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Häufig gestellte Fragen zum Tarif Gothaer MediNatura
- Welche Naturheilverfahren sind erstattungsfähig?
- Wer ist mein Ansprechpartner im Schadenfall?
- Existieren Wartezeiten bei der Gothaer MediNatura Heilpraktikerversicherung
- Werden von der MediNatura Zusatzversicherung auch die Kosten für Arzneimittel ersetzt?
- Sieht der Tarif mediNatura weitere Leistungen vor?
Welche Naturheilverfahren sind erstattungsfähig?
Die Zusatzversicherung Gothaer MediNatura erstattet sämtliche Naturheilverfahren, die im Hufelandverzeichnis aufgeführt sind.
Dazu gehören unter anderem folgende Naturheilverfahren:
| Akupunktur | Anthroprosophische Medizin | Antihomotoxische Medizin |
| Ayurveda | Bioelektronische Systemdiagnostik | Elektro-Akupunktur |
| Bioenergetische Verfahren | Atemtherapie | Augendiagnostik |
| Elementar-Therapie | Homöopathie | Hydrotherapie |
| Hyperthermie | Kinesiologie | Mikrobiologische Therapie |
| Neuraltherapie | Organotherapien | Orthomolekulare Therapie |
| Physikalische Therapie | Phytotherapie | Regulationsmedizin |
| Matrixtherapie | Sauerstoff-Therapien | Traditionelle Chinesische Medizin |
| besondere Arzneizubereitungen | und viele mehr |
Die Gothaer MediNatura Zusatzversicherung erstattet somit so gut wie alle bei uns bekannten und in der praktischen Alternativmedizin angewendeten Naturheilverfahren.
Hierbei ist es egal, ob die Behandlung von einem Heilpraktiker oder Arzt für Naturheilverfahren durchgeführt wird.
Wer ist mein Ansprechpartner im Schadenfall?
Nach Abschluss Gothaer MediNatura Zusatzversicherung können Sie sich bei Fragen rund um Ihren Vertrag gerne an uns als ihren unabhängigen Vermittler wenden. Zusätzlich stehen Ihnen bei Leistungsfragen oder speziellen Fragen der Abrechnung und Buchhaltung auch die Mitarbeiter der Gothaer Krankenversicherung zur Verfügung.
Existieren Wartezeiten bei der Gothaer MediNatura Heilpraktikerversicherung
Es existieren allgemeine Wartezeiten. Diese enden 3 Monate nach Versicherungsbeginn. Leistungen aus der Zusatzversicherung MediNatura stehen Ihnen somit ab dem 4. Monat nach Vertragsbeginn zur Verfügung.
Werden von der MediNatura Zusatzversicherung auch die Kosten für Arzneimittel ersetzt?
Ja, erstattungsfähig sind auch die im Rahmen der Behandlung verschriebenen Arzneimittel.
Insgesamt werden zusammen mit den Kosten der Behandlung 100% des Rechnungsbetrages für vom Arzt für Naturheilverfahren oder Heilpraktiker verordnete Naturheil-Arzneimittel.
Innerhalb des ersten Versicherungsjahres sind maximal 500 Euro, innerhalb der ersten beiden Versicherungsjahre sind maximal 1000 Euro erstattungsfähig. Danach werden 100% der Kosten bis zu 2000 Euro pro Jahr erstattet.
Sieht der Tarif mediNatura weitere Leistungen vor?
Nein, der Gothaer MediNatura Naturheilverfahren Tarif leistet nur für Naturheilverfahren. Weitere Leistungsbereich wie Zahnersatz, Zahnbehandling oder den stationären Bereich können Sie natürlich über andere Zusatzversicherung absichern. Bei Fragen oder Interesse sprechen Sie uns gerne an
