Sterbegeldversicherung beitragsfrei weiter, die Leistung erhöht sich in dieser Zeit durch die Überschussbeteiligung und die garantierte Verzinsung natürlich weiter.

Wird die Sterbegeldversicherung frühzeitig seitens des Versicherungsnehmers gekündigt, so wird der Rückkaufswert der Sterbegeld Absicherung ausgezahlt. Dieser liegt umso höher, je länger die Sterbegeldversicherung bespart wurde.

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Erhöhung der Leistung bei Unfalltod

Gegen einen kleinen Beitragszuschlag kann vereinbart werden, dass bei einem Tod der versicherten Person durch einen Unfall die doppelte Leistung der Sterbegeldversicherung ausgezahlt wird. So lässt sich die Leistung der Sterbegeldversicherung weiter erhöhen, ohne das eine Gesundheitsprüfung bei Antragstellung vom Versicherungunternehmen durchgeführt wird.

Rückholkostenversicherung für im Ausland verstorbene Personen

Die Sterbegeldversicherung enthält kostenlos eine Rückholkostenabsicherung bei einem Tod der Versicherten Person im Ausland. Die Sterbegeld Absicherung kommt die Kosten auf, die bei deren Überführung aus dem Ausland entstehen. Zusätzlich werden die Mehrkosten (im Verhältnis zur gebuchten Reise) erstattet, die durch den Tod der Versicherten Person für die Rückreise des überlebenden Ehepartners aus dem Ausland entstehen.

Sterbegeldversicherung ist Hartz IV sicher

Im Gegensatz zu sonstigen kapitalbildenden Lebensversicherungen wird eine Sterbegeldversicherung bei Sozialbedürftigkeit nicht als verfügbares Einkommen angerechnet. Insofern fällt das Kapital, welches in einer Sterbegeldversicherung angespart wurde zum Schonvermögen und muss nicht aufgelöst werden.Sogar die Beiträge zur Sterbegeldversicherung könnten bei Bezug von Hartz IV als Mehrbedarf übernommen werden.

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