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Gothaer MediAmbulant – ambulante Zusatzversicherung
- 80% von 1000 Euro pro Jahr für Naturheilverfahren
- erstattet Behandlung durch Heilpraktiker und Ärzte
- Erstattung bis zu den Höchstsätzen
- alle Verfahren nach dem Hufelandverzeichnis
- Sehhilfen jedes Jahr 120,-
- Erstattung der gesetzl. Zuzahlungen für Arznei-Heil- und Hilfsmittel
- Kurzbeschreibung zum MediAmbulant
- Leistungen des MediAmbulant für Naturheilverfahren
- Naturheilverfahren beim Heilpraktiker
- Naturheilverfahren durch Ärzte
- Erstattung für Sehhilfen
- Erstattung der Gesetzlichen Eigenanteile
- Empfehlung bei Vorerkrankungen
Kurzbeschreibung zum MediAmbulant
Die Gothaer Zusatzversicherung MediAmbulant ist eine ambulante Zusatzversicherungen mit sehr starken Leistungen in den Bereichen Naturheilverfahren durch Ärzte und Heilpraktiker, Erstattung für Sehhilfen und Erstattung sämtlicher gesetzlicher Zuzahlungen für Arznei- Heil- und Hilfsmittel.
Leistungen des MediAmbulant für Naturheilverfahren
Der Tarif Gothaer MediAmbulant erstattet 80% der Rechnung für Behandlungen und verschriebene Arzneimittel durch Heilpraktiker und Ärzte für Naturheilverfahren. Dabei sind alle Verfahren, die im Hufelandverzeichnis enthalten sind. Neben den üblichen Naturheilverfahren wie Akupunktur, Homöopathie und Chiropraktik, gehören dazu alle wichtigen und in Deutschland erfolgreich eingesetzten Naturheilverfahren. So gut wie alle von Ärzten für Naturheilverfahren oder Heilpraktikern angebotenen Naturheilverfahren sind damit durch den Tarif MediAmbulant erstattungsfähig.
Rechnungen werden dabei bis zu den Höchstsätzen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) und bis zum 3,5 fachen Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erstattet.
Damit leistet der Tarif MediAmbulant mehr als die meisten anderen Zusatzversicherungen in diesem Bereich.
Naturheilverfahren beim Heilpraktiker
Die Gothaer MediAmbulant Zusatzversicherung für Naturheilverfahren erstattet natürlich die Kosten einer Heilbehandlung durch einen “Heilpraktiker”. Der Tarif MediAmbulant erstattet dabei die meisten Leistungspositionen des GebüH. Dazu zählen beispielsweise die Homöopathie, Atemtherapie, Massagen, Nadel-Akupunktur als Schmerztherapie, Eigenblutbehandlung, Schröpftherapie und Chiropraktik.
Einige wenige Verfahren können bei der Behandlung durch Heilpraktiker nicht erstattet werden, weil sie als spekulativ anzusehen sind oder ohne ärztliche Ausbildung erhebliche Gesundheitsgefahren in sich bergen. Zu diesen Verfahren zählen z.B. Kristallographie, Bioenergetische Verfahren, Heilmagnetische Behandlung, Eigenharninjektionen, Gasgemischinjektionen.
Viele von diesen Naturheilverfahren sind jedoch dann erstattungsfähig, wenn Sie von einem Arzt mit entsprechender Zusatzqualifikation durchgeführt werden.
Naturheilverfahren durch Ärzte
Die Gothaer MediAmbulant Zusatzversicherung erstattet die Kosten einer ärztlichen Heilbehandlung nach dem Hufelandverzeichnis. Die Naturheilverfahren, die im “Hufelandvezeichnis“hufelandverzeichnis-zusatzversicherung-heilpraktiker-180/ aufgeführt sind können die schulmedizinische Behandlung sinnvoll ergänzen. Zum Teil handelt es sich dabei um Verfahren, die in die Inhalte der klassischen Schulmedizin noch keinen Eingang gefunden haben.
Um diese Naturheilverfahren durchführen zu können, erfordert es eine qualifizierte Aus-Fort- und/oder Weiterbildung des behandelnden Arztes.
Diese Zusatzausbildung lässt sich vom Patienten beispielsweise durch die Zusatzberzeichnung “Homöopathie, Natuheilkunde oder Arzt für Naturheilverfahren” erkennen.
Das Hufelandverzeichnis darf nur Ärzten, nicht aber Heilpraktikern zu Grunde gelegt werden.
Die Heilpraktiker- bzw. Naturheil-Zusatzversicherung Gothaer MediAmbulant erstattet die Kosten einer im Hufelandverzeichnis aufgeführten Naturheilverfahren, wenn diese durch einen qualifizierten Arzt mit entsprechenden Zusatzausbildung durchgeführt wird.
Natürlich zählen dazu auch die verschriebenen Medikamente und Heilmittel.
Erstattung für Sehhilfen
Die ambulante Zusatzversicherung Gothaer MediAmbulant erstattet pro Jahr 100% der Kosten für Sehhilfen bis zu 120,- Rechnungsbetrag. Ein erneuter Anspruch entsteht dabei jedes Kalenderjahr. Wenngleich der Erstattungsbetrag von 120,- Euro nicht sehr hoch erscheint, sollte bedacht werden, dass andere Zusatzversicherungen Ihre Leistungen für Sehhilfen nur alle 2 oder gar 3 Jahre erbringen. Unter diesen Gesichtspunkte erscheint die Zusatzversicherung Gothaer MediAmbulant gar nicht schlecht.
Erstattung der Gesetzlichen Eigenanteile
Egal ob die 10 Euro Praxisgebühr (bis 40 Euro pro Jahr) oder die gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteile für Arznei- Heil- und Hilfsmittel, sowie die Transportkosten zu verordneten ambulanten Behandlungen, die Gothaer MediAmbulant Zusatzversicherung erstattet 100% dieser Eigenanteile.
Empfehlung bei Vorerkrankungen
Die Gothaer MediAmbulant Zusatzversicherung ist genauso wie die reine Naturheilverfahren Zusatzversicherung Gothaer MediNatura eine besondere Empfehlung für Interessenten mit kleineren Vorerkrankungen. Während Rückenbeschwerden, Allergien und erst recht asthmatische oder reumathische Beschwerden bei ähnlichen Zusatzversicherungen anderer Versicherungsgesellschaften (z.B. CSS flexi auch Arag 483 bereits zu Leistungsausschlüssen oder gar zur Ablehnung des Antrags führen, nimmt der Zusatztarif Gothaer MediAmbulant viele Antragsteller mit derartigen Vorerkrankungen unter Berücksichtigung eines Risikozuschlag trotzdem auf und die jeweilige Vorerkrankung wäre dann sogar mitversichert.